Dies ist eine Diskussion zu Inkasso Unternehmen will Forderung eintreiben innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Inkasso Unternehmen will Forderung eintreiben ![]() A hat bei dem Unternehmen O im November 2010 ein Sportgerät gekauft. Dieses hat A nach Erhalt bezahlt. Nach 2 Umzügen kommt nun im Juli eine Nachricht vom Inkassounternehmen I (an die neue Adresse), dass O dieses zur Eintreibung der fälligen Forderung beauftragt hat. A wendet sich an O, welches bestätigt, dass eine solche Forderung noch offen ist, allerdings keine weitere Auskunft geben kann und verweist an I. Auf Nachfrage erklärt I der A dann, dass besagte Rechnung aus dem November noch offen ist und I mehrfach versucht habe A unter der alten Adresse zu kontaktieren die Briefe jedoch zurück gegangen sind. Nach einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt hat I dann die neue Adresse bekommen und sich dahin gewendet. A hat aus besagtem Zeitraum keine Kontoauszüge mehr, will sich aber am nächsten Werktag an ihre Bank wenden um diese Nachzufordern. Sollte wieder erwarten die Zahlung nicht getätigt worden sein muss A dann die gesamten Kosten zahlen? A hat noch bis Januar unter der Adresse die O hatte gewohnt. Jedoch keine Mahnung erhalten. Da ein weiteres Familienmitglied immer noch im Haus wohnt hätte dieses auch sicherlich Briefe an O weitergeleitet. A wohnt mittlerweile wieder im selber Ort und auch jetzt werden Briefe die an die alte Adresse adressiert sind direkt zu A's neuem Wohnsitz geleitet. |
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| AW: Inkasso Unternehmen will Forderung eintreiben Bei Geldschulden tritt spätestens nach 30 tagen verzug ein, auch ohne mahnung. |
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| AW: Inkasso Unternehmen will Forderung eintreiben Zitat:
lies § 286 Abs. 3 BGB: "(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist." und wenn er das nicht bezahlt hat, dann wäre er erst ab Zugang einer Mahnung im Vezrug und müsste erst ab dann die Kosten der rechtsverfolgung durch das Inkassobüro in der erstattungsfähigen Höhe (fiktiver Anwaltskosten) tragen.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Inkasso Unternehmen will Forderung eintreiben Es ist leicht abwegig, über den Eintritt des Verzugs zu diskutieren, wenn gar kein Verzug besteht, weil ja die Forderung fristgerecht beglichen wurde. Hier geht's ausschließlich darum, ggf. nachzuweisen, daß die Rechnung bezahlt wurde. Dabei kann die Bank weiterhelfen, und dann ist die Sache vom Tisch. Wenn A weiß, daß er bezahlt hat und dies auch nachweisen kann, teilt er dem Inkassobüro mit, daß die Forderung zu unrecht erhoben wird. Akzeptiert das Inkassobüro dies nicht, übergibt er die Angelegenheit einem Rechtsanwalt, der erledigt den Rest - auf Kosten des Inkassobüros. (Wer etwas garstiger veranlagt ist und halbwegs gute Nerven hat, der geht mit solchen Inkassobüros, die unberechtigte Forderungen eintreiben wollen, noch etwas anders um. Man wartet kommentarlos, bis ein Mahnbescheid eintrifft. Diesem widerspricht man fristgerecht. Treibt das Inkassobüro die Sache dann weiter, geht's zum Anwalt - und es wird richtig teuer für das Inkassobüro. Ich hab mal ein Inkassobüro gewarnt. Ich habe ihnen geschrieben "Dem gerichtlichen Mahnverfahren sehe ich mit Interesse entgegen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, daß Ihnen durch das Betreiben eines unberechtigten Mahnverfahrens erhebliche Kosten entstehen." Sie wollten nicht auf mich hören. Es wurde dann teuer. Für das Inkassobüro. Am Rande angemerkt: erstaunlicherweise prüfen viele Inkassobüros überhaupt nicht, ob ihnen die Auftraggeber nicht vielleicht unberechtigte Forderungen übergeben. Und so mußte schon so manches Inkassobüro für die schlampige Buchführung des Auftraggebers büßen (wobei die sich das vom Auftraggeber dann zurückholen).
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Inkasso Unternehmen will Forderung eintreiben Ich schließe mich dem an. Der Rechnungsbetrag wurde bezahlt. Und nachweisen, dass man bezahlt hat, braucht man auch nicht. Es gilt das Günstigkeitsprinzip. Derjenige der etwas behauptet und für den etwas günstig ist, muss es auch beweisen. Ergo, maximal, wenn überhaupt reagieren, die Zahlung unter Angabe, dass man bereits beglichen hat, schriftlich zurückweisen. (Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid auf alle Fälle in der Frist reagieren) |
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