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kartbahn gemietet---> zurücktreten?

Dies ist eine Diskussion zu kartbahn gemietet---> zurücktreten? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 10:38
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kartbahn gemietet---> zurücktreten?

hi


kannn man von einer gemieteten Kartbahn für eine halbe Stunde wo man eine Anzahlung geleistet hat zurücktreten?

Oder muss man dann den vollen Preis zahlen, wenn man kurz vorher absagt bzw nicht erscheint?

vg
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 10:51
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AW: kartbahn gemietet---> zurücktreten?

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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 10:52
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AW: kartbahn gemietet---> zurücktreten?

wofür zahlt man denn dann eine Anzahlung?

zumal das ganze telfonisch ging und nix unterschrieben wurde.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 10:58
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AW: kartbahn gemietet---> zurücktreten?

Zitat:
Zitat von gurkesuckt Beitrag anzeigen
wofür zahlt man denn dann eine Anzahlung?
zumal das ganze telfonisch ging und nix unterschrieben wurde.
Das mit der Anzahlung ist eine individuelle Vereinbarung, also Bestandteil eines Vertrages. Diesen Punkt wollte vermutlich der Vermieter in den Vertrag aufnehmen, quasi als Sicherheit.

Mietverträge über Sachen können mündlich, schriftlich oder in anderer Form abgeschlossen werden, also auch telefonisch.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 19:34
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AW: kartbahn gemietet---> zurücktreten?

Zitat:
Zitat von gurkesuckt Beitrag anzeigen
kannn man von einer gemieteten Kartbahn für eine halbe Stunde wo man eine Anzahlung geleistet hat zurücktreten?
Wenn man unberechtigt vom Mietvertrag zurücktritt, könnte der Vertragspartner ... Schadensersatz verlangen. ( Er könnte nicht auf "Vertragserfüllung" = Mietpreiszahlung bestehen/klagen, weil er seinen Teil des Mietvertrags = Gebrauchsüberlassung ja nicht erbracht hatte ).

Als Schadensersatz könnte der Vermieter den entgangenen Gewinn aus der Vermietung ersetzt verlangen. ( Der Vermieter muß sich jedenfalls die ersparten Aufwendungen ( kein Benzin, kein Kart-Verschleiß, keine Reinigungskosten, .... ) anrechnen lassen. ) Der Gewinn aus einem Mietpreis von 500 Euro könnte vielleicht 100 Euro betragen???

Zitat:
das ganze telfonisch ging und nix unterschrieben wurde.
Dann kann nicht vertraglich (zulässigerweise) vereinbart worden sein, daß im Rücktrittsfall Schadensersatz in Höhe einer Pauschale ( 2 Tage vorher: 50% des Mietpreises, 1 Stunde vorher: 100% des Mietpreises ) zu leisten sein soll.

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  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 21:54
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AW: kartbahn gemietet---> zurücktreten?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Als Schadensersatz könnte der Vermieter den entgangenen Gewinn aus der Vermietung ersetzt verlangen. ( Der Vermieter muß sich jedenfalls die ersparten Aufwendungen ( kein Benzin, kein Kart-Verschleiß, keine Reinigungskosten, .... ) anrechnen lassen. ) Der Gewinn aus einem Mietpreis von 500 Euro könnte vielleicht 100 Euro betragen???
Zustimmung!!!

Nur noch eine kleine Ergänzung: Kann der Betreiber der Kartbahn (Vermieter) die Mietsache in der vereinbarten Mietzeit anderweitig vermieten -auch nur teilweise- so muß er diese Einnahmen dem abgesprungenen Mieter bei der Berechnung des Schadenersatzes anrechnen.
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