Dies ist eine Diskussion zu im Laden gekaufte Ware zurückschicken? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| im Laden gekaufte Ware zurückschicken? mal angenommen, man fährt zum Shoppen in eine weiter entferne Stadt (NRW-Ticket oder so). In einem Laden kauft man sich eine Jacke für 100 Euro. Wieder zu Hause angekommen, hakt der Reißverschluss nach 1 Woche Gebrauch. Wäre der Laden "um die Ecke", würde man die Jacke sofort umtauschen. Aufgrund der Entfernung und wegen Zeitmangel kann man jedoch nicht zum Laden fahren. Wie kommt man an sein Geld bzw. eine neue Jacke? Laden anrufen, Jacke hinschicken und hoffen, dass man eine neue zugeschickt bekommt? |
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| AW: im Laden gekaufte Ware zurückschicken? So handhabe ich das normalerweise. Die einen Läden machen es, die anderne nicht. Ein Laden hat, zur umgetauschen Ware, sogar mal zwei Kaffeegutscheine für das hauseigene Café dazu gelegt. Ein anderer sagt "Musst kommen, ist Dein Problem" eine Rechtsgrundlage das der Laden einen postalischen Umtausch durchführen muss gibt es, meines Wissens nach, nicht.
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| AW: im Laden gekaufte Ware zurückschicken? Das ist auch nicht nötig. Der Verkäufer kann die Erbringung von Nacherfüllungsleistungen nicht davon abhängig machen, daß eine Käuferin persönlich in seinem Ladengeschäft vorstellig wird! Er kann "nur" verlangen, daß bei einer als Nacherfüllung verlangten Reparaturmaßnahme die Jacke "irgendwie" zum ihm gelangt. Das Gesetz erlegt dem Verkäufer einer mangelhaftenn Sache allerdings die für eine Nacherfüllung nötigen Transportkosten auf, § 439 BGB. ---> Die Käuferin der mangelhaften Jacke könnte also vom gewährleistungspflichtigen Verkäufer Erstattung der Transportkosten fordern, die zur Inanspruchnahme der Abhilfemaßnahmen des Verkäufers erforderlich sind. Nötig sind vielleicht "nur" Versandkosten, nicht jedoch die Kosten einer persönlichen An- und Abreise zum Geschäftsbetrieb des Händlers. Zitat:
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