Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag: Aliud/ Schlechtleistung? Unterschied/ Folge? Schadensersatz - welche Anspruchsnorm? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| AW: Kaufvertrag: Aliud/ Schlechtleistung? Unterschied/ Folge? Schadensersatz - welche Anspruchsnorm? Ich bezweifele, dass ein Forum eine solche Bedeutung hat, dass es eine Zweckbestimmung bräuchte. Sein Zweck ist, was darin getan wird. Es ist im höheren Sinne weitgehend zwecklos. War ja auch nur ein Vorschlag, du hast ja schon damit angefangen, diese Hausarbeit zu erörtern. Wollte dich nicht abwürgen. Meine Frage bezog sich ja eiglt nur auf ein Zurückweisungsrecht, und auf deine Ausführungen hin und auf deine Eingabe jener Hausarbeit haben sich weitere Fragen ergeben. Meine Behauptung, wer einmalig ablehnt, der lehnt nicht ernsthaft und endgültig ab, auch wenn er die Worte "ernsthaft" und "endgültig" benutzt, ist mit deinem Zitat nicht wirklich erschüttert. Bin meist mit dem BGH konform, hier auch. Wer sich auf Verjährung beruft, der hat sich offenbar mit der Rechtslage auseinandergesetzt und der hat im Übrigen besten Grund, ernsthaft und endgültig zu verweigern. Das hat Großmutter Gisela nicht, die einer fälligen und durchsetzbaren Forderung gegenübersteht und sagt: "Nie und nimmer, eher sterbe ich!" Wenn sie die erste Mahnung noch vorher erreicht, wird sie zahlen, sei gewiss... Es liegt ohne weiteres nahe, dass sich derjenige, der einem Anspruch gegenübersteht, auf Verjährung berufen wird, wenn er kann. Zudem wird's der Einzeiler nicht gewesen sein, auf den sich Gericht und Revisionsgericht stützten. Find ich übrigens nicht sonderlich wichtig. Die anderen Fragen gingen nicht nur an dich. Es darf gern jeder antworten, mich interessiert weiterhin das mit den Zitaten (werd deinen Link morgen lesen) und mit der etwaigen Nacherfüllung im Fall der Corvette. Wegen Zurückweisung: Ist ungeordnet, sry, hab's in 30 Sek. geschrieben. Willkürlich auch, sicher. Sollte ich einmal unwillkürlich schreiben, man melde es mir bitte (sry..., ich liebe Worte und Wortspiele! ). Werd's vielleicht nachordnen, vielleicht auch nicht! Du pickst dir just dasjenige Argument heraus und breitest es mir aus, das ich nicht angegriffen habe. Wie du sagst, darum geht es hier nicht. Wollte einfach mal ein paar Sätze dazu schreiben, man weiß ja nie, vllt will jmd diskutieren? Hab mir aber noch keine abschließende Meinung zum Zurückweisungsrecht gebildet.Zur Beweislast: für Käufer greift die zeitlich wirkende Vermutung, dass ein Sachmangel, der sich zeigt (Gerichte befassen sich damit, wie sich ein Mangel zeigen kann. Zeig dich, Mangel, zeig dich!) binnen 6 Monaten nach Kauf, vor Gefahrübergang vorgelegen hat. Zu deinem Bericht: Der Verfasser feiert den Verbraucherschutz. Verbraucherschutz ist schön und gut, es sollte aber Grenzen haben, das sage ich als Verbraucher. Im BGH-Fall hat sich die Gegenseite den A*** aufgerissen, um dem Herrn das Auto in der Farbe zu liefern, die er vorher ausdrücklich als eine von zwei Wunschfarben bezeichnet hat, und wovon er, trotz mehrmaliger Gespräche und trotz Wissen um die Beschaffungsschwierigkeit, nicht abgerückt ist (das hätte, wenn nun dieser Zweitwunsch entfallen ist mit der Folge, dass man zurückweisen würde, für einen vernünftigen Käufer nahe gelegen [die Farbe wurde vom Verkäufer festgeschrieben, was heißt, dass der K nie abgerückt ist]). Zudem sind die Farben sehr, sehr ähnlich. Der BGH hätte hellhörig werden sollen, wenn das Gericht feststellt, dass der Kerl, der nun den Wagen zurückweist, sich kurz zuvor einen Wagen anderswo zugelegt hat... Wenn das dem BGH nicht reicht für eine Ausnahme seines Grundsatzes zugunsten des Verkäufers [zumal das tatrichterliche Aufgabe ist zu beurteilen. Das OLG hat die Erheblichkeit nicht festgestellt!], hätte er formulieren sollen: Die falsche Autofarbe bedeutet IMMER eine erhebliche Pflichtverletzung. Ich bin überzeugt: der Herr hätte angenommen, und er hat nur deswegen zurückgewiesen, weil er sich kurz zuvor anderswo einen Wagen beschafft hat. Du solltest dich nicht daran stören, dass wenige mitschreiben. Viele neuerstellte Threads bleiben komplett unbeantwortet, zudem sind viele Laien im Forum, die diese juristischen Fragen nicht beantworten können, wohl aber vllt trotzdem mitlesen und sich interessieren. Unterschätze die Zahl der stillen Leser nicht... Weiß jmd, wie das mit der Nacherfüllung ist bei einem Fahrzeug in falscher Farbe? Gruß Franz |
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