Dies ist eine Diskussion zu Kauf bei ****, Artikel defekt, Garantie? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Kauf bei ****, Artikel defekt, Garantie? ich brauche einen Rat. Ich habe bei **** Stühle ersteigert, diese sollten lt. Beschreibung ca. 1,5 Jahre alt sein und in gutem Zustand. Wir haben die Artikel dann beim Verkäufer abgeholt und bezahlt. Zu Hause haben wir festgestellt, dass mehrere Stühle in der Sitzfläche durchgebrochen sind. Mit dem Verkäufer konnte keine Einigung erziehlt werden. Er hat aber am Telefon und in einer Mail zugegeben, dass die Stühle nicht einwandfrei waren. Komisch bei der Abholung war auch, dass er die defekten Stühle zum Hänger getragen hat. Wie sieht die Garantie/Gewährleistung aus? Der Verkäufer hat bei **** nicht auf Privatverkauf, bzw. keine Garantie oder Gewährleistung hingewiesen. Wie sehen meine Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit aus? Danke |
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| AW: Kauf bei ****, Artikel defekt, Garantie? Hallo, nach der Entscheidung des BGH vom 03.11.2004, VIII ZR 375/03 ist es egal, ob der Verkäufer "Privatkauf-Gewährleistung ausgeschlossen" dazuschreibt. Denn bei Internetauktionen handelt es sich nicht um Versteigerungen im Sinne des §156 BGB aufgrund eines fehlenden Zuschlags. Es handelt sich vielmehr um "normale" Kaufverträge bzw. Fernabsatzverträge. Demnach besteht ein Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 Abs. 1 BGB. Dieses Widerrufsrecht ist nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen (da keine Versteigerung im Sinne des §156 BGB). Leitsatz BGH vom 03.11.2004: Zitat:
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| AW: Kauf bei ****, Artikel defekt, Garantie? Ich würde einfach einmal vermuten es handelt sich nicht um einen gewerblichen Anbieter. Zumindeest geht das aus dem Beitrag für mich nicht hervor. Dann muss man das wohl unter "Erfahrung" verbuchen. Wozu holt man denn die Sachen selbst ab und schaut sie sich dann nicht einmal richtig an? Der Verkäufer kann ja immer behaupten "die Stühle wurden bei Abholung geprüft und damit sozusagen abgenommen". Grüße, wusel |
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| AW: Kauf bei ****, Artikel defekt, Garantie? Aber auch, wenn der Verkäufer kein gewerblicher Anbieter ist, gäbe es hier Gewährleistung. Denn laut Angaben hat der Verkäufer die Gewährleistung nicht gemäß §444 BGB ausgeschlossen. Die kaputten Sitzflächen stellen einen Sachmangel gemäß §434 BGB dar, für den der Verkäufer haften müsste, wenn er Garantie oder Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat. Dumm ist aber, dass die Sachen bei Abholung nicht kontrolliert wurden ... Denn nach §442 werden die Rechte des Käufers ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt oder der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Das heißt, wenn ein Mangel übersehen wurde, der ohne weiteres erkennbar gewesen wäre. Und bei Abholung wären die kaputten Sitzflächen ja mit Sicherheit erkennbar gewesen. Die Käuferrechte blieben nur bestehen, wenn der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hätte. Hat er eine übernommen, hast du Rechte gegenüber dem Verkäufer. Hat er keine Beschaffenheitsgarantie übernommen, musst du dich wohl oder übel mit den kaputten Stühlen abfinden, da du sie nicht bei Abholung kontrolliert hast. Ich gehe mal davon aus, dass er keine übernommen hat, von daher sehen deine Chancen auf Erfolg schlecht bis sehr schlecht aus. Geändert von Gaya (06.06.2005 um 16:18 Uhr). |
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| AW: Kauf bei ****, Artikel defekt, Garantie? Bei dem Verkäufer handelt es sich um einen Privatmann. Was heisst Beschaffenheitsgarantie? Im Text stand, die Stühle sind erst 1,5 Jahre alt und gut erhalten. Auf den ersten Blick war der Mangel nicht zu erkennen. Die Sitzfläche ist unter dem Polster gebrochen, das merkt man erst beim Draufsetzten. Den Stuhl den wir ausprobiert haben, der war auch heile uns stand komischerweise zuerst da. |
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| AW: Kauf bei ****, Artikel defekt, Garantie? Beschaffenheitsgarantie übernimmt der Verkäufer zusätzlich zu der "normalen" Garantie. Damit wird eine bestimmte Beschaffenheit garantiert, dh ausdrücklich durch eine Garantieerklärung. Die Beschaffenheitsgarantie geht über die normale Gewährleistung hinaus. Deshalb gehe ich mal nicht davon aus, dass er die gegeben hat. Ist das Polster nur aufgelegt oder fest angebracht (per Tacker, Kleber, Nägel oder ähnliches?) Hat man den Bruch von unten sehen können? |
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| AW: Kauf bei ****, Artikel defekt, Garantie? Das Polster ist richtig festgetackert auch von unten ist nochmal Stoff drüber. Man muss den Stoff zur Seite schieben um den Bruch zu sehen, oder man merkt es beim draufsetzten. |
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| AW: Kauf bei ****, Artikel defekt, Garantie? Achso. Dann ist das was anderes. Dann dürfte es nicht unter grobe Fahrlässigkeit fallen und deine Rechte müssten dir erhalten bleiben. Dass er dir das per Telefon und Mail bestätigt hat, dass die Stühle nicht einwandfrei sind, ist gut, denn dann ist eindeutig, dass die Mängel bereits bei Gefahrübergang vorlagen (und das ist Voraussetzung). Also Gewährleistungsansprüche nach §§434, 437 BGB müsstest du haben. |
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