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Gewährleistungsansprüche bei kauf über dritte

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsansprüche bei kauf über dritte innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 25.02.2010, 22:24
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Gewährleistungsansprüche bei kauf über dritte

Hallo,


angenommen 2 Bekannte (K1 und K2) entscheiden sich zusammen bei einem Internetshop (V) Teile für ihr Auto zu kaufen um Versandkosten und allgemeine Anschaffungskosten gering zu halten.
Kurze Zeit später trifft die bestellte Ware ein und wird von einer Fachwerkstatt verbaut. Rechnungen über den Kauf der Teile (2 Stück) sind beide ausgestellt auf K1.

Jetzt tritt ca. 1 Jahr nach dem Kauf ein schwerwiegender Mangel bei dem gekauften Teil von K2 auf. Dieser wendet sich sofort an den Verkäufer, welcher jegliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche von sich weist.
Auf Nachfrage bei dem Hersteller wird K2 an den Verkaufer verwiesen.

K2 wäre bereit den Rechtsweg zu gehen und müsste irgendwie ein Dokument mit seinem Namen und dem von K1 haben. Kann K1 einen Handelsüblichen Kaufvertrag zwischen sich und K2 aufsetzen, womit die Gewährleistungsansprüche auf ihn übergehen? Oder kann K1 einen Abtretungsvertrag schreiben?

Besten dank
MfG
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