Dies ist eine Diskussion zu Käufer will vor Rückgabe Geld bekommen innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Käufer will vor Rückgabe Geld bekommen Käufer verlagt vorher sein Geld, bevor Artikel zurück gesendet wird! Muss Verkäufer vorher das Geld zurück senden ? Danke |
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| AW: Käufer will vor Rückgabe Geld bekommen Nein.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Käufer will vor Rückgabe Geld bekommen Hi Danke für die kurze und Schnelle Antwort. Gibs es dafür ein Paragraphen wo das spezifisch drin steht , wenn ja wie Lautet er? Danke |
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| AW: Käufer will vor Rückgabe Geld bekommen Hmm weiss den keiner die Antwort ? Ich mein wenn Nein , müsste sowas wie ein Gesetzliches Paragraphen geben ? Mfg |
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| AW: Käufer will vor Rückgabe Geld bekommen Die Rechte des Käufers bei Mängeln regelt § 437 BGB. Da ist keine Rede davon, dass der Käufer das Geld zurück kriegen soll noch bevor er die mangelhafte Ware zurückgesendet hat. Das ergäbe auch keinen Sinn. http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
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| AW: Käufer will vor Rückgabe Geld bekommen Zitat:
Wie ist das eigentlich wenn Käufer die Ware Auspackt,Öffnet,Anporbiert? Ware wurde ungeöffnet verkauft.Muss Verkäufer dieses Artikel überhaupt noch zurück nehmen ? Mfg Geändert von andi9929 (14.08.2011 um 16:07 Uhr). |
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| AW: Käufer will vor Rückgabe Geld bekommen THX wurde geändert! |
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| AW: Käufer will vor Rückgabe Geld bekommen Nun aber ![]() Danke |
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| AW: Käufer will vor Rückgabe Geld bekommen Wenn ein Käufer absichtlich eine falsche Farbe bestellt, dann kann er sich wohl nicht auf einen Mangel berufen. Ein Mangel ist - auf das wesentliche verkürzt - ein Abweichen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Und diese Abweichung ist ja in dem Fall nicht vorhanden. Was der Kunde aber machen kann, ist von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Denn das erfordert keine Angabe von Gründen. Aber auch da hat der Kunde die Ware erst einmal zurück zu schicken. Die Frage ist erst mal: Will der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder Ansprüche aus der Mängelgewährleistung geltend machen? Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber afaik braucht Unterwäsche und Software nicht mehr umgetauscht werden, sofern ausgepackt, was dann aber ja in den AGB auch sicherlich erwähnt würde. Dies betrifft aber natürlich nur das Widerrufsrecht. Einen möglichen Mangel kann der Kunde natürlich nach wie vor geltend machen.
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| AW: Käufer will vor Rückgabe Geld bekommen Käufer hat eine Rot - Schwarze jacke in ein Privatkauf erstanden. Hat aber nur eine Schwarze Jacke bekommen. Da Verkäufer ungeöffnet weiter verkauft hat da es Verkäufer nicht benötigt. Verkäufer bot den Käufer Umtausch an sowie Rückgabe des Gelde sobald Ware eingetroffen ist. Käufer verlagt vorher Geld bevor Ware an Privatverkäufer zurück geht. |
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