Dies ist eine Diskussion zu Ist auch eine teilweiser Rücktritt möglich innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Ist auch eine teilweiser Rücktritt möglich Konkreter Musterfall: Käufer A bestellt sich ein Neuwagen nach seinen Wünschen mit einer Zusatzkomponente X und Y wie z.B. Navi oder Standheizung. Nach 3 Monaten Gebrauch reklamiert Kunde A beim Händler B das Komponente X nicht einwandfrei funktioniert und der Mangel abgestellt werden soll. Händler B macht sich an die Arbeit und tauscht das def. Gerät X aus jedoch hat auch neues Gerat gleichen Fehler wieder. Vorgang wiederholt sich noch weitere 4 mal. Fehler ist nicht abzustellen. Jetzt kommt noch ein neuer Effekt mit hinzu: Die originale Komponente X hatte ab Werk die Farbe Schwarz und passte somit zum Interieur des Fahrzeugs. Alle Tauschgeräte haben jedoch eine Silberne Farbe und Händler kann das Gerät X in Schwarz auch nicht mehr besorgen. Hersteller XY weigert sich von Anfang an ein passendes Austauschgerät X in der Farbe Schwarz anzubieten. Jetzt meine Frage: Die Grundlage für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ist meiner Meinung nach durchaus erfüllt. Da Kunde A allerdings mit dem Fahrzeug zufrieden ist und dieses nicht komplett Rückabwickeln möchte, wäre für Ihn ein teilweiser Rücktritt wünschenswert der sich nur auf die Komponente X beschränkt. Ist dieses Möglich? Mfg und Danke für die Antwort, T3Comander |
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| AW: Ist auch eine teilweiser Rücktritt möglich warum mindert der A den kaufpreis nicht ?
__________________ so sind die spielregeln aber nicht !!! |
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| AW: Ist auch eine teilweiser Rücktritt möglich Die originale Komponente X hatte ab Werk die Farbe Schwarz und passte somit zum Interieur des Fahrzeugs. Käufer A ist somit nicht an einer Minderung interessiert da für ihn die Farbe ein unumgängliches Problem darstellt. |
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| AW: Ist auch eine teilweiser Rücktritt möglich Ein teilweiser Rücktritt ist nicht möglich; wenn beim Vertragsschluss zum Ausdruck gekommen sein sollte, dass die Teile X und Y vertragswesentlich sein sollen, wäre ein gesamt-Rücktritt möglich.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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