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Internetauktionshaus - zugesicherte Rücküberweisung offen

Dies ist eine Diskussion zu Internetauktionshaus - zugesicherte Rücküberweisung offen innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 15:07
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Internetauktionshaus - zugesicherte Rücküberweisung offen

Es wurde über ein Internetauktionshaus eine Software erworben. Nach Bezahlung (knapp 200 €) und vor Auslieferung wurde erst mitgeteilt, dass die Software wesentliche Einschränkungen in der Nutzung hat, welche nicht in der Beschreibung zu finden sind.
In dieser Form für Käufer nicht nutzbar - bot der Verkäufer an eine Rücküberweisung unverzüglich zu veranlassen. Dies ist trotz nochmaliger Zusage, nach 3 Wochen nicht erfolgt. Emails werden nicht mehr beantwortet.
Verkäufer stellt seit einem Monat täglich mind. 2 dieser Softwareangebote zum Verkauf. (Summe zwischen 100-300€).
Inzwischen wurde herausgefunden, dass die über Internetauktionshaus verkaufte Software fast identisch mit dem Angebot eines US-Herstellers ist. Verkäufer behauptet er wäre selbst der Hersteller.
Verkäufer gibt sich als privat aus, keine Angaben/Impressum/Widerrufsrecht.

Wie kann man gegen Verkäufer vorgehen um die vorgenommene Bezahlung ohne eine Gegenleistung wieder zurück zu erhalten?
Anwaltskosten würden Betrag schnell übersteigen.
Name und Anschrift des Verkäufers sind bekannt. Telefonnummer nicht - auch nirgends online zu finden.

Sollte man die anderen Käufer aufmerksam machen, zu überprüfen ob es sich tatsächlich um eine orginal Lizenz handelt?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 17:48
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AW: Internetauktionshaus - zugesicherte Rücküberweisung offen

1. Sie sollten das dem Auktionshaus mitteilen.
2. Alles genausten dokumentieren. Insbesondere die Artikelbeschreibung.
3. Haben Sie überhaupt eine Kontaktadresse. Wo ist denn Sitz der Bank und der Firma / Verkäufer .........



Verkauft das ein Firma ??? Dann kann es nämlich sehr wohl sein. dass eine Rücküberweisung etwas länger dauert. Durchforsten Sie doch mal einschlägie Internetforen. Sollte das eine Masche sein, wird man sicher fündig.

Ansonsten hilft nur noch der Rechtsweg weiter.......
__________________
so sind die spielregeln aber nicht !!!
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  #3 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 18:28
V.I.P.
 
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AW: Internetauktionshaus - zugesicherte Rücküberweisung offen

Ansonsten Rücktritt erklären, Frist zur Zahlung setzen, nach Ablauf trägt der Verkäufer die Anwaltskosten (gesetzliche Gebühren) als Verzugsschaden.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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