Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag Gewährleistung Privat innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Kaufvertrag Gewährleistung Privat Daß bei einem Kauf von Haustieren prinzipiell die gleichen Gewährleistungsrechte zustehen, wie zum Beispiel Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt, ist mir bekannt. Wie sieht das bei einem Kauf von Privat aus? Gelten die vorab genannten Prinzipien dann nicht, auch wenn nachweisbar ist, daß das Tier beim Kauf bereits todkrank war? Ein ausdrücklicher Ausschluss der Gewährleistung wurde vom Verkäufer nicht gemacht. Der zweite Teil der Frage ist im Forum Gewerberecht gestellt. Gruß und danke im Voraus, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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| AW: Kaufvertrag Gewährleistung Privat Grundsätzlich hat der Käufer in der Regel 24 Monate Gewährleistungsfrist/Sachmängelhaftung. Diese Frist kann unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt bzw. verkürzt ( auch auf Null ) werden. z.B. -- Gebrauchte Ware -- P2P ( Privatverkauf ) IMHO sind die Gerichte allerdings etwas grosszügiger bei der Formulierung. Wenn ein Privat Mensch keine Haftung übernehmen will, reicht möglicherweise auf eine Formulierung wie: "Keine Garantie". Bei P2P Verkäufen gibt es auch keine Beweislastumkehr. Das Krankheitsverläufe nicht genormt sind, gibt es möglicherweise doch einen Gutachter, der die Sache anders einschätzt ( TOT-Krank bei Übergabe )
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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