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Gewährleistungsverweigerung

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsverweigerung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 00:34
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Unhappy Gewährleistungsverweigerung

Hallo, mal angenommen jemand hat ein Touchphone, welches nach etwa 10 Monaten immer wieder öfters neu startet und bei der Startseite hängen bleibt. Dabei wird das Gerät sehr warm. Dies passiert, wenn das Gerät im Internet und somit hohe Belastung ausgesetzt ist.

Angenommen, die Firma hat die Gewährleistungsreperatur abgelehnt mit der Begründung, ein irreparabler Feuchtigkeitsschaden vorhanden sei. Der Inikator an der Rückseite des Gerätes sei rötlich angelaufen. Beim betrachten ist aufgefallen, dass eine minimale rötliche Verfärbung am Rande vorhanden ist.

Dabei ist zu Betonen, dass das Gerät nie nass wurde oder extreme Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen ausgesetzt wurde. Der Initiator am Akku ist absolut weiss. Nur der Initiator am Gerät weißt eine minimale Verfärbung auf.

Die Firma, welche zur Gewährleistung verpflichtet ist, hat das Gerät zur Anaylse nicht mal aufgemacht, sondern nur den Inikator betrachtet.

Laut Meinungen von Handyreperaturwerkstätten ist dies ein typsches CPU-Defekts und hat nix mit einem Feuchtigkeitsschaden zu tun.

Kann die Firma einfach so die Reperatur verweigernm ohne das Gerät überhaupt aufgemacht zu haben? Nur Anhand des Initiators?

Ist das rechtsmässig?

Was meint Ihr zu solch einem Vorfall?

Danke für die Beantwortung....
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 02:03
V.I.P.
 
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AW: Gewährleistungsverweigerung

Frage am Rande:
Warum sollte man einen "irreparablen Feuchtigkeitsschaden" zur Reparatur annehmen? Hört sich sinnfrei an - oder ?

Zitat:
Kann die Firma einfach so die Reperatur verweigernm ohne das Gerät überhaupt aufgemacht zu haben? Nur Anhand des Initiators?
Ist das rechtsmässig?
Das ist genauso rechtmässig, wie du es mir verweigern darfst, wenn ich dich auffordere mir 100 Euro zu geben.
Man darf immer unterschiedlicher Meinung sein.

Und wenn man sich eben nicht einig wird, zieht man vor Gericht, wo es dem Käufer freisteht nachzuweisen, das mangelhaft geliefert/erfüllt wurde.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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