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Handy-Vertrag / Rücktritt innherhalb 14 Tagen trotz Nutzung

Dies ist eine Diskussion zu Handy-Vertrag / Rücktritt innherhalb 14 Tagen trotz Nutzung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.11.2007, 07:43
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Handy-Vertrag / Rücktritt innherhalb 14 Tagen trotz Nutzung

Neuformulierung:

Situation: Abschluss eines Handyvertrags (Tarif & Handy) über das Internet.

Frage: Ist es möglich, trotz Nutzunung des Tarifs und des Handys den Vertrag innerhalb der
ersten 14 Tage (Fernabsatzgesetz) rückgängig zu machen?

Geändert von stefan741 (07.11.2007 um 08:16 Uhr).
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Alt 07.11.2007, 08:06
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AW: Handy-Vertrag / Rücktritt innherhalb 14 Tagen trotz Nutzung

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  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2007, 08:12
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AW: Handy-Vertrag / Rücktritt innherhalb 14 Tagen trotz Nutzung

wo ist das problem? ich habe keine firmennamen o.ä. erwähnt?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 13:37
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AW: Handy-Vertrag / Rücktritt innherhalb 14 Tagen trotz Nutzung

hi leutz,
ich hab das thema gefunden und wollte daher keinen neuen beitrag eröffnen...

wie sähe das bei einer vertragsverlängerung aus?
bzw. wenn sich die benutzung des vertrages noch im zeitraum des "ersten" vertrages befindet?
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  #5 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 13:44
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AW: Handy-Vertrag / Rücktritt innherhalb 14 Tagen trotz Nutzung

Eine Vertragsverlängerung ist nicht der Abschluss eines neuen Vertrags, sondern die Fortführung des alten. Ich sehe hier also keine Möglichkeit zum Widerruf (wäre toll, nicht? Alle, die die Kündigung verpennt hätte, könnten immer noch raus).

Die Möglichkeit zum Widerruf wurde geschaffen, damit der Verbraucher beim Fernabsatz nicht "die Katze im Sack" kauft und die Ware prüfen kann. Dies ist bei einer Vertragsverlängerung nicht mehr notwendig. Er weiß schon, worauf er sich eingelassen hat.
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