Dies ist eine Diskussion zu Haftung bei Falschberatung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Haftung bei Falschberatung dieses mit exakten Maßen versehen. Y schrieb (per E-Mail), seine Produkte würde allesamt passen und ein Einbau wäre kein Problem. X kaufte nur deshalb den Antrieb bei Y. X beauftragte eine Elektrofirma zum Einbau, die den Einbauzeitpunkt immer wieder verzögerte und letztlich in Konkurs ging. So wurde erst im September von einer neu beauftragten Firma ein Einbau versucht und bereits nach Durchsicht der Einbauanleitung nach wenigen Minuten abgebrochen, da der Antrieb nicht an dem Tor passte. Dies bestätigte auch ein weiterer unabhängiger Experte, den X zusätzlich befragte. X hat Y daher per E-Mail angeschrieben, der nicht mehr reagiert. Hier die entstehenden Fragen: Kann X den neuen und unbenutzten Antrieb nach 5 Monaten wegen der Falschberatung zurückgeben? Kann Y wegen des Zeitablaufs bei Rücknahme ggf. einen Preisabschlg (in welcher Höhe?) einfordern? |
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