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Greift die Gewährleistungsgarantie?

Dies ist eine Diskussion zu Greift die Gewährleistungsgarantie? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 10.10.2011, 01:57
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Question Greift die Gewährleistungsgarantie?

Hallo,

angenommen folgender Fall:

Ein Kauf von vier Autofelgen hat vor 1,5 Jahren stattgefunden, der Kaufpreis lag bei 600 eu. Die Felgen sind neu bei einem Händler erworben worden und optisch erstmal als einwandfrei erschienen. Nun stellt sich heraus, dass die Felgen eine falsche Kennzeichnung gestanzt bekommen haben. Der Felgenhersteller äußert sich dazu, dass es eigentlich nicht möglich ist und die Felgen womöglich ein Plagiat sind. Auf Grund der falschen Kennzeichnung ist es außerdem unmöglich die Felge beim TÜV einzutragen.

Der jetzige Zustand der Felgen ist als gebraucht anzusehen mit entsprechenden Gebrauchsspuren.

Die Frage lautet nun, kann man die Felgen bei dem Händler reklamieren und das Geld zurückerhalten auf Grund der Gewährleistungsgarantie und wie soll man vorgehen?


Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 02:22
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AW: Greift die Gewährleistungsgarantie?

Zitat:
Zitat von style117 Beitrag anzeigen
Ein Kauf von vier Autofelgen hat vor 1,5 Jahren stattgefunden ... es ist unmöglich die Felge beim TÜV einzutragen.
Das ist ein Sachmangel.

Zitat:
die Felgen haben eine falsche Kennzeichnung gestanzt bekommen
?

War im Kaufvertrag vereinbart, daß die Felgen mit ABCD gekennzeichnet sein sollen, aber mit XYZW gekennzeichnet (aber ansonsten vertragsgerecht ) sind? Ansonsten wäre es kein Mangel, wenn nur beliebeige Buchstaben gestanzt wurden, die Felgen aber ansonsten aber voll gebrauchstauglich wären.

Zitat:
Die Frage lautet nun, kann man die Felgen bei dem Händler reklamieren und das Geld zurückerhalten
Ja. Wenn die Kaufsache bei der Lieferung mangelhaft war, kann das 2 Jahre lang reklamiert werden.

Zitat:
Der jetzige Zustand der Felgen ist als gebraucht anzusehen mit entsprechenden Gebrauchsspuren.
Zustandsbedingte Wertminderungen ( hier: wohl gut 50% ) müßten nach einem Sachmängel-Rücktritt zwar nicht ersetzt werden, aber: es wäre Wertersatz zu leisten für die Nutzungen in Gestalt der Vorteile aus dem Gebrauch der Felgen:

Durchschnittliche Lebenserwartung der Felgen:

ca. 150.000km? 15 Jahre?

Tatsächliche Nutzung:

15.000km? 1,5 Jahre?

Dann wäre der Nutzungsvorteil nach dem Verhältnis von tatsächlicher Nutzung zu voraussichtlicher Lebensdauer = 15.000/150.000 bzw. 1,5 Jahre / 15 Jahre zu bemessen, d.h. also etwa 10% des Neupreises von 600 Euro.

Der Rückerstattungsbetrag von 600 Euro dürfte vom Verkäufer also um den herauszugebenden Nutzungsvorteil = 60 Euro gemindert werden, sodaß nach einem Rücktritt 540 Euro zurückverlangt werden können.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 07:37
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AW: Greift die Gewährleistungsgarantie?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
War im Kaufvertrag vereinbart, daß die Felgen mit ABCD gekennzeichnet sein sollen, aber mit XYZW gekennzeichnet (aber ansonsten vertragsgerecht ) sind?
Nein. Felgen kriegen eine Freigabenummer vom KBA (Kraftfahrtbundesamt). Diese Nummer wird je nach Felgenhersteller in die Alufelge gestanzt (Stempel/Laser) oder gegossen.

Hochwertige Felgen sind auch hochpreisig, trotzdem meinen manche, diese in Auktionshäusern für einen Bruchteil des Preises erwerben zu können. Meist sind es dann billige Plagiate von dafür schon einschlägig bekannten Händlern, die unter verschiedenen Namen anbieten. Die Plagiate zeichnen sich dadurch aus, dass sie entweder (bei gut gemachten) nur eine minimale Abweichung haben (beispielsweise KBA-Nummer gestanzt anstatt gegossen), oder (bei schlecht gemachten) sich schon optisch eindeutig unterscheiden.

Once ist zuzustimmen, dass es sich um einen Sachmangel handelt, und zwar einen schwerwiegenden, weil die ABE für die Felge nicht vorliegt (von einem Einzelgutachten ganz zu schweigen), diese somit im Bereich der STVzO nicht betrieben werden darf. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug - wie man bei der TÜV-Prüfung nunmehr gesehen hat.

Wahrscheinlich liegt auch eine arglistige Täuschung vor, die zum Vertragsrücktritt berechtigt, sowie eine Urkundenfälschung.

OT: Plagiate bei Felgen sind einschlägig bekannt. Man sollte die Ware bei Annahme prüfen und sich überlegen, bei wem man Dinge kauft, von denen das Leben abhängen kann.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 10.10.2011, 14:05
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AW: Greift die Gewährleistungsgarantie?

hallo Humungus,


also wenn ich dich richtig verstanden habe, siehst du die Sache noch gravierender als Once, nämlich nicht nur in Bezug auf einen Bruch des kaufvertrages, sondern auch noch als Täuschung, richtig?

In Bezug auf die kennzeichnung ,liegt folgender Fehler vor: Der Lochkreis ist tatsächlich 114, im Vertrag ebenfalls so geschrieben, auf der felge jedoch eine 120 gestanzt.

Nun ist die wichtigste Frage, wie reklamiert man das?..Der Händler ist sehr vernünftig. Diesen einfach anschreiben und vor der Tatsache stellen, bei einer Absage dann einen Anwalt kontaktieren?
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  #5 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 14:11
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AW: Greift die Gewährleistungsgarantie?

Zitat:
Zitat von style117 Beitrag anzeigen
Nun ist die wichtigste Frage, wie reklamiert man das?..Der Händler ist sehr vernünftig. Diesen einfach anschreiben und vor der Tatsache stellen, bei einer Absage dann einen Anwalt kontaktieren?
Ja. Übrigens sind Markenhersteller immer sehr daran interessiert zu erfahren, wer Plagiate verkauft und woher er sie kriegt.

Wenn es allerdings nur um eine Lochkreisgröße geht und nicht um eine KBA-Nummer, liegt m.M.n. keine Urkundenfälschung vor (jedenfalls nich wegen der Nummer). Es könnte auch eine reine Verwechslung sein, beispielsweise mit der gleichen Felge für ein anderes Fabrikat.

Na, da muss der Reifenmann ja ziemlich geklopft haben, damit die Schrauben passen.
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