Dies ist eine Diskussion zu Küche gekauft, Zahlung verspätet, Kaufvertrag ungültig machen? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Küche gekauft, Zahlung verspätet, Kaufvertrag ungültig machen? folgender fiktive Fall: Der Vormieter einer Wohnung hat seine Küche an den Nachmieter verkauft, der Kaufvertrag wurde mündlich geschlossen (mit einem Zeugen), es wurde ein Betrag X vereinbart unter Bedingung das der Nachmieter die Renovierungsarbeiten die der Vormieter machen würde übernehmen würde (Kosten, Arbeit, etc...). Der Betrag X wurde später in einen Ratenvertrag umgeändert, der Vormieter gestattete dem Nachmieter die Zahlung der Küche in Raten da dieser den Betrag X nicht auf einmal aufbringen konnte. Folgende weitere Information: - Der Kaufvertrag über die Küche wurde mündlich geschlossen, unter Zeugen (ein Familienangehöriger) - Die Renovierungsarbeiten sind mit dem Vermieter abgestimmt worden, der einzigste Raum der bisher nicht renoviert wurde ist die Küche (da diese ja noch drin ist) - Der Käufer ist mit der Zahlung im Verzug, ist nun aber Zahlungsfähig und Zahlungswillig und will den Restbetrag bezahlen - Verkäufer lehnt die Geldannahme gänzlich ab, verlangt die Herausgabe der Küche und will den bisher bezahlten Preis erstatten nach Auszug des Nachmieters (der bereits wieder gekündigt hat) - Verkäufer wiederholt mehrfach das der den geschlossenen Kaufvertrag ohne Vorwarnung (keine Ahnahmung des Geldes, keinerlei Fristsetzung, etc. ungültig ist und von ihm zurück gezogen wird - Kaufvertragsabschluss liegt 3 Monate zurück Fragen zu diesem Fall: - Kann der geschlossene Kaufvertrag ohne "Vorwarnung" rückgängig gemacht werden unter den gegeben Umständen oder nicht? - Wie soll sich der Käufer verhalten wenn der Verkäufer den Restbetrag nicht annehmen will? Würde mich über antworten freuen, mfg... Geändert von KoLSMS (10.06.2008 um 17:50 Uhr). |
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