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gutgläubiger erwerb

Dies ist eine Diskussion zu gutgläubiger erwerb innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 09.12.2009, 08:44
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gutgläubiger erwerb

Hallo, folgender fiktiver Fall

K kauft bei dem V einen PC unter Eigentumsvorbehalt. K veräußert diesen an den gutgläubigen Z, dem er den PC übergibt.

Z erlangt gutgläubig Eigentum nach §§929, 932 BGB gleichzeitig verliert der V sein Eigentum.

Jetzt zur Frage: Welche Anpsrüche hat der V gegenüber dem K oder dem Z.

Also ich möchte eigentlich nur die Anspruchsgrundlage wissen, kein ganzes Gutachten!

Vielen dank!
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Alt 09.12.2009, 09:26
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AW: gutgläubiger erwerb

Wenn K ein gewerblicher Kunde war, lag uU ein sog. verlängerter Eigentumsvorbehalt vor. An die Stelle des Eigentums als Sicherheit tritt dann die Forderung des K gg. Z, die sich V im Vorraus hat abtreten lassen- also für den Fall einer Veräußerung durch K.
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