Dies ist eine Diskussion zu Handy verfärbt durch Handytasche innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Handy verfärbt durch Handytasche Mal angenommen: Man kauft sich eine Handytasche in pink und benutzt diese am neuen Handy. Nach Wochen stellt man fest dass das Handy durch die Tasche auf der Rückseite rosa verfärbt ist. Der Verkäufer der Tasche will das mit dem Hersteller klären und gibt auf Grund Fotos zu dass der Schaden vorliegt. 1. E-Mail vom Taschenverkäufer: das Rückcover wird original ausgetauscht, das Handy soll zum Taschenverkäufer eingeschickt werden. Wobei sich die Frage stellt wie das gemacht werden soll, da das Handy aus einem Guss ist und wenn dann nur vom Handyhersteller repariert werden kann. 2.E-Mail vom Taschenverkäufer: Die Teile können besorgt werden und werden vom Taschenverkäufer umgebaut. 3. E-Mail: Handy bitte an Taschenverkäufer senden, er möchte die Flecken mit Werkzeug entfernen. Das kommt dem Handybesitzer sehr komisch vor und er schlägt vor das Handy vor Ort oder vom Handyhersteller reparieren zu lassen und die Rechnung an den Taschenverkäufer weiterzuleiten oder er möchte 40 Euro Schadenersatz. Der Handybesitzer traut dem Taschenverkäufer nicht und will sein teures Handy nicht an einen Laien senden. Wer garantiert ihm denn dann dass er das Handy wieder im Originalzustand oder überhaupt bekommt? Der Taschenverkäufer ist der Meinung dass er das Recht auf Ausbesserung hat. Hat er das wenn er gar kein Handy-Fachmann ist? |
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| AW: Handy verfärbt durch Handytasche Zitat:
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| AW: Handy verfärbt durch Handytasche Zitat:
Hinsichtlich eines reklamierten Mangels der Tasche(!) selbst hätte er tatsächlich das Recht, zunächst eine Nacherfüllung versuchen zu dürfen, um "den Kaufpreis behalten" zu dürfen. Dabei hätte die Käuferin das Recht, zwischen einer Nacherfüllung durch Ersatzlieferung ( = "Umtausch" ) oder Reparatur wählen zu dürfen. Zitat:
Bei Erfolglosigkeit einer Nacherfüllung könnte die Käuferin vom Taschenkaufvertrag zurücktreten und ihre Zahlungen zurückverlangen, oder den Kaufpreis mindern, oder Schadensersatz statt der Leistung ( = den Preis für eine gleichartige, nichtfärbende Handytasche ) verlangen. Zitat:
Zitat:
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