Dies ist eine Diskussion zu gutgläubiger erwerb innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| gutgläubiger erwerb K kauft bei dem V einen PC unter Eigentumsvorbehalt. K veräußert diesen an den gutgläubigen Z, dem er den PC übergibt. Z erlangt gutgläubig Eigentum nach §§929, 932 BGB gleichzeitig verliert der V sein Eigentum. Jetzt zur Frage: Welche Anpsrüche hat der V gegenüber dem K oder dem Z. Also ich möchte eigentlich nur die Anspruchsgrundlage wissen, kein ganzes Gutachten! Vielen dank! |
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| AW: gutgläubiger erwerb Wenn K ein gewerblicher Kunde war, lag uU ein sog. verlängerter Eigentumsvorbehalt vor. An die Stelle des Eigentums als Sicherheit tritt dann die Forderung des K gg. Z, die sich V im Vorraus hat abtreten lassen- also für den Fall einer Veräußerung durch K. |
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