Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag, 3 mal defektes Gerät innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Kaufvertrag, 3 mal defektes Gerät nehmen wir einmal an Person A kauft Ende Dezember in einem Handyladen ein Smartphone. Dieses Smarthphone musste er wegen eines Defektes (ich würde einmal sagen, der Touchscreen hat nicht mehr funktioniert, der Vibrationsalarm spinnte o.ä.) bereits 3 mal bei dem Handyladen einschicken und hat auf Gewährleistung ein "refurbished" Gerät bekommen. Weiterhin nehmen wir an, dass Person A nach dem 3ten mal mit großen Problemen nun wirklich keine Lust mehr hat sich weiterhin mit diesem Gerät rumzuärgern. Hat Person A nun die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten und sein Geld zurück zu bekommen? (Das Smarthphone wurde ohne Vertrag gekauft!) Person A hat außerdem schon wegen der vielen Mängel bereits einen Vertrag mit einem neuen Handy abgeschlossen, das in Zukunft hoffentlich besser funktionieren wird!! Vielen Dank für die Lösung des fiktiven Falles. Viele Grüße Dominik |
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| AW: Kaufvertrag, 3 mal defektes Gerät Zitat:
ABER: Zitat:
Wenn man sich auf eine erneute Nachbessserung oder Ersatzlieferung einmal eingelassen hat, muss man sich auch daran festhalten lassen. Ein Rücktritt wäre jetzt nur möglich bei einem erneuten Mangel. Zitat:
Urteil vom 13.02.2008 |
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| AW: Kaufvertrag, 3 mal defektes Gerät In meinem fiktiven Fall hat Person A das 2te Austauschgerät, was leider wieder die gleichen Probleme macht wie die anderen beiden...! (Insgesamt hatte Person A also 3 Geräte) Dieses Austauschgerät möchte Person A nun gerne zurück geben und sein Geld zurück haben. Hat Person A die Möglichkeit dazu? |
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| AW: Kaufvertrag, 3 mal defektes Gerät Habe doch darauf hingewiesen, dass man nur eine Ersatzlieferung akzeptieren muss, wenn jetzt 2 stattfanden und die 2. wiederum sachmangelbehaftet ist, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Zitat:
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