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Kauf eines 2 Familienhauses mit 1 Wohnrecht-belasteten Wohnung

Dies ist eine Diskussion zu Kauf eines 2 Familienhauses mit 1 Wohnrecht-belasteten Wohnung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 17:10
Boardneuling
 
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Exclamation Kauf eines 2 Familienhauses mit 1 Wohnrecht-belasteten Wohnung

Guten Tag,

A strebt den Hauskauf eines 2 Familienhauses an. Die ursprüngliche Eigentümmerin (jetzt ca.85)hat die Wohnung damals ihrem mittlerweile verstorbenen Sohn geschenkt. Dessen Sohn = Enkel möchte das Haus nun verkaufen. Problem ursprüngliche Eigentümmerin hat lebenslanges Wohnrecht auf Wohnung im 1. Stock und auf die Bühne. (Vertrag wurde noch nicht eingesehen. Nur mündliche Information!)

Was bedeutet dies für den Käufer? Muss der Käufer der Wohnrechtsbesitzerin im Falle eines Umzugs in das Pflegeheim Miete für "sein Eigentum" bezahlen? Muss sich die Dame an Kosten wie ein normaler Mieter beteiligen? Was kann diese Dame fordern im Bezug auf Modernisierung und Renovierung? Hat sie mehr Rechte als ein "normaler" Mieter? Hat sie noch ein Mitspracherecht in irgend einer Form z.B. Haus- und Gartengestaltung? Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküche müssen diese erhalten bleiben? Kann z.B. ein neuer Kellerraum zugewiesen werden?

Über Informationen hierzu wäre ich sehr dankbar bzw. Informationsquellen!

Danke Doris
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  #2 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 08:22
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AW: Kauf eines 2 Familienhauses mit 1 Wohnrecht-belasteten Wohnung

Sollte das Thema immernoch akut sein, dann einfach melden.

Ein sogenanntes Nießrecht ist üblich. Mindert natürlich den Wert des Objektes erheblich, solange die Dame lebt, zahlt sie nur Nebenkosten. Kein Cent Miete
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Viele Grüße
Jens Düssel
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  #3 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 09:06
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AW: Kauf eines 2 Familienhauses mit 1 Wohnrecht-belasteten Wohnung

Ja das Thema ist noch aktuell.

In wie weit kann ich der Dame dann ggf. Nebenkosten berechnen.

Kann Sie an mich Forderungen stellen z.B. Balkonsanierung?

Früher hat sie den Garten genutzt. Nachdem sie die Treppen aufgrund Efeubewuchs runter gefallen ist, geht sie nicht mehr runter. Angenommen das Haus wird gekauft, kann sie fordern den Garten wieder nutzen zu dürfen? Ist nicht im Niesbrauch genannt.

Wenn Sie ins Altenheim etc. muss. Muss der Hausbesitzer dann Miete bezahlen an die Dame?

Danke für die Infos und Meinungen!
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  #4 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 10:55
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AW: Kauf eines 2 Familienhauses mit 1 Wohnrecht-belasteten Wohnung

Nebenkosten

Warmmiete - Kaltmiete

Ich glaube sie kann einen Mieter bestimmen - bin aber auch nicht sicher.
Das sie den Mietwert also bekommt.

Sowas macht man eigentlich über den Verkaufspreis!
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