Dies ist eine Diskussion zu Handy Prepaid Vertrag einfach geändert innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Handy Prepaid Vertrag einfach geändert angenommen Person A hat einen reinen Prepaid Vertrag, wo vermerkt ist, dass unter einen bestimmten Guthabenbetrag eine Aufladung per Bankeinzug automatisch erfolgt. Ohne Pakete etc. nur dass was wirklich vertelefoniert wird muss auch bezahlt werden. Das ganze läuft so üüber 4 Jahre. Nun gehen wir auch mal davon aus, dass Person A aus persönlichen Gründen das Handy nur für 1 Monat im Jahr benötigt, so dass dann der Betrag logischerweise höher ist aber die restlichen 11 Monate braucht halt auch nur 0 Euro bezahlt zu werden. Nun gehen wir auch mal davon aus, dass der Anbieter selbstständig aus Kulanzgründeen die (nur aus seiner Sicht) hohe Rechnuung um 1 Euro kürzt u. dafür einen mtl. Tarif mit etwa 20 Euro Grundgebühr mit 24 Monaten laufzeit macht. Wie könnte man dagegen vorgehen? gehen wir auch mal davon aus, dass die Rufnr. etc. ziemlich egal ist. SOllte man es auf einen Prozess ankommen lassen? |
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| AW: Handy Prepaid Vertrag einfach geändert Zitat:
Zitat:
wann hat die person a denn bemerkt, dass der anbieter den tarif umgestellt hat? |
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| AW: Handy Prepaid Vertrag einfach geändert Hallo, danke für die Antwort. Gehen wir mal davon aus, dass der Person A die Umstellung erst am next Monat bemerkt hat (also 20 Euro statt 0 Euro). Gehen wir auch mal davon aus, dass die Hotline vom Handyanbieter erzählt, dass mit der letzten Rechnung ein schreiben dabei war, dass der Vertrag umgestellt wird, wenn der Kunde sich nicht innerhalb von 14 tagen meldet (gehen wir auch mal davon aus, dass sich Person A nicht an das schreiben erinnern kann oder es mit Werbemüll verwechselt hat). |
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| AW: Handy Prepaid Vertrag einfach geändert ich gehe zwar davon aus, dass solche gravierende umstellung von prepaid auf 2-jahres-vertrag gar nicht mal einfach so per "wenn sie nicht innerhalb 14 tagen widerrufen..." passieren dürfen. ich halte das für abzocke. kann aber näher dazu nichts sagen. Zitat:
man könnte zusätlich sich an die verbraucherzentrale wenden und auch mal nach dem anbieter googlen, ob der für solche "spielchen" bekannt ist. |
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