Dies ist eine Diskussion zu Kauf von Konzerttickets - Probleme: Wer ist im Recht? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Kauf von Konzerttickets - Probleme: Wer ist im Recht? Max Mustermann hat 2 Konzertkarten für ein Konzert im Internet bestellt. Die Tickets wurden per Vorkasse bezahlt. Auf Grund eines kleinen Fehlers in der Adresse konnten die Konzertkarten jedoch nicht zugestellt werden. Daraufhin erhielt Max Mustermann eine E-Mail die besagt, das die Konzertkarten mit dem Postvermerk "nicht ermittelbar" an den Anbieter zurückgeschickt wurden, der Anbieter die bereits bezahlten Portokosten in Rechnung stellt und den Warenwert gutgeschrieben wird. Eine erneute Zusendung der Konzertkarten sei nicht möglich. Die Ticket könnten jedoch erneut bestellt werden. Die Problematik: Das Konzert ist längst ausverkauft. Nun stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen überhaupt rechtens ist. Die Konzertkarten wurden wie oben erwähnt bereits bezahlt. Zusatzkosten für eine erneute Zusendung sind eine akzeptable Forderung. Kann ein Anbieter tatsächlich so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten? Der Anbieter hat die Bestellung bestätigt, eine Zahlung erhalten und alle notwendigen Kontaktdaten um mit dem Käufer in Verbindung zu treten. Wie ich die Rechtslage? Führt ein kleiner Fehler in der Adresse tatsächlich dazu, dass der Kaufvertrag gelöst werden kann? Geändert von Binerockx (09.10.2011 um 20:19 Uhr). |
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| AW: Kauf von Konzerttickets - Probleme: Wer ist im Recht? |
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