Dies ist eine Diskussion zu kartbahn gemietet---> zurücktreten? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| kartbahn gemietet---> zurücktreten? kannn man von einer gemieteten Kartbahn für eine halbe Stunde wo man eine Anzahlung geleistet hat zurücktreten? Oder muss man dann den vollen Preis zahlen, wenn man kurz vorher absagt bzw nicht erscheint? vg |
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| AW: kartbahn gemietet---> zurücktreten? 'Pacta sunt servanda' wie wir Lateiner unter uns sagen. Bestehende Verträge sind einzuhalten.
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| AW: kartbahn gemietet---> zurücktreten? wofür zahlt man denn dann eine Anzahlung? ![]() zumal das ganze telfonisch ging und nix unterschrieben wurde. |
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| AW: kartbahn gemietet---> zurücktreten? Zitat:
Mietverträge über Sachen können mündlich, schriftlich oder in anderer Form abgeschlossen werden, also auch telefonisch.
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| AW: kartbahn gemietet---> zurücktreten? Zitat:
Als Schadensersatz könnte der Vermieter den entgangenen Gewinn aus der Vermietung ersetzt verlangen. ( Der Vermieter muß sich jedenfalls die ersparten Aufwendungen ( kein Benzin, kein Kart-Verschleiß, keine Reinigungskosten, .... ) anrechnen lassen. ) Der Gewinn aus einem Mietpreis von 500 Euro könnte vielleicht 100 Euro betragen??? Zitat:
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| AW: kartbahn gemietet---> zurücktreten? Zitat:
Nur noch eine kleine Ergänzung: Kann der Betreiber der Kartbahn (Vermieter) die Mietsache in der vereinbarten Mietzeit anderweitig vermieten -auch nur teilweise- so muß er diese Einnahmen dem abgesprungenen Mieter bei der Berechnung des Schadenersatzes anrechnen.
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