Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Händler ändert Bestellung einseitig ab

Dies ist eine Diskussion zu Händler ändert Bestellung einseitig ab innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 17:11
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 10
Keine Wertung, Joerg933 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Joerg933 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Joerg933 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Joerg933 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Joerg933 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Joerg933 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Joerg933 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Joerg933 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Joerg933 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Joerg933 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Händler ändert Bestellung einseitig ab

Hallo,

ich bräuchte mal eure fachkundige Einschätzung zu folgendem, fiktiven Fall.

ein großes Online-Technik-Versandhaus (A) hat eine Aktion mit einer Fotozeitschrift am Laufen, wo man gegen Zahlung der Versandkosten Gratisartikel (Reinigungspinsel für Kamera-Optik) bekommen kann.

Im Angebot war nirgends vermerkt, dass man nur 1 Artikel davon bekommt.

So hat Käufer (B) dann am 21.12. 150 Stück geordert und direkt per PayPal die VK von 2,50€ bezahlt.

Daraufhin bekam (B) eine Bestellbestätigung über die Menge und den Auftrag.

Am 22.12.11 bekam (B) die Nachricht, dass die Bestellung verpackt und versendet wird.(Allerdings ohne weitere Einzelheiten)

am 23.12.11 bekam (B) eine Email, das die Ware versendet wurde. (Allerdings mit 1 Stück - bei Menge eingetragen).

Ich meine, dadurch, dass keine Information kam, über einen Fehler, die Bestellung nicht 2 Tage später sang und klanglos einseitig abgeändert werden kann.

Eine Emailanfrage von (B) an (A) nach dem Lieferzeitpunkt, wurde am 27.12.11 beantwortet mit: Ihre Bestellung hat unser Haus am 23.12. verlassen.

Ein Anruf bei (B) förderte die Info zu tage, das am 22.12. eine allgem. Limitierung auf Menge 1 Stck. für diesen Art. eingestellt wurde. Seit diesem Zeitpunkt war es auch nicht mehr möglich eine größere Anzahl zu erwerben.

Kann (B) nun auf die Lieferung der restlichen 149 Stück bestehen? Es geht hier um einen fiktiven Warenwert von knapp 1200€.

Bisher wurde der Kaufvertrag von A in keinster Weise angefochten.

mfg
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 18:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Händler ändert Bestellung einseitig ab

Da es ein Gratisartikel ist, kann sich der Verkäufer aussuchen wie viele er davon verschenkt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Menge X der Gratisartikel.

Auch dann nicht, wenn nicht explizit darauf hingewiesen wurde, dass pro Person nur ein Gratisartikel verschenkt wird.


Meiner Meinung nach, ist es auch nicht schädlich, dass das Versandhaus die Versendung von 150 Artikeln bestätigt hat.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 19:42
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.066
100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)  
AW: Händler ändert Bestellung einseitig ab

Zitat:
Meiner Meinung nach, ist es auch nicht schädlich, dass das Versandhaus die Versendung von 150 Artikeln bestätigt hat.
Wenn das den überhaupt der Fall war.
Ich würde fast eine Wette über einen Pinsel eingehen, das gesetzeskonform nur der Eingang der Bestellung bestätigt wurde.

Aber weder solch eine Eingangsbestätigung noch die Zahlungsbedingung sind eine Beleg dafür, das A das ("Kauf"-)Angebot von B über 150 Stück angenommen hat.

Mögen dem Pinsel alle Haare ausfallen ... bei soviel Gier.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 20:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Händler ändert Bestellung einseitig ab

Zitat:
Mögen dem Pinsel alle Haare ausfallen ... bei soviel Gier.


es handelt sich um eine schenkungsversprechen. das ist nicht bindend (es sei denn, es wäre notariell beurkundet, siehe § 518 bgb), egal ob bestätigt oder nicht.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Einseitig gewichtet Nachrichten: Wissenschaft 30.11.2010 13:00
Berliner Senat ändert einseitig Hochschulverträge Nachrichten: Wissenschaft 05.11.2009 17:00
Privater Händler als gewerblicher Händler in einem Online-Auktionshaus unterwegs Internetrecht 28.09.2009 13:38
Händler-Bestellung per eMail - Hersteller akzeptiert keinen Storno. Rechtens? Kaufrecht / Leasingrecht 14.01.2009 17:05
Händler verweigert Händler Rechnung Handelsrecht 10.01.2009 22:43





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN