Dies ist eine Diskussion zu Keine Gewährleistung?! Keine Garantie?! brauche Hilfe! innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Keine Gewährleistung?! Keine Garantie?! brauche Hilfe! angenommen, jemand hat sich vor 3 Monaten über einen Fahrradhändler ein Fahrradradio Marke "tommyca" für 170€ gekauft. Dieses ist nun kaputt. (Display spielt verrückt) Er hat es zum Fahrradhändler gebracht, dieser hat es eingeschickt. Nach ca. 1 Monat sagt ihm der Händler, "diese Firma existiert nicht mehr, da sie aufgekauft wurde und deswegen bekommt er keine Reperatur oder ein Neugerät". Was sind nun die nächsten Schritte. Von WEM kann er nun das Geld oder Ersatz forden, auch vom Händler? Der Händler hat ihm angeboten, ihm aus "Kulanz" ein ähnliches Gerät für 50€ zu verkaufen. Darauf hat er sich natürlich nicht eingelassen. Derjenige hat die Rechte zur Gewährleistung und Garantie gelesen, wird aber nicht schlau daraus, deswegen wäre es schön, wenn jemand sagen könnte, was die Möglichkeiten jetzt sind. Vielen Dank! |
| |||
| AW: Keine Gewährleistung?! Keine Garantie?! brauche Hilfe! Ich glaube erstmal forenregeln lesen, hier wirds keine fallspezifische rechtsberatung geben. Es gilt allgemein, es gibt den unterschied zwischen garantie und gewährleistung. Aus meiner persönlichen sicht, ist es immer vorteilhafter, sich auf die gewährleistungsrechte zu berufen. Hierbei muss der verkäufer (nicht der hersteller) die nacherfüllung erbringen (reparatur oder neulieferung; wahlrecht des käufers). Wenn der käufer also mit der mangelhaften sache hingeht und zum verkäufer sagt, ich will meine gewährleistungsrechte geltend machen und nicht garantie und er daraufhin sagt, reparatur und neulieferung sind nicht möglich, da der hersteller nicht mehr existiert und er selbst auch keine reparatur vornehmen kann, könnte der käufer z. b. vom vertrag zurücktreten und den vollen kaufpreis zurückverlangen. Egal was der verkäufer da mit der garantie argumentiert, diese ist völlig unabhängig von der gewährleistung zu betrachten und schränkt diese auch keinesfalls ein. Und sollte der verkäufer unternehmer sein und der käufer ein verbraucher (privat), gilt entsprechend der verbrauchsgüterkauf und der mangel der sache wird im ersten halben jahr vermutet, sodass den käufer auch keinerlei beweispflicht trifft. Bei gewährleistung ist also nur der verkäufer ansprechpartner! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gutes Aussehen keine Garantie für guten Umsatz | Nachrichten: Wissenschaft | 26.08.2009 10:00 |
| Gewährleistung, brauche Hilfe | Handelsrecht | 28.02.2006 12:51 |
| Keine Gewährleistung! GARANTIERT! | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 30.12.2005 17:48 |
| Keine Garantie auf Neuware nach 11 Monaten? | Kaufrecht / Leasingrecht | 28.10.2005 10:31 |
| Keine Garantie bei Pixelfehler? | Computerrecht / EDV-Recht | 10.01.2004 04:49 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios