Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Handelt es sich um eine Spezies- oder Gattungsware

Dies ist eine Diskussion zu Handelt es sich um eine Spezies- oder Gattungsware innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 20:41
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Student_ffm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Student_ffm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Student_ffm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Student_ffm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Student_ffm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Student_ffm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Student_ffm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Student_ffm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Student_ffm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Student_ffm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Handelt es sich um eine Spezies- oder Gattungsware

Mal angenommen A besitzt ein Handy dieses am Markt eine große Nachfrage hat. B möchte dieses Modell unbedingt haben. B kauft das Handy von A für 100 Euro mehr ab.

Meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen Spezieskauf, da es sich um ein bestimmtes Gerät handelt, nämlich das Gerät das im Eigentum von A ist.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 12:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Handelt es sich um eine Spezies- oder Gattungsware

Zitat:
Zitat von Student_ffm Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen Spezieskauf, da es sich um ein bestimmtes Gerät handelt, nämlich das Gerät das im Eigentum von A ist.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?
Es wird nicht ausreichen, daß A Eigentümer irgendeines Exemplars des B interessierenden Modells ist, damit der zwischen A und B geschlossene Vertrag nicht (mehr) als Vertrag über (irgend-)ein nur der "Gattung" nach bestimmtes Handys des gewünschten Modells angesehen werden könnte. Insbesondere wenn A gewerblicher Neuwaren-Händler ist ...

Zitat:
B kauft das Handy von A für 100 Euro mehr ab.
Spätestens durch das Auswählen irgendeines konkreten Handys des gewünschten Typs würde A nur noch dieses eine konkret zur Übergabe an den Käufer ausgewählte ( und dann übergebene ) Handy schulden.

11
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 13:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Handelt es sich um eine Spezies- oder Gattungsware

Hier liegt eine Stückschuld in der Tat nahe.


Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Spätestens durch das Auswählen irgendeines konkreten Handys des gewünschten Typs würde A nur noch dieses eine konkret zur Übergabe an den Käufer ausgewählte ( und dann übergebene ) Handy schulden.

11
Aussonderung ist notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung der Konkretisierung.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verkauf einer Pfandsache ohne zu wissen dass es sich um eine Pfandsache handelt. Bürgerliches Recht allgemein 25.08.2011 11:12
Handelt es sich um eine Flugverspätung ? Reiserecht 10.02.2011 03:34
Handelt es sich um eine Sperrzone (Zeichen 298)? Straßenverkehrsrecht 11.11.2008 09:24
Handelt es sich um eine Schenkung Steuerrecht 20.06.2007 10:20
Handelt es sich bei § 43 ZPO um eine Sollvorschrift? Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 14.07.2005 17:12





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN