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KFZ Privatverkauf

Dies ist eine Diskussion zu KFZ Privatverkauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 17.09.2011, 00:52
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KFZ Privatverkauf

Guten Tag Liebe Forumler,

ich habe mir mal folgendes durch den Kopf gehen lassen und wollte euch mal Fragen was in so einem Fall passieren würde und was man für Chancen hätte.

Angenommen A stellt ein Auto, das er vor einer Woche bei C gekauft hat ins Internet als Angebot ein, weil A in kürze ein besseres Angebot gefunden hat und den Wagen jetzt doch loswerden will um das bessere Angebot zu kaufen. Das Fahrzeug ist ein 98BJ und wird für angenommen 1300€ angeboten. Der Wagen ist weder angemeldet worden noch sonst etwas, nur gekauft und mit einem Kurzzeitkennzeichen zum Wohnort gefahren und abgestellt worden. Als dann kurze Zeit später sich ein Kaufinteressent B meldet , wird ihm das auch so mitgeteilt, das A mit dem Wagen ledeglich zur Überführung gefahren ist und das der Wagen jetzt abgestellt da steht. Man teilt B die Details mit, die man von C auch bekommen hat, wie zum Beispiel, paar Hagelschäden, ein Austauschmotor, übliche altersbedingte Gebrauchsspuren und alles was A in der kurzen Zeit gesehen hat. Man teilt B auch mit, das der Wagen bei der Überführungsfahrt keinerlei Probleme gemacht hat. B kommt, guckt sich den Wagen 2 Stunden an- macht eine Probefahrt mit eigenen Kennzeichen-, A zeigt ihm die mitgeteilten Stellen die zu sehen sind, den Hagelschaden, die selben im endeffekt, die C , A auch mitgeteilt und gezeigt hatte. B besichtigt das Fahrzeug fast 2 Stunden und B gefällt das Fahrzeug .Anschließen wird ein Kaufvertrag geschlossen.

Da von Privat A zu Privat B verkauft wird, wird ein standatisierter Kaufvertrag genommen,und unter der Rubrik :
Folgende Schäden / Unfall etc . :
"-Wagen Wie vor Ort besichtigt + Austauschmotor-" eingetragen.
Unten im Kaufvertrag steht dann auch zusätzlich noch:

Der Verkäufer sichert zu, dass er Eigentümer des Fahrzeugs und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist.
Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der
Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung
bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Am nächsten Tag bekommt A von B ein Anruf, das B jetzt in seiner Stadt ( angenommen 500km) angekommen und das Fahrzeug zur Überprüfung in eine Werkstatt gefahren hätte. B teilt A mit das das Auto unten rum komplett Verrostet sei und " Müll " wäre und fordert A auf das Fahrzeug zurückzunehmen.

A teilt B mit, das er den Wagen nicht zurücknehmen wird und das er das mit dem komplett unten herum Verrostet auch nicht wusste uns dass er auch nichts dafür kann, da er ja auch erst vor kurzem den Wagen von C gekauft hatte.

B gibt die Aussage, das er Laie sei und nichts von Autos wüsste, und das nicht bemerken könnte ohne den Wagen "hochzuheben".A sagt, das B dann zur Besichtigung einen Fachmann bzw den Wagen in eine Werkstatt zur Überprüfung vor dem Kauf fahren könnte.

Eine Einigung erfolgt nicht, welche Möglichkeiten hat B ?
Gibt es überhaupt eine rechtliche Hoffnung oder ist es so, dass A sich überhaupt "kein Kopf" machen kann .
Im Kaufvertrag ist weder, kein Unfallfahrzeug angekreuzt noch sonst eine Garantie . Im Kaufvertrag wurde wie auch schon oben genannt, geregelt und folgende Schäden Mängel etc angegeben.


Ich danke euch im Voraus.
Vielen Dank!

Geändert von DreCo318d (17.09.2011 um 03:15 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 01:01
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AW: KFZ Privatverkauf

Ich bitte um eure Meinungen und Antworten. Bitte
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 09:33
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AW: KFZ Privatverkauf

Wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde,
müßte der Käufer dem Verkäufer eindeutig arglistige Täuschung
nachweiesen können;
das dürfte in dem obigen Falle wohl schwer möglich sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 18:49
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AW: KFZ Privatverkauf

Also Danke erst mal berniebär.
Also müsste sich eigentlich A keine Gedanken machen, weil im endeffekt er den Wagen nicht in dem Sinne gefahren und benutzt hat. Falls aber B bei A sich rechtlich durchsetzen könnte, wäre es auch möglich, das A bei C das selbe tut.
Aber auf gut deutsch hätte eigentlich B am Ende "Pech gehabt".oder?
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auto, kaufrecht, kfz, vertrag

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