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KFZ im INet billiger als im Autohaus, Welcher Preis zählt ?

Dies ist eine Diskussion zu KFZ im INet billiger als im Autohaus, Welcher Preis zählt ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 12:44
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KFZ im INet billiger als im Autohaus, Welcher Preis zählt ?

Hallo

ein Autohaus bietet im Internet ein Gebraucht - KFZ für einen Preis von 32900 Euro inklusive Garantie an. Auf dem Bild wird das KFZ mit einer speziellen Ausstattung (Felgen) gezeigt. Auf Wunsch wird ein spezieller Racing-Car Umbau des Autohauses angeboten.

Beim Besuch im Autohaus kostet das abgebildete Fahrzeug mit den gezeigten Felgen dann 36900 Euro. Laut Verkäufer ist der Preis im Internet falsch und die Felgen würden dann sowieso noch extra kosten,
also 36900 Euro + Felgen.

Der Peis sowie das Bild mit den Felgen sind seit einigen Tagen, nach meiner Information an den Verkäufer, immer noch auf dem alten Stand (er hat das Angebot nicht richtiggestellt).

Gibt es eine Zeitspanne in der der Verkäufer das Angebot berichtigen muss ? Wenn ja wie lange ist diese ? Welcher Kaufpreis ist für mich als Käufer dann bindend ? Kann ich auf Grund des eingestellten Bildes mit den speziellen Felgen, welche nicht als Sonderausstattung bezeichnet sind, auf eine Lieferung bestehen (ohne Mehrkosten) ?

Ich hoffe ihr könnt ein bischen helfen.

Danke im voraus.

Gersi
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 12:51
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AW: KFZ im INet billiger als im Autohaus, Welcher Preis zählt ?

Hallo,

ein Inserat im Internet stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar (Andernfalls müsste der Verkäufer mit jedem, der dieses Auto haben möchte, einen Kaufvertrag schließen, auch wenn er nur dieses eine Exemplar besitzt).
Es handelt sich bei dem Inserat im Internet vielmehr um eine Aufforderung an Interessenten, ein Kaufangebot abzugeben. Die Annahme (und damit das Zustandekommen eines Kaufvertrages) erfolgt aber erst durch den Verkäufer.
Der Interessent hat also keinen Anspruch darauf, das Auto zu dem im Internet angegebenen Preis zu erwerben.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 12:58
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AW: KFZ im INet billiger als im Autohaus, Welcher Preis zählt ?

Hallo,

danke dir für die Info. So ähnlich hab ich mir das auch gedacht.
War mir nur etwas unsicher.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 13:18
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AW: KFZ im INet billiger als im Autohaus, Welcher Preis zählt ?

hmmm, interessant. Werd ihn nochmal darauf ansprechen.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 13:31
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AW: KFZ im INet billiger als im Autohaus, Welcher Preis zählt ?

Natürlich kann man darin unlauteren Wettbewerb sehen, wenn die falsche Preisauszeichnung System hat. Aber die Frage war ja, ob der Interessent aufgrund des Inserates im Internet einen Anspruch darauf hat, das Auto zum angegebenen Preis zu erwerben. Und diesen Anspruch kann der Verbraucher auch nicht aus dem UWG herleiten.

Edit: da war ich wohl ein bißchen zu langsam
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  #6 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 13:35
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AW: KFZ im INet billiger als im Autohaus, Welcher Preis zählt ?

Angeboten in Zeitungen, im Internet, selbst im Ladengeschäft sind immer nur als invitatio ad offerendum zu werten. Sprich es liegt kein Rechtsbindungswille vor, man hat kein Anspruch auf die Kaufsache zu dem angegebenen Preis.

Ob es euch gefällt oder nicht, es ist so!
__________________
Jan
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  #7 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 14:32
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AW: KFZ im INet billiger als im Autohaus, Welcher Preis zählt ?

Zitat:
Zitat von Oliverk71
Dafür gibt es ja so schöne Formulierungen wie "Solange Vorrat reicht" oder "Nur am xx.xx.xxxx".


Mag ja sein, aber der Anbieter hat seine Offerte aber nicht richtiggestellt. Das ist doch zumindest unlauterer Wettbewerb:

Abgesehen davon könnte dann ja jeder Anbieter hingehen und Autos für 10 Euro verkaufen und den potentiellen Käufern dann später eine lange Nase zeigen.
Selbst wenn keine Formulierungen wie, "Solange Vorrat reicht" oder "Nur am xxx.xx.xxxx" drin stehen, ist ein Internetangebot kein verbindliches Angebot. Und selbst wenn es unlauterer Wettbewerb sein sollte, hat der Käufer keinen Vorteil daraus. Er könnte, da er kein Wettberwerber des Verkäufers ist, noch nicht einmal auf Unterlassung klagen. Hinsichtlich des letzten Satzes hast Du etwas ganz falsch verstanden. Du musst ganz gewaltig zwischen der Anzeige im Internet und dem späteren Kaufvertrag unterscheiden. Nur durch die Anzeige hat der Verkäufer nämlich noch kein Auto verkauft (=einen Kaufvertrag mit jemandem geschlossen)!
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  #8 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 23:48
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AW: KFZ im INet billiger als im Autohaus, Welcher Preis zählt ?

Natürlich geht es hier nur um fiktive Sachverhalte, Danke euch aber trotzdem für eure ausführlichen Antworten.
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