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Gewährleistungsanspruch

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsanspruch innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 16:31
Boardneuling
 
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Question Gewährleistungsanspruch

Hallo ihr Lieben,
folgende situation:
...
eine person A erwirbt einen laptop bei einem discounter. nach 3 monaten der ordnungsgemäßen benutzen geht von dem einen auf den anderen tag das display nicht mehr. A möchte die gewährleistungsansprüche stellen und wendet sich an den hersteller des laptop. dieser sagt, dass A das gerät auf eigene kosten an ihn senden soll, er das gerät untersucht (gegen einen betrag X) und für einen kostenvoranschlag einen weiteren betrag Y fordert! desweietereb schließt der hersteller das display von der gewährleistungs aus.
person A wendet sich daraufhin an den discounter der A an den hersteller weiterleitet, da der discounter nur für einen monat die gewährleistungsansrpüche entgegegn nimmt. der discounter stimmt A jedoch zu, dass das ganze gerät unter die gewährleistung fällt und dass für die nachbesserung kein geld verlangt werden dürfte!
...
Fragen
1. kann das display aus der gewährleistung ausgeschlossen werden?
2. kann der discounter (als eigentlicher verkäufer) die gewährleistung auf den hersteller abwälzen?
3. wer ist der eigentliche ansprechpartner in gewährleistungsfragen für person A?
4. wie sollte person A vorgehen?
...
danke für eure hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.10.2008, 08:42
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AW: Gewährleistungsanspruch

Zitat:
Zitat von marcus3333
Fragen
1. kann das display aus der gewährleistung ausgeschlossen werden?
2. kann der discounter (als eigentlicher verkäufer) die gewährleistung auf den hersteller abwälzen?
3. wer ist der eigentliche ansprechpartner in gewährleistungsfragen für person A?
4. wie sollte person A vorgehen?
...
danke für eure hilfe!
1. nein, Gewährleistung muss für das komplette Gerät geleistet werden
2. Er muss den Fehler nachbessern. Da er selbst das Gerät aber nicht reparieren kann, wird er es zum hersteller weiterleiten müssen. Dadurch dürfen dem Verbraucher aber keine Kosten entstehen.
3. Gewährleistung bezieht sich immer auf den Händler.
4. Zum Händler gehen und eine kostenlose Reperatur verlangen, da er das Recht darauf hat.

Ich denke es gibt da ein paar Kommunikationsprobleme zwischen Händler/Hersteller und Kunde. Hier wird davon gesprochen, dass der Händler nur 1 Monat Gewährleistung übernimmt. Das darf er garnicht. Es sind 2 Jahre Gewährleistung zu geben daran gibts nichts zu rütteln.
Wenn das Gerät nur 3 Monate alt ist, dann obliegt dem Händer die Beweislast iE er muss beweisen, dass das Gerät nicht schon zu Beginn einen Fehler aufwies.

gruß
Tobias
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  #3 (permalink)  
Alt 16.10.2008, 10:59
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2007
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AW: Gewährleistungsanspruch

das waren auch meine vermutungen! danke auf jeden fall für schnelle und ausführliche antwort!
gruß marcus
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