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Haushaltswarenkauf-Bringschult /Holschuld?

Dies ist eine Diskussion zu Haushaltswarenkauf-Bringschult /Holschuld? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 10:14
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Haushaltswarenkauf-Bringschult /Holschuld?

Hallo,

angenommen ein Käufer unterschreibt einen Vertrag bei einem Händler über den Kauf eines Haushaltsgerätes.
Im Vertrag stünde Lieferung: Sofort.
Nachdem das Gerät über 4 Monate hinweg nicht geliefert wird, würde der Käufer einen Brief schreiben, dass die Ware bis zur Frist X (7Tage) geliefert werden soll.
Der Verkäufer käme daraufhin unangemeldet zu dem Käufer, der aber nicht daheim ist. Lässt aber einen Angehörigen unterschreiben, dass er da war.
Wer der beiden Parteien wäre nun im Verzug? Bringschuld o. 'Holschuld'(nennt sich das so?)?

Edit: Könnte der Käufer die Gebühren für Einschreiben mit Rückschein vom Kaufpreis abziehen? Vielleicht könnt ihr auch sagen welche Paragrafen im jeweiligen Fall relevant sind.

So mein erster Beitrag, ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Gedankenbeispiel weiterhelfen.

Gruß
Domi

Geändert von DomiJF (02.07.2011 um 10:47 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 17:03
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AW: Haushaltswarenkauf-Bringschult /Holschuld?

was war denn zum lieferort vereinbart?

frage:
- steht auch eine lieferadresse im vertrag?
- sollte das dingi persönlich übergeben werden?
- um was für ein fiktives dingi handelt es sich denn?

Zitat:
Zitat von DomiJF Beitrag anzeigen
Edit: Könnte der Käufer die Gebühren für Einschreiben mit Rückschein vom Kaufpreis abziehen?
nein.

Zitat:
Vielleicht könnt ihr auch sagen welche Paragrafen im jeweiligen Fall relevant sind.
es deutet viel drauf hin, als sei der verkäufer im verzug (§ 286 bgb).

sofern allerdings nicht explizit lieferung beim kunden vereinbart war, gilt immer, dass käufer das dingi abholt. wäre also über die lieferung nichts vereinbart oder besprochen, so gilt immer, dass der käufer das dingi abholen muss. (in verzug ist er aber deswegen jetzt noch nicht, es sei denn der verkäufe hätte ihm eine frist zur abholung gesetzt und die wäre verstrichen...)
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  #3 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 20:06
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AW: Haushaltswarenkauf-Bringschult /Holschuld?

Danke für ihre Antwort.
Zitat:
frage:
- steht auch eine lieferadresse im vertrag?
- sollte das dingi persönlich übergeben werden?
- um was für ein fiktives dingi handelt es sich denn?
-nicht explizit unter Lieferadresse aber die Adresse des Käufers steht unter 'Besteller' auf dem Vertrag. Allerdings kein Vorname und kein Ort nur Nachname und Straße bzw. Dorf
-wurde nicht näher vereinbart
-fiktive Nähmaschine

Zitat:
sofern allerdings nicht explizit lieferung beim kunden vereinbart war, gilt immer, dass käufer das dingi abholt. wäre also über die lieferung nichts vereinbart oder besprochen, so gilt immer, dass der käufer das dingi abholen muss. (in verzug ist er aber deswegen jetzt noch nicht, es sei denn der verkäufe hätte ihm eine frist zur abholung gesetzt und die wäre verstrichen...)
Da die Maschine vom Käufer im laden besichtigt wurde und der Verkäufer sie lagernd hatte und gleichzeitig Lieferung sofort drauf steht, hätte ich gedacht, da das Ding nicht sofort mitgenommen wurde, dass daraus eine Anlieferung folgt.

Mittlerweile hat sich mein Gedankenspiel verändert; vielleicht können sie mir auch da weiterhelfen.
Gemäß dem Fall der Verkäufer, hat sich nun entschlossen die Sache per Post zuzuschicken. Soweit so gut.
Aber nur per Nachname. Im Vertrag ist keine Zahlungsart angegeben, jedoch ist ein Feld bei dem Barzahlung angekreuzt werden hätte können, leergelassen worden.

Müsste der Käufer Nachname akzeptieren oder ist in dem Fall Rechnung üblich?
Kann der Verkäufer auf den Kaufpreis X die Nachname aufschlagen?

Danke nochmal

Gruß
Domi
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  #4 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 22:48
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AW: Haushaltswarenkauf-Bringschult /Holschuld?

ups...
ich war vorher irrig ausgegangen, dass der kunde das teil bereits bezahlt hätte... dem ist wohl nicht so.

Zitat:
Zitat von DomiJF Beitrag anzeigen
Da die Maschine vom Käufer im laden besichtigt wurde und der Verkäufer sie lagernd hatte und gleichzeitig Lieferung sofort drauf steht, hätte ich gedacht, da das Ding nicht sofort mitgenommen wurde, dass daraus eine Anlieferung folgt.
na, die folgerung ist falsch.

der fall ist aber äußerst misteriös... wieso haben denn käufer und verkäufer so einen vertrag gemacht und nichts weiter abgesprochen? und wieso hat der kunde nicht das dingi gleich mitgenommen?

könnte es wohl rein teoretisch sein, dass der kunde gar nicht genug geld für die maschine dabei hatte und sie deswegen auch nicht mitgenommen hat?

und der vertrag wurde gemacht, weil die maschine nur in dieser einen woche einen besonderen sonderpreis hatte....???

und wieso hat der kunde 4 monate vor sich hin geschlafen und nicht ein mal im laden angerufen, wo das maschinchen denn bleibt? hatte er ne längerfristige amnesie?

Zitat:
Müsste der Käufer Nachname akzeptieren oder ist in dem Fall Rechnung üblich?
akzeptieren muss er nicht, weil es nicht vereinbart war. nein es ist nicht üblich, dass nähmaschinenläden gegen rechnung liefern. es ist im übrigen überhaupt nicht üblich, dass nähmaschinenläden die maschinen anliefern. üblich ist vielmehr, dass die kundin das dingi im laden holt, bar oder per ec bezahlt und es dann direkt mitnimmt.

Zitat:
Kann der Verkäufer auf den Kaufpreis X die Nachname aufschlagen?
ja. denn die versandkosten muss der käufer tragen, sofern nicht etwas anderes besprochen wäre.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 22:55
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AW: Haushaltswarenkauf-Bringschult /Holschuld?

Zitat:
Gemäß dem Fall der Verkäufer, hat sich nun entschlossen die Sache per Post zuzuschicken. Soweit so gut.
Das geht alles nur mit Einwilligung des Vertragspartners.

Letztlich kommt drauf an, was vertraglich vereinbart worden ist,
werde ich aber nicht ganz schlau draus.

Verstehe auch nicht so ganz, was die Angabe "Lieferung sofort"
heißen soll.

Wenn Unstimmigkeiten bei den Liefer- und Zahlungsbedingungen
bestehen , ist eventuell kein vertrag zustande gekommen
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  #6 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 19:47
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AW: Haushaltswarenkauf-Bringschult /Holschuld?

Hallo,

danke nochmal für alle eure Antworten.

So was ich jetzt lese scheint alles eindeutig uneindeutig zu sein.

Zitat:
der fall ist aber äußerst misteriös... wieso haben denn käufer und verkäufer so einen vertrag gemacht und nichts weiter abgesprochen? und wieso hat der kunde nicht das dingi gleich mitgenommen?
?
Der Kunde hat das Teil nicht gleich mitgenommen weil er noch darüber nachdenken wollte ob er nicht ein besseres nimmt oder gar keines(Erklärung dazu kommt nach nächstem Zitat).

Zitat:
und der vertrag wurde gemacht, weil die maschine nur in dieser einen woche einen besonderen sonderpreis hatte....???
So ähnlich. Der Verkäufer meinte, dass die Maschine einen Sonderpreis hätte( Preis ist aber immer noch der gleiche). Dabei hat er dem Kunden, der schon fast das Geschäft verlassen hatte, geschickt dazu bewegt den Vertrag zu unterschreiben mit der Suggestion es sei nur eine Reservierung. Kunde war gutgläubig und hat dabei nicht richtig aufgepasst.

Auch wenn Mündliche Absprachen dem Vertrag eigentlich klar zu einer Reservierung machen würden und der Händler den Kunden übers Ohr gehauen hat, ist dem Kunden dabei klar, dass der Vertrag bei einer Gerichtlichen Auseinandersetzung höher bewertet würde als eine 'Aussage gegen Aussage' (auch wenn der Kunde zu zweit(Ehepaar) im Laden war).

Zitat:
und wieso hat der kunde 4 monate vor sich hin geschlafen und nicht ein mal im laden angerufen, wo das maschinchen denn bleibt? hatte er ne längerfristige amnesie?
Bei meinem Beispiel fühlte sich der Kunde aus oben genannten Gründen betrogen und hat darum nicht aktiv darauf hingewirkt, dass Maschine geliefert wird.
Händler wartete auch ab, da er hoffte ein höherpreisiges Modell zu verkaufen.

Zitat:
ja. denn die versandkosten muss der käufer tragen, sofern nicht etwas anderes besprochen wäre.
Sorry hab ich vergessen zu erwähnen: Händler bot schriftlich kostenlose Lieferung an.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 22:12
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AW: Haushaltswarenkauf-Bringschult /Holschuld?

Zitat:
Zitat von DomiJF Beitrag anzeigen
Auch wenn Mündliche Absprachen dem Vertrag eigentlich klar zu einer Reservierung machen würden und der Händler den Kunden übers Ohr gehauen hat, ist dem Kunden dabei klar, dass der Vertrag bei einer Gerichtlichen Auseinandersetzung höher bewertet würde als eine 'Aussage gegen Aussage' (auch wenn der Kunde zu zweit(Ehepaar) im Laden war).
das ist so klar keinesfalls. dieser mythos, dass "aussage gegen aussage" vom gericht nicht gewertet wird ist falsch. es kommt auf die glaubwürdigkeit der aussagen an und das können richterinnen schon gut einschätzen.

auch hier wäre möglicherweise ein schlupfloch gewesen:
Zitat:
Zitat von berniebär
Wenn Unstimmigkeiten bei den Liefer- und Zahlungsbedingungen bestehen , ist eventuell kein vertrag zustande gekommen
Zitat:
Händler bot schriftlich kostenlose Lieferung an.
dann muss er sich auch dran halten...

wie ist denn nun der fiktive stand der dinge? frist abgelaufen und maschine noch nicht (wie besprochen kostenlos) angeliefert?

dann kann der kunde vom vertrag zurücktreten.

apropos nähmaschinen: generell sind eigentlich nur husquarna und bernina wirklich zu empfehlen. wobei es auch ruhig ältere gebruachte maschinen sein können, die oft generalüberholt angeboten werden. die dinger sind quasi unkaputtbar und man hat keinen ärger damit. (zeiten, die zufällig schneiderin ist. )
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Alt 04.07.2011, 16:48
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AW: Haushaltswarenkauf-Bringschult /Holschuld?

Stand der Geschichte ist, was ja auch eine der ersten Fragen war, dass der Händler innerhalb der Frist beim Kunden war( aber unangekündigt; Kunde war nicht da; Händler hat sich Anwesenheit von Familienmitglied bestätigen lassen).

Kunde nimmt jetzt die Nähmaschine ab( wird per Nachname geliefert), weil er nicht die evtl. Kosten eines ungewissen Rechtsstreits tragen will und wird versuchen die Maschine bei einem anderen Händler evtl. geg. Aufpreis gegen eine andere Maschine auszutauschen.
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bringschuld, holschuld, kaufvertrag, verzug

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