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Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller?

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.04.2006, 19:31
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Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller?

Hallo,
Angenommen eine Person kauft ein technisches Gerät und dieses wurde bereits 2 mal repariert was zusammem mehr als 2 Monate gedauert hat. Nun ist das Gerät zum 3. mal ausgefallen und die Person möchte ihr Geld zurück (vom Kaufvertrag zurück treten).
Der Verkäufer sagt ihr, dass er es erst mit dem Hersteller absprechen müsste ob dies möglich sei.
Ist es nicht so, dass der Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen wurde und der Kunde somit seine Gewährleisuntgsansprüche gegenüber dem Hänlder/ Verkäufer hat und nicht gegenüber dem Hersteller, so dass der Hersteller damit garnichts zu tun hat?

Ich hoffe man kann verstehen was ich meine.

Mit freundlichen Grüßen
Fabs
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  #2 (permalink)  
Alt 14.04.2006, 07:07
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AW: Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller?

Zitat:
Zitat von Fabs
Ist es nicht so, dass der Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen wurde und der Kunde somit seine Gewährleisuntgsansprüche gegenüber dem Hänlder/ Verkäufer hat und nicht gegenüber dem Hersteller, so dass der Hersteller damit garnichts zu tun hat?
Exakt! Zudem würde ich in diesem Fall von erfolgloser Nachbesserung sprechen und einen Rücktritt vom Kaufvertrag für angemessen erachten. Dieser muss dem Verkäufer (=Vertragspartner) gegenüber erklärt werden.
__________________
.

Anmerkung: Meine Kommentare und Beiträge werden zwar nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, stellen aber lediglich meine persönliche Meinung dar und können keinesfalls eine professionelle - und erlaubte! - Rechts- oder Steuerberatung ersetzen.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2006, 10:08
Boardneuling
 
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AW: Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller?

Also kann der Verkäufer die Rückzahlung des Geldes nicht davon abhängig machen ob der Hersteller das Gerät zurück nehmen und was der Hersteller zahlen würde weil der Vertrag ja zwischen ihm und dem Käufer geschlossen wurde!?
Wenn der Käufer die Neulieferung des Gerätes verlangt und dieses nicht mehr verfügbar ist, müsste der Händler ihm doch ein gleichwertiges Gerät aushändigen weil der Käufer ja nicht schlechter gestellt werden kann oder? Noch eine letzte Frage.
Um den Wert des zu erstattenden Preises zu ermittelt hat der Gesetztgeber ja keine Richtlinien vorgegeben soweit ich weiss. Kann man nun davon ausgehen, dass der Betrag sich in einem Rahmen befinden müsste wo man ein gleichwertiges Gerät für bekommen kann?

Mit freundlichen Grüßen
Fabs
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  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2006, 11:21
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AW: Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller?

Der Verkäufer ist der alleinige Vertragspartner des Käufers. Wenn er kein mangelfreies Gerät liefern kann, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Er erhält dann den gezahlten Kaufpreis wieder zurück.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.04.2006, 17:13
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AW: Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller?

Der Käufer erhält doch aber nicht den vollen Kaufpreis zurück oder?
Er müsste doch aber minimum so viel zurück bekommen um sich ein gleichwertiges Gerät kaufen zu können!?

Mit freundlichen Grüßen
Fabs
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  #6 (permalink)  
Alt 15.04.2006, 03:20
CAM CAM ist offline
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AW: Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller?

Naja, wenn das Geraet schon mehrfach zur Reparatur war (vielleicht sogar beim Hersteller?), dann wird der Haendler unter Umstaenden schon erst einmal dort anfragen koennen, was denn eigentlich mit dem Ding los ist. Schliesslich wissen wir bislang ueberhaupt nichts ueber die Art des vom Kaeufer behaupteten Sachmangels und die zeitlichen Zusammenhaenge.

Gruss
Caveman
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  #7 (permalink)  
Alt 15.04.2006, 09:22
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AW: Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller?

Zitat:
Zitat von Fabs
Der Käufer erhält doch aber nicht den vollen Kaufpreis zurück oder?
In diesem Fall schon. Es gibt auch andere Fälle, das würde aber jetzt hier zu weit führen...
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 15.04.2006, 10:00
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AW: Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller?

Zitat:
Zitat von CAM
Naja, wenn das Geraet schon mehrfach zur Reparatur war (vielleicht sogar beim Hersteller?), dann wird der Haendler unter Umstaenden schon erst einmal dort anfragen koennen, was denn eigentlich mit dem Ding los ist. Schliesslich wissen wir bislang ueberhaupt nichts ueber die Art des vom Kaeufer behaupteten Sachmangels und die zeitlichen Zusammenhaenge.

Gruss
Caveman
Der Kunde hat das Gerät bereits 2 mal zum Händler und dieser hat es 2 mal zum Hersteller geschickt. Nun geht das Gerät nicht einmal mehr an. Das erste mal musste der Kunde 6 Wochen und beim 2. mal 4 Wochen auf das Gerät warten. z.Zt. braucht der Käufer das Gerät für Aufgaben die er im Studium lösen muss und ist jetzt leicht aufgeschmissen.

@mea culpa
wieso bekommt der Käufer in genau diesem Fall den vollen Kaufpreis zurück? Gibt es irgendeinen § wo sowas nochmal steht?
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  #9 (permalink)  
Alt 15.04.2006, 11:28
CAM CAM ist offline
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AW: Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller?

@Fabs

Immer der gleiche Fehler?
Wann ging es das erste Mal kaputt (wie lange nach dem Kauf)?
Was fuer ein Defekt (wirklich Gewaehrlesitung oder vielleicht doch Herstellergarantie)?

Gruss
CAM
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  #10 (permalink)  
Alt 15.04.2006, 14:26
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AW: Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller?

Das erste mal nach 4 Monaten, 1 Woche danach hatte das Gerät wieder den selben Fehler und noch ein paar andere dazu.Es lief jetzt rund 8 Monate ohne Fehler und jetzt geht es garnicht mehr an wobei dieser Fehler, allerdings nicht so so stark, schon beim 2 mal auftrat. Die ersten beiden fehler waren definitiv in der Garantie und der letzte ist laut Händler auch in der Garantie obwohl ich eigentlich nur 1 Jahr Garantie habe aber der Hersteller scheint da was verändert zu haben. Habe mich jetzt mit dem Händler darauf geeinigt, dass das Gerät eingeschickt wird und wenn der Hersteller das Geld (den Zeitwert) berechnet hat werde ich angerufen und kann entscheiden ob ich das mache oder ob es noch ein 3. mal repariert werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Fabs
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