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Keine Nachbesserung - nur einfach Geld zurück? Mehrkosten für Ersatz!

Dies ist eine Diskussion zu Keine Nachbesserung - nur einfach Geld zurück? Mehrkosten für Ersatz! innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 29.11.2007, 20:12
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Keine Nachbesserung - nur einfach Geld zurück? Mehrkosten für Ersatz!

Folgender Fall soll zur Diskussion stehen:

Verbraucher V kaufte bei Händler H eine - im Preis von ursprünglich 300 € - auf nun 150 € gesenkte Winterjacke. Nach wenigen Wochen trat ein Mangel an der Jacke auf.

V ging daraufhin zu H, der die Jacke an den Hersteller einschickte. Obwohl es kein gravierender Mangel war (z.B. hat sich lediglich eine Naht geöffnet, die wieder genäht werden musste), bekommt V kurze Zeit später von H mitgeteilt, der Hersteller habe dem V eine Gutschrift von 150 € gewährt und die Jacke in den Müll geworfen.

V hat keine andere Winterjacke. Wegen der niedrigen Temperaturen kauft er sich nun bei H eine gleichwertige Jacke für 300 €, da einerseits die ursprüngliche Sorte ausverkauft ist und zur Zeit keine Rabatte auf Jacken bestehen.

Kann V nun die Mehrkosten des Ersatzkaufes ersetzt verlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 21:53
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AW: Keine Nachbesserung - nur einfach Geld zurück? Mehrkosten für Ersatz!

Die Nachbesserung erfolgt zuerst. Die Ware darf aber nicht weggeworfen werden, ohne Absprache mit dem Kunden oder ohne schriftliche Vereinbarung in Form eines Reparaturauftrages der z.B. besagt, was mit der Ware geschieht, wenn die Reparatur nicht mehr möglich ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 22:10
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AW: Keine Nachbesserung - nur einfach Geld zurück? Mehrkosten für Ersatz!

Ok! Aber - was heißt das?

Liegt damit eine Pflichtverletzung nach 280 I BGB auf Seiten des Herstellers, durch das Wegwerfen der Jacke, vor? - Er wird sich wegen des leicht zu beseitigenden Mangels ja sicher nicht auf Unmöglichkeit der Nachbesserung berufen können...

Kann V somit Sadensersatz verlangen?

Wie hoch ist der zu ersetzende Schaden? (Höhe der Mehrkosten des Ersatzkaufes?)

Wie ist die Gutschrift in Höhe des gesenkten ursprünglichen Kaufpreises zu behandeln? Der Hersteller hat hier ja eigentlich einfach eine Rückabwicklung vollzogen, obwohl V nicht zurückgetreten ist...
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