Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

im Laden gekaufte Ware zurückschicken?

Dies ist eine Diskussion zu im Laden gekaufte Ware zurückschicken? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By once

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 13:12
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 17
Keine Wertung, hf40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hf40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hf40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hf40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hf40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hf40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hf40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hf40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hf40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hf40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
im Laden gekaufte Ware zurückschicken?

Hallo,

mal angenommen, man fährt zum Shoppen in eine weiter entferne Stadt (NRW-Ticket oder so). In einem Laden kauft man sich eine Jacke für 100 Euro.
Wieder zu Hause angekommen, hakt der Reißverschluss nach 1 Woche Gebrauch.
Wäre der Laden "um die Ecke", würde man die Jacke sofort umtauschen. Aufgrund der Entfernung und wegen Zeitmangel kann man jedoch nicht zum Laden fahren.

Wie kommt man an sein Geld bzw. eine neue Jacke? Laden anrufen, Jacke hinschicken und hoffen, dass man eine neue zugeschickt bekommt?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 13:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: im Laden gekaufte Ware zurückschicken?

Zitat:
Zitat von hf40 Beitrag anzeigen
Wie kommt man an sein Geld bzw. eine neue Jacke? Laden anrufen, Jacke hinschicken und hoffen, dass man eine neue zugeschickt bekommt?
So handhabe ich das normalerweise. Die einen Läden machen es, die anderne nicht. Ein Laden hat, zur umgetauschen Ware, sogar mal zwei Kaffeegutscheine für das hauseigene Café dazu gelegt. Ein anderer sagt "Musst kommen, ist Dein Problem" eine Rechtsgrundlage das der Laden einen postalischen Umtausch durchführen muss gibt es, meines Wissens nach, nicht.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 22:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: im Laden gekaufte Ware zurückschicken?

Zitat:
Zitat von hf40 Beitrag anzeigen
kann jedoch nicht zum Laden fahren.
Das ist auch nicht nötig. Der Verkäufer kann die Erbringung von Nacherfüllungsleistungen nicht davon abhängig machen, daß eine Käuferin persönlich in seinem Ladengeschäft vorstellig wird! Er kann "nur" verlangen, daß bei einer als Nacherfüllung verlangten Reparaturmaßnahme die Jacke "irgendwie" zum ihm gelangt.

Das Gesetz erlegt dem Verkäufer einer mangelhaftenn Sache allerdings die für eine Nacherfüllung nötigen Transportkosten auf, § 439 BGB.

---> Die Käuferin der mangelhaften Jacke könnte also vom gewährleistungspflichtigen Verkäufer Erstattung der Transportkosten fordern, die zur Inanspruchnahme der Abhilfemaßnahmen des Verkäufers erforderlich sind.

Nötig sind vielleicht "nur" Versandkosten, nicht jedoch die Kosten einer persönlichen An- und Abreise zum Geschäftsbetrieb des Händlers.

Zitat:
Wie kommt man an sein Geld bzw. eine neue Jacke?
Mitteilen, was man fordert ( sinnvollerweise in beweisbarer ( schriftlicher ) Form, also nicht nur (fern-)mündlich ), eine Frist für die verlangten Leistungen / Zahlungen setzen.

Zitat:
Zitat von Angelito
eine Rechtsgrundlage das der Laden einen postalischen Umtausch durchführen muss gibt es, meines Wissens nach, nicht.
Zitat:
Zitat von BGH
allein aus der in § 439 Abs. 2 BGB angeordneten Verpflichtung des Verkäufers, auch die Kosten eines im Rahmen der Nacherfüllung erforderlichen Transports zu tragen, kann nicht abgeleitet werden, dass der Verkäufer auch die Vornahme dieses Transports schuldet
Im Umkehrschluß bedeutet das: der Jackenverkäufer muß hier "nur" die Transportkosten tragen, nicht jedoch auch den Hin- und Rücktransport vom Wohnsitz der Käuferin zur Reparatur-Stätte selbst durchführen.

11
Angelito likes this.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 23:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: im Laden gekaufte Ware zurückschicken?

Wieder was gelernt
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ware gefällt nicht, unfrei zurückschicken, da kein Retourens Verbraucherrecht 13.08.2011 16:39
Gekaufte Ware beim Verkäufer beschädigt Kaufrecht / Leasingrecht 10.03.2010 08:27
Rechtsanspruch auf gekaufte Ware Kaufrecht / Leasingrecht 03.03.2010 22:13
Über Onlineauktion gekaufte Ware einklagen (?) Kaufrecht / Leasingrecht 12.05.2009 23:14
Gekaufte Ware nicht lieferbar Internetrecht 02.02.2009 14:29





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN