Dies ist eine Diskussion zu Gewerbekunde zahlt nach Anzahlung nicht weiter - Stattdessen Strafanzeige vom Kunden innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Folgender Fall wird angenommen und es wäre interessant ein paar Meinungen zu lesen... Der Fall: Es wird ein gewerblicher Vertrag (Werkvertrag) über die Installation (inkl. Komponentenbesorgung) einer gewerblichen Solaranlage (Einspeisung ins Netz) geschlossen. Kunde unterzeichnet einen Werkertrag, in dem die Gesamtsumme fixiert ist, und wie die Abschlagszahlungen durch den Kunden zu bezahlen sind. Unter anderem ist dort auch das Fertigstellungsdatum sowie (bei nicht fristgerechter Zahlung durch den Kunden) die Kündigungsmöglichkeit von Seiten des Unternehmers geregelt sowie eine Strafsumme benannt. Kunde zahlt nun ca. nur 65% an, weigert sich aber den Rest nach nachgewiesener Bereitstellung der Solarmodule bzw. Anlieferung der Materialien (Untergestell), Wechselrichter sowie Aufbau des Gerüstes und Elektriker sowie Monteure vor Ort zu bezahlen. Fristsetzung verstrichen, darauf kündigt der Unternehmer, um einem Regressanspruch (wegen dem Fertigstellungstermin = Einspeisevergütung) zu entgehen, den Vertrag -wie im Werkvertrag vereinbart- auf. Der Kunde kommt nun auf die glorreiche Idee eine Strafanzeige gegen den Unternehmer zu stellen, wegen angeblichen Baubetrug, hat jedoch selber die vereinbarte Summe(n) nicht bezahlt. Über Eure Einschätzung würde ich mich freuen... |
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| AW: Gewerbekunde zahlt nach Anzahlung nicht weiter - Stattdessen Strafanzeige vom Kunden Na viel Einzuschätzen gibt es ja nicht. Der Fall ist ja schon so geschildert, dass der Besteller seine Pflichten nicht erfüllt hat und dass der Werkunternehmer im Gegenzug seine Rechte ausgeübt hat, die ihm vertraglich zustanden. Demnach hat er sich nicht strafbar gemacht. |
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| AW: Gewerbekunde zahlt nach Anzahlung nicht weiter - Stattdessen Strafanzeige vom Kunden Zitat:
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, das angeblich der Unternehmer nur auf die Abschlagszahlungen scharf war...!? Der Vertragstext wird völlig ignoriert... |
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| AW: Gewerbekunde zahlt nach Anzahlung nicht weiter - Stattdessen Strafanzeige vom Kunden Dann fehlt bei der Fallbeschreibung noch irgendwas, oder die Anklage der Staatsanwaltschaft wird offensichtlich erfolglos bleiben. Denn so wie ich den Fall oben verstanden habe, war es der Besteller, der durch sein Verhalten die geplante Vertragsabwicklung gestört hat. |
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| baubetrug, betrug, gewerblicher, vertrag, werkvertrag |
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