Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsverweigerung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Angenommen, die Firma hat die Gewährleistungsreperatur abgelehnt mit der Begründung, ein irreparabler Feuchtigkeitsschaden vorhanden sei. Der Inikator an der Rückseite des Gerätes sei rötlich angelaufen. Beim betrachten ist aufgefallen, dass eine minimale rötliche Verfärbung am Rande vorhanden ist. Dabei ist zu Betonen, dass das Gerät nie nass wurde oder extreme Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen ausgesetzt wurde. Der Initiator am Akku ist absolut weiss. Nur der Initiator am Gerät weißt eine minimale Verfärbung auf. Die Firma, welche zur Gewährleistung verpflichtet ist, hat das Gerät zur Anaylse nicht mal aufgemacht, sondern nur den Inikator betrachtet. Laut Meinungen von Handyreperaturwerkstätten ist dies ein typsches CPU-Defekts und hat nix mit einem Feuchtigkeitsschaden zu tun. Kann die Firma einfach so die Reperatur verweigernm ohne das Gerät überhaupt aufgemacht zu haben? Nur Anhand des Initiators? Ist das rechtsmässig? Was meint Ihr zu solch einem Vorfall? Danke für die Beantwortung.... |
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| AW: Gewährleistungsverweigerung Frage am Rande: Warum sollte man einen "irreparablen Feuchtigkeitsschaden" zur Reparatur annehmen? Hört sich sinnfrei an - oder ? Zitat:
Man darf immer unterschiedlicher Meinung sein. Und wenn man sich eben nicht einig wird, zieht man vor Gericht, wo es dem Käufer freisteht nachzuweisen, das mangelhaft geliefert/erfüllt wurde.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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