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Handy verfärbt durch Handytasche

Dies ist eine Diskussion zu Handy verfärbt durch Handytasche innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 07.10.2011, 14:02
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Handy verfärbt durch Handytasche

Ich habe da eine Frage und ich hoffe ihr könnt helfen.
Mal angenommen: Man kauft sich eine Handytasche in pink und benutzt diese am neuen Handy. Nach Wochen stellt man fest dass das Handy durch die Tasche auf der Rückseite rosa verfärbt ist. Der Verkäufer der Tasche will das mit dem Hersteller klären und gibt auf Grund Fotos zu dass der Schaden vorliegt. 1. E-Mail vom Taschenverkäufer: das Rückcover wird original ausgetauscht, das Handy soll zum Taschenverkäufer eingeschickt werden. Wobei sich die Frage stellt wie das gemacht werden soll, da das Handy aus einem Guss ist und wenn dann nur vom Handyhersteller repariert werden kann. 2.E-Mail vom Taschenverkäufer: Die Teile können besorgt werden und werden vom Taschenverkäufer umgebaut. 3. E-Mail: Handy bitte an Taschenverkäufer senden, er möchte die Flecken mit Werkzeug entfernen.
Das kommt dem Handybesitzer sehr komisch vor und er schlägt vor das Handy vor Ort oder vom Handyhersteller reparieren zu lassen und die Rechnung an den Taschenverkäufer weiterzuleiten oder er möchte 40 Euro Schadenersatz. Der Handybesitzer traut dem Taschenverkäufer nicht und will sein teures Handy nicht an einen Laien senden. Wer garantiert ihm denn dann dass er das Handy wieder im Originalzustand oder überhaupt bekommt?
Der Taschenverkäufer ist der Meinung dass er das Recht auf Ausbesserung hat. Hat er das wenn er gar kein Handy-Fachmann ist?
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Alt 09.10.2011, 00:51
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AW: Handy verfärbt durch Handytasche

Zitat:
Zitat von fipsie83 Beitrag anzeigen
Der Taschenverkäufer ist der Meinung dass er das Recht auf Ausbesserung hat. Hat er das wenn er gar kein Handy-Fachmann ist?
Nein. Das hätte er nicht mal, wenn er selbst der Hersteller des Handys wäre und außerdem noch eine eigene Reparaturwerkstatt hätte. Es handelt sich nämlich bei der Reparatur des Mobiltelefons nicht um eine Nacherfüllung im zuge der Sachmängelgewährleistung, sondern um die Behebung eines Mangelfolgeschadens. Da dieser Schaden an einer Sache aufgetreten ist, steht dem Käufer hier gemäß § 249 II BGB die Wahl zu, ob der Verkäufer wiederherstellen oder stattdessen Geld zahlen soll.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 14:12
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AW: Handy verfärbt durch Handytasche

Zitat:
Zitat von fipsie83 Beitrag anzeigen
Der Taschenverkäufer ist der Meinung dass er das Recht auf Ausbesserung hat. Hat er das?
Bei mängelverursachten Schäden an anderen Sachen: nein.

Hinsichtlich eines reklamierten Mangels der Tasche(!) selbst hätte er tatsächlich das Recht, zunächst eine Nacherfüllung versuchen zu dürfen, um "den Kaufpreis behalten" zu dürfen. Dabei hätte die Käuferin das Recht, zwischen einer Nacherfüllung durch Ersatzlieferung ( = "Umtausch" ) oder Reparatur wählen zu dürfen.

Zitat:
Zitat von fipsie83 Beitrag anzeigen
Der Taschenverkäufer ist der Meinung dass er das Recht auf Ausbesserung hat. Hat er das?
Nicht grundsätzlich: Der nacherfüllungspflichtige Verkäufer wäre berechtigt, die von der Käuferin gewählte Art der Nacherfüllung ( z.B. Umtausch ) verweigern ( und auf die andere Alternative ( Ausbesserung ) verweisen ) zu dürfen, wenn die gewählte Variante ( Umtausch ) "nur mit unverhältnismäßigen Kosten" möglich wäre, § 439 BGB. ( Meines Erachtens könnte bei einer mangelhaften Handytasche ein als Nacherfüllung verlangter Umtausch nicht berechtigterweise mit der Begründung verweigert werden, diese Art der Nacherfüllung sei "nur mit unverhältnismäßigen Kosten" möglich. )

Bei Erfolglosigkeit einer Nacherfüllung könnte die Käuferin vom Taschenkaufvertrag zurücktreten und ihre Zahlungen zurückverlangen, oder den Kaufpreis mindern, oder Schadensersatz statt der Leistung ( = den Preis für eine gleichartige, nichtfärbende Handytasche ) verlangen.

Zitat:
auch wenn er gar kein Fachmann ist?
Eine vom Händler zu leistende Taschen-Reparatur würde nicht bereits dann als "fehlgeschlagen" gelten können bzw. wegen "Unzumutbarkeit" einen sofortigen Rücktritt/Kaufpreisminderung rechtfertigen können, nur weil der Händler selbst keine Reparaturfähigkeiten hat und auch keine eigene Reparaturwerkstatt betreibt. In diesem Fall müßte/dürfte er eine von ihm als Nacherfüllungsmaßnahme geschuldete Reparatur eben durch von ihm beauftragte Dritte vornehmen lassen.

Zitat:
Zitat von fipsie83 Beitrag anzeigen
Der Taschenverkäufer ist der Meinung dass er das Recht auf Ausbesserung hat. Hat er das?
Im Ergebnis wohl doch nicht: denn wenn JEDE gleichartige Handytasche ebenfalls abfärbt, dann wäre eine Nacherfüllung wohl unmöglich, nämlich weder durch Umtausch, noch durch eine ( technisch überhaupt mögliche? ) "Reparatur". Einem sofortigen Rücktritt/Kaufpreisminderung/Kaufpreisrückforderungs-Anspruch könnte der Händler also nicht entgegenhalten, daß zunächst Nacherfüllung gefordert worden / probiert worden sein müßte.

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