Dies ist eine Diskussion zu Händler ändert Bestellung einseitig ab innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| ich bräuchte mal eure fachkundige Einschätzung zu folgendem, fiktiven Fall. ein großes Online-Technik-Versandhaus (A) hat eine Aktion mit einer Fotozeitschrift am Laufen, wo man gegen Zahlung der Versandkosten Gratisartikel (Reinigungspinsel für Kamera-Optik) bekommen kann. Im Angebot war nirgends vermerkt, dass man nur 1 Artikel davon bekommt. So hat Käufer (B) dann am 21.12. 150 Stück geordert und direkt per PayPal die VK von 2,50€ bezahlt. Daraufhin bekam (B) eine Bestellbestätigung über die Menge und den Auftrag. Am 22.12.11 bekam (B) die Nachricht, dass die Bestellung verpackt und versendet wird.(Allerdings ohne weitere Einzelheiten) am 23.12.11 bekam (B) eine Email, das die Ware versendet wurde. (Allerdings mit 1 Stück - bei Menge eingetragen). Ich meine, dadurch, dass keine Information kam, über einen Fehler, die Bestellung nicht 2 Tage später sang und klanglos einseitig abgeändert werden kann. Eine Emailanfrage von (B) an (A) nach dem Lieferzeitpunkt, wurde am 27.12.11 beantwortet mit: Ihre Bestellung hat unser Haus am 23.12. verlassen. Ein Anruf bei (B) förderte die Info zu tage, das am 22.12. eine allgem. Limitierung auf Menge 1 Stck. für diesen Art. eingestellt wurde. Seit diesem Zeitpunkt war es auch nicht mehr möglich eine größere Anzahl zu erwerben. Kann (B) nun auf die Lieferung der restlichen 149 Stück bestehen? Es geht hier um einen fiktiven Warenwert von knapp 1200€. Bisher wurde der Kaufvertrag von A in keinster Weise angefochten. mfg |
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| AW: Händler ändert Bestellung einseitig ab Da es ein Gratisartikel ist, kann sich der Verkäufer aussuchen wie viele er davon verschenkt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Menge X der Gratisartikel. Auch dann nicht, wenn nicht explizit darauf hingewiesen wurde, dass pro Person nur ein Gratisartikel verschenkt wird. Meiner Meinung nach, ist es auch nicht schädlich, dass das Versandhaus die Versendung von 150 Artikeln bestätigt hat. |
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| AW: Händler ändert Bestellung einseitig ab Zitat:
Ich würde fast eine Wette über einen Pinsel eingehen, das gesetzeskonform nur der Eingang der Bestellung bestätigt wurde. Aber weder solch eine Eingangsbestätigung noch die Zahlungsbedingung sind eine Beleg dafür, das A das ("Kauf"-)Angebot von B über 150 Stück angenommen hat. Mögen dem Pinsel alle Haare ausfallen ... bei soviel Gier.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Händler ändert Bestellung einseitig ab Zitat:
![]() es handelt sich um eine schenkungsversprechen. das ist nicht bindend (es sei denn, es wäre notariell beurkundet, siehe § 518 bgb), egal ob bestätigt oder nicht. |
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