Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

KFZ Verkauf im Kundenauftrag, Verschleierungstaktik oder Betrug/Steuerhinterziehung

Dies ist eine Diskussion zu KFZ Verkauf im Kundenauftrag, Verschleierungstaktik oder Betrug/Steuerhinterziehung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 01:16
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 1
Keine Wertung, cellinelli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cellinelli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cellinelli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cellinelli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cellinelli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cellinelli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cellinelli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cellinelli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cellinelli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cellinelli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Cool KFZ Verkauf im Kundenauftrag, Verschleierungstaktik oder Betrug/Steuerhinterziehung

Mal angenommen.
Es wird ein Pkw mit Motorschaden als intakt verkauft. Dabei wird der Pkw im Mai vom Busunternehmen/Gewerbe (G1) -> über Händler (H2) -> über Privatperson (P3) -> von einem anderen Händler (H4) -> im Oktober an eine Privatperson (P5) verkauft und hat dabei nicht einen Meter zurückgelegt.
Da es sich bei einem solchen Handel um eine Kette verschiedener Glieder handelt, habe ich hier mal die
Art der Personen mit G für Gewerbe, H für Händler und P für Privatperson benannt um einen besseren Überblick zu schaffen. Die Ziffern bedeuten die Reihenfolge des Besitzerwechsels.


Also ...
Nehmen wir mal an:
H4 annonciert einen Kangoo in mobile.de mit dem Vermerk "im Kundenauftrag". P5 findet ihn dort, fährt hin, macht eine Probefahrt und leistet nach Prüfung des Kfz-Briefes und Klärung der Einzelheiten eine Anzahlung. Im Kfz-Brief ist als letzter Halter G1 eingetragen.
2 Wochen später fährt P5 wieder hin, um den Kauf zum Abschluss zu bringen.
Im Kaufvertrag steht jedoch ein anderer Name (P3) , als im Fahrzeugbrief. P5 denkt jedoch, daß P3 der richtige Name von G1 ist und unterschreibt den Kaufvertrag. Im Kaufvertrag wird mittels:"gekauft, wie gesehen, ohne Garantie" eine Gewährleistung ausgeschlossen. P5 steigt in den Kangoo ein und fährt nach Hause.

Gut einen Monat später bleibt der Kangoo völlig eingenebelt auf der Autobahn stehen und muß abgeschleppt werden. Es stellt sich ein defekter Turbolader heraus. Der Turbolader wird erneuert. 2 Monate später ist der Turbolader wieder defekt. Es wird ein Materialfehler vermutet, reklamiert und wieder erneuert. Doch einen Monat später ist er zum dritten mal defekt. Die Werkstatt vermutet nun ein Problem am Motor, der immer wieder den Schaden am Turbolader verursacht.
Die Werkstatt öffnet den Motor und stellt erhebliche Mängel Im/am Motor fest. Der Zylinderkopf muß Plangeschliffen werden. Sämtliche Teile (Zahnriemen,Ventile, Dichtungen, Kolben etc) im/am Motor werden auch erneuert. Die Kosten belaufen sich auf 2000€, die Reparatur dauert 6 Wochen.
Nach intensiven Gesprächen mit der Werkstatt erfuhr P5, daß jeder Gewerbebetreibende, der an Privat verkauft eine Garantie geben muß. Dabei ist es unerheblich, ob der Gewerbebetreiber ein Kfz-Händler ist oder ein anderes Gewerbe führt. Bei diesem Gespräch kommt die Vermutung auf, daß es sich um eine Steuerhinterziehung oder ein Umgehungsgeschäft handelt Und daß der Motorschaden bereits beim Kauf bestanden hat..

Also beginnt P5 an, nachzuforschen. Da P5 das Fahrzeug über ein Darlehen finanziert hat, fordert er umgehend den Kfz-Brief und den Kaufvertrag bei der Bank an. Dann ruft er G1, der als letzter Halter im Fahrzeugbrief eingetragen ist an. G1 erklärt ihm, daß er den Kangoo im Mai mit 114.000km an H2 verkauft hat, welcher ihm zugesichert hatte, daß der Kangoo nur für den Export gedacht sei. Im Kaufvertrag ist ein Motorschaden vermerkt. weiterhin erklärte G1, daß der Kangoo beim Verkauf noch gefahren sei, der Motorschaden für Kenner aber bereits zu spüren war. Ebenso erwähnte er, daß der Motorschaden mit 114.000km bereits der dritte gewesen sei und rät P5 den Kangoo schleunigst wieder zu verkaufen. G1 lehnt jedoch die Zusendung einer Kopie des erwähnten Kaufvertrages an P5 ab.

Nun wird vermutet, daß H2 = P3 ist.

Mit dem erlangten Wissen ruft P5 anschließend die, im Kaufvertrag angegebene Telefonnummer, an. Dabei stellte sich heraus, daß es sich nicht um die Telefonnummer von P3, sondern um die von H4 handelt. welcher ihm den Kangoo im Kundenauftrag verkaufte. Dieser berief sich auf den Kaufvertrag und lehnte jegliche Gewährleistungsansprüche ab, da er den Kangoo schließlich im Kundenauftrag verkaufte.
Er verlangte, daß sich P5 an die, im Kaufvertrag genannte Person wenden solle. Ebenso war er der Ansicht, daß P5 verpflichtet gewesen sei, sich vor der Reparatur mit P3 in Verbindung zu setzen.
H4 lehnte es ab, die Telefonnummer von P3 zu nennen, bzw. behauptete, daß er sie nicht kenne.

Nach mehreren Telefonaten räumte H4 plötzlich ein, daß H2 den Motor mit Motorschaden gekauft, und den Motor repariert habe. Dann verkaufte er den Kangoo an P3, welcher ihn unmittelbar nach dem Kauf auf das Gelände von H4 abstellte. Wenig später ließ P3 den Kangoo von H4 verkaufen.

Was kann P5 nun tun und wie geht er am Besten vor, um diese Reparaturkosten einzufordern ??
An wen soll ich P5 nun wenden ??
Hat G1 trotzallem die Gewährleistungspflicht ??
Muß H2 ggf. für die Reparaturkosten aufkommen, da er den Motor angeblich repariert hat, und als Händler an eine Privatperson verkaufte ??
Kann man eventuelle eine Betrugsanzeige machen, um auch andere Personen vor solchen miesen Tricks zu bewahren ??
Gibt es ggf. urteile über ähnliche Fälle ?? Dann wär ich über einen oder mehrere Links dankbar.





Die gesamten Reparaturkosten belaufen sich nunmehr auf über 3300 €. Der Turbolader ist schon wieder kaputt. In diesem Fahrzeug steckt einfach der Wurm drin.

Um Schlimmeres zu verhindern, möchte P5 nun den Kangoo schnellstmöglichst wieder verkaufen, denn er benötigt das Fahrzeug dringend für den Weg zur Arbeit. Weitere Schäden am Fahzeug könnten den Jobverlust für einen Familienvater bedeuten. Das gesamte Ersparte wurde für die Reparaturen aufgebracht, der Dispo ist ebenfalls ausgeschöpft und der Urlaub muß ausfallen. Im Großen und Ganzem betrachtet, treibt dieses Fahrzeug eine 8-köpfige Familie in den finanziellen Ruin.

Kann P5 das Fahrzeug überhaupt verkaufen, solange die Gewährleistungsansprüche nicht geklärt sind ??
Was ist, wenn der Kangoo wieder und wieder und immer wieder kaputt geht?? Es kann doch nicht solange weiter gehen, bis P5 tatsächlich den Job verliert. Irgendwann kann P5 nämlich keine Reparatur mehr bezahlen.


Ich hoffe, ihr habt den Überblick nicht verloren


Lg ... cellinelli





Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zeuge im Fall Steuerhinterziehung, Betrug Strafrecht / Strafprozeßrecht 09.10.2009 13:57
Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt wegen Steuerhinterziehung und Betrug Nachrichten: Arbeitsrecht 26.05.2009 15:24
Versuchter Betrug?Betrug? oder doch Raub mit Todesfolge? Strafrecht - Hausarbeiten 13.09.2006 20:26
Betrug beim Verkauf eines Reihenhauses? Immobilienrecht 03.12.2004 13:57





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN