Dies ist eine Diskussion zu Küchenaufbau und kein Ende.. innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Küchenaufbau und kein Ende.. A bestellt eine hochwertige Küche, die an zwei bestimmten, aufeinanderfolgenden Tagen geliefert und aufgebaut werden soll. A hat sich für diese beiden Tage Urlaub genommen. An diesen beiden Tagen erscheinen die Küchenbauer jeweils ziemlich spät und starten den Aufbau lustlos und mit schlechter Laune. Dabei gehen so einige Dinge schief und einzelne Teile auch kaputt. Einige Teile können gar nicht aufgebaut werden, da beim Aufmaß durch den Lieferanten etwas falsch gemacht wurde. Die Küche ist am Ende der zwei Tage zu etwa 1/3-tel aufgebaut. die Küchenbauer ziehen ab und sagen, man würde sich bei A melden, wegen eines Folgetermins. Zwei Wochen später ist dieser Termin anberaumt, A nimmt sich wieder Urlaub und weist die Fa. mündlich darauf hin, dass sie für diesen zusätzlichen Urlaubstag eine Entschädigung erwartet. Bei diesem Termin geht wieder so einiges schief - zusätzlich werden Teile, die vorher schon richtig und heil aufgebaut waren, stark beschädigt, so dass sie wieder abgebaut werden. Es vergeht wieder eine Woche für einen nächsten Termin. A hat wieder Urlaub - es geht wieder einiges schief. Erst beim 5. ten Termin, der nun mit dem Chef der Truppe stattfindet und an dem A wieder einen Urlaubstag nehmen musste, wird die Küche fertig aufgebaut. Der nun eingehaltene Termin ist 6 Wochen später als zunächst zugesagt und in dieser Zeit hatte A keine Küche. Bei der finalen Bezahlung, die an diesem Tag zu leisten ist, zieht A € 600 von der Gesamtrechnung ab und behält diese mit dem Hinweis ein, dass sie mindestens für 2 Urlaubstage entschädigt werden will (A verdient relativ gut und € 600 ist weniger als 2 Arbeitstage). Der Chef der Aufbautruppe stimmt zu und nimmt die Zahlung an - er ist allerdings kein Angestellter der Lieferfirma, aber Erfüllungsgehilfe. Ein paar Tage später erhält A ein Schreiben, dass man ihr € 200 erlassen würde, aber auf die Zahlung von weiteren € 400 bestehen würde. Darauf hin teilt A mit, dass sie dazu nicht bereit sei und gegebenenfalls eine Gegenrechnung für die umsonst aufgewandten Urlaubstage und den erheblich Verzug, den A ohne Küche leben musste, stellen würde. Danach hört A etwa ein 3/4-tel Jahr nichts mehr, bis sie dann ein Schreiben einer Inkassofirma erhält, die die € 400 fordern. Was hat A jetzt noch für Möglichkeiten die € 400 nicht zu zahlen, bzw. was kann sie noch von der Firma fordern? |
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| AW: Küchenaufbau und kein Ende.. Hallo, meiner Meinung nach sind die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch grundsätzlich erfüllt, BGB § 440 bzw. § 636. Aber "normale" Urlaubstage sind meines Erachtens nicht Entschädigungsfähig, da kein monetärer Schaden entstanden ist. Hätte der Kunde unbezahlten "Urlaub" genommen sähe das anders aus, dies wäre mMn zu entschädigen. Daher kann er wohl aus diesem Grund die Rechnung nicht kürzen. |
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