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Gewährleistungsanspüche Privatverkauf

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsanspüche Privatverkauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 09:57
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Gewährleistungsanspüche Privatverkauf

Hallo Forumsmitglieder,
wie sieht folgender fiktiver Fall aus:


Privatperson A verkauft einen gebrauchten, voll funktionstüchtigen elektronischen Artikel an B. Im KV wird der Artikel eindeutig als gebraucht gekenntzeichnet und der aktuelle Zustand genau beschrieben. Zudem wurde darauf hingewiesen dass es sich um einen Privatverkauf handelt, allerdings ohne jeglichen Haftungsausschluss. Nach mehr als 6 Wochen meldet sich B dass der Artikel nun defekt sei und meldet Gewährleistungsanspüche an und verlangt von A eine Reparatur des Artikels.

Muss A dem Nachkommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 10:56
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AW: Gewährleistungsanspüche Privatverkauf

Servus,

Zitat:
Privatperson A verkauft einen gebrauchten, voll funktionstüchtigen elektronischen Artikel an B. Im KV wird der Artikel eindeutig als gebraucht gekenntzeichnet und der aktuelle Zustand genau beschrieben.
Zitat:
Muss A dem Nachkommen?
Der Verkäufer muss nur dann dem Begehren des Käufers auf Nacherfüllung nachkommen, soweit dieser einen wirksamen Anspruch gegen diesen auf Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB hat.

Dieser liegt unteranderem dann vor, wenn der Verkäufer dem Käufer die Sache nicht frei von Sachmängeln verschafft hat, vgl. § 433 I S. 2 BGB, und dieser Sachmangel - sollte es denn überhaupt einer sein, vgl. § 434 BGB - schon bei Gefahrübergang, also der Übergabe, vgl. §§ 434 I S. 1, 446 S. 1 BGB, vorlag.


Soweit die Gebrauchsspuren des Artikels nicht über das übliche Maß hinausgehen sollten und der Artikel, wie Sie es schildern, (wohl auch im Zeitpunkt der Übergabe) voll funktionstüchtig war, erweist sich unter diesem Blickwinkel das Begehren des Käufers als nicht begründet.

LG
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  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 11:01
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AW: Gewährleistungsanspüche Privatverkauf

Vielen Dank für die Antwort.

B hat A schriftlich mitgeteilt dass der Artikel erst seit kurzem einen Fehler aufweist. Somit ist es m.M.n. erwiesen dass der Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe funktionstüchtig war denn seit der Übergabe sind mehr als 6 Wochen vergangen.

Inwiefern spielt der fehlende Haftungsausschluss hier eine Rolle?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 13:12
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AW: Gewährleistungsanspüche Privatverkauf

Zitat:
Inwiefern spielt der fehlende Haftungsausschluss hier eine Rolle?

Der fehlende - von den Parteien vertraglich vereinbarte - Hauftungsausschluss führt dazu, dass sich der Haftungsmaßstab nach den Normen des Gesetzes richtet.
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