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Gewährleistung vs. Garantie

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung vs. Garantie innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 21.10.2009, 12:39
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Question Gewährleistung vs. Garantie

Nehmen wir mal an, dass X ein Auto gekauft hat (gebraucht). Kaufdatum soll der 15.05.09 gewesen sein. Im Rahmen der Gewährleistung hat V (Verkäufer/ Händler) bereits einige Arbeiten, teilw. Kostenintensiv auf seine Kosten übernommen. Nun, ca. 1 Monat vor Ablauf der Gewährleistung hat X festgestellt, dass zusätlich noch Rost an der Motorhaube vorhanden ist und das Getriebe evtl. auch einen Schaden hat. V teilte im Gespräch mit, dass er nicht für den Rost aufkomme, hier wäre der Hersteller der Ansprechpartner. Er wolle aber Bilder machen und diese im Kulanzantrag an den Hersteller beifügen. Was das Getriebe angehe, so sei es fehlerfrei und sofern ein neues Getriebe in das Fahrzeug montiert werden müsse, würde ja hier die Gebrauchtwagengarantie greifen, die allerdings eine Kostenbeteiligung von 60% zu Lasten von X vorsieht.
Nun ist X irritiert. Hat er nicht Anspruch gem. §§ 437 BGB und 476 BGB (Beweislast liegt beim Verkäufer)?!
Müssen die Mängel i.L. der Gewährleistungsfrist auf einmal angezeigt werden und was ist wenn V bzgl. des Getriebes "trickst" und es noch bis ca. 1 Monat nach Gewährleistung hält und danach kaputt geht, sollte X hierfür bereits den Beleg für den Werkstattbesuch bei V einfordern?

Danke vorab für eine oder mehrere juristisch fundierte Antwort/-en.

Grüße

Yogi
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Alt 21.10.2009, 15:28
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AW: Gewährleistung vs. Garantie

Nach Ablauf der ersten 6 Monate trägt der Käufer die Beweislast, dass die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren. Das scheint mir bei dem Rost auf der Montorhaube eher unwahrscheinlich. Zum einen hätte man diesen Mangel bereits bei Kauf sehen müssen und zum anderen kann der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht verlangen, dass das erworbene Fahrzeug in jeder Hinsicht der Qualität eines Neuwagens entspricht.

Weiterhin muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung lediglich für Mängel haften, die bereits (nachweislich) bei Kauf vorgelegen haben oder arglistig verschwiegen wurden. Nicht aber für Mängel, die erst später aufgetreten sind. Hier würde dann die Händlergarantie greifen, soofern vorhanden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 11:56
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AW: Gewährleistung vs. Garantie

Hallo Mucki58. Danke für die Antwort. Aber 1. liegt noch Gewährleistung vor in unserem Fall (bis 15.11.2009), 2. Trägt der Verkäufer die Beweislast, dass der Fehler, bzw. Rost und Getriebe nicht schon bei Übergabe vorhanden war. Bei dem Rost dürfte es dem Händler schwerfallen. Beim Getriebe ist bereits im Vorfeld des Kaufvertrages auf eine schwergängige Schaltung hingewiesen worden, hatte ich zugegebenerweise nicht geschrieben.
Was ist aber mit der evtl. Belegführung, soll heißen, wenn das Kfz nun vor Ablauf diese Mängel aufweist und ggf. der mögliche Getriebeschaden nicht instand gesetzt wird, hätte X dann im Falle eines Beleges (Reparaturauftrag/ Werkstattauftrag)in der Gewährleistungszeit eine Möglichkeit auf V zurückzugreifen und kann darauf hinweisen, dass der Mangel bereits in der Gewährleistung bestand?

Grüße

Yogi


Zitat:
Zitat von Mucki58
Nach Ablauf der ersten 6 Monate trägt der Käufer die Beweislast, dass die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren. Das scheint mir bei dem Rost auf der Montorhaube eher unwahrscheinlich. Zum einen hätte man diesen Mangel bereits bei Kauf sehen müssen und zum anderen kann der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht verlangen, dass das erworbene Fahrzeug in jeder Hinsicht der Qualität eines Neuwagens entspricht.

Weiterhin muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung lediglich für Mängel haften, die bereits (nachweislich) bei Kauf vorgelegen haben oder arglistig verschwiegen wurden. Nicht aber für Mängel, die erst später aufgetreten sind. Hier würde dann die Händlergarantie greifen, soofern vorhanden.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 12:10
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AW: Gewährleistung vs. Garantie

Sorry, aber hier stimmt doch was nicht. Wann wurde das Auto gekauft?
Zitat:
Nehmen wir mal an, dass X ein Auto gekauft hat (gebraucht). Kaufdatum soll der 15.05.09 gewesen sein.
und
Zitat:
Aber 1. liegt noch Gewährleistung vor in unserem Fall (bis 15.11.2009)
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Hier wären es nur 6 Monate.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 12:20
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AW: Gewährleistung vs. Garantie

Zitat:
Trägt der Verkäufer die Beweislast, dass der Fehler, bzw. Rost und Getriebe nicht schon bei Übergabe vorhanden war.
Hätte man den Rost nicht schon bei Kauf sehen müssen? Zumal wenn er sich auf der Motorhaube befindet?
Zitat:
Beim Getriebe ist bereits im Vorfeld des Kaufvertrages auf eine schwergängige Schaltung hingewiesen worden, hatte ich zugegebenerweise nicht geschrieben.
Die Gewährleistung kommt auch nicht zur Anwendung, wenn der Schaden bei Kauf schon bekannt war. War das evtl. der Fall? Dann wäre es ggf. ein Fall der Garantie.
Zitat:
Was ist aber mit der evtl. Belegführung, soll heißen, wenn das Kfz nun vor Ablauf diese Mängel aufweist und ggf. der mögliche Getriebeschaden nicht instand gesetzt wird, hätte X dann im Falle eines Beleges (Reparaturauftrag/ Werkstattauftrag)in der Gewährleistungszeit eine Möglichkeit auf V zurückzugreifen und kann darauf hinweisen, dass der Mangel bereits in der Gewährleistung bestand?
Verstehe den Satz nicht wirklich. Meinst Du vor Ablauf der Garantie? Oder vor Ablauf der ersten 6 Monate, so dass die Beweislast beim Käufer liegt?
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  #6 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 11:18
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AW: Gewährleistung vs. Garantie

Yep, die Gewährleistung des Händlers beträgt 6 Monate![

QUOTE=Mucki58]Sorry, aber hier stimmt doch was nicht. Wann wurde das Auto gekauft?

und

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Hier wären es nur 6 Monate.[/QUOTE]
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  #7 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 11:27
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AW: Gewährleistung vs. Garantie

Zitat:
Zitat von yogi2006
Yep, die Gewährleistung des Händlers beträgt 6 Monate!
Siehe Beitrag #4
Die Gwährleistung beim Verbrauchsgüterkauf muss mind. 12 Monate betragen!
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  #8 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 11:29
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AW: Gewährleistung vs. Garantie

Sorry auch hier, der Rost befindet sich im Innern der Motorhaube, Schweißnaht zur Niere. Eine sog. Sollbruchstelle bei dem Hersteller.

Die Beweislast in der Gewährleistung liegt doch beim Verkäufer. In der Gewährleistung hat der Käufer keine, jedenfalls in diesem Fall, Kosten zu tragen, da ja hier zugunsten des Käufers (Rechtslage) angenommen wird, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Das Gegenteil hätte der Verkäufer zu beweisen und da ja hier eine Kostenübernahme durch den Händler erfolgt. steht der Käufer X doch besser da, wenn er etwaige Mängel im Rahmen der Gewährleistung beheben lässt. Andernfalls greift eben die Garantie mit Beweislast beim Käufer und einer Kostenübernahme durch die Garantieversicherung in Höhe von max. 40%.

Das heißt meine Frage zielt auf rein kaumännische Überlegungen ab und dem evtl. Nutzen der Dokumentation durch den Werkstattauftrag, dass bereits zur Gewährleistungszeit (obwohl dann vom Händler nicht durchgeführt) der Mangel vorlag. Somit eine rein hypothetische Frage.

Hoffe jetzt alles klar?

Grüße

Yogi

Zitat:
Zitat von Mucki58
Hätte man den Rost nicht schon bei Kauf sehen müssen? Zumal wenn er sich auf der Motorhaube befindet?

Die Gewährleistung kommt auch nicht zur Anwendung, wenn der Schaden bei Kauf schon bekannt war. War das evtl. der Fall? Dann wäre es ggf. ein Fall der Garantie.

Verstehe den Satz nicht wirklich. Meinst Du vor Ablauf der Garantie? Oder vor Ablauf der ersten 6 Monate, so dass die Beweislast beim Käufer liegt?
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  #9 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 11:30
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AW: Gewährleistung vs. Garantie

Ein Auto ist ein Gebrauchsgut und kein Verbrauchsgut - oder habe ich da was nicht mitbekommen?! - confused!

Zitat:
Zitat von Mucki58
Siehe Beitrag #4
Die Gwährleistung beim Verbrauchsgüterkauf muss mind. 12 Monate betragen!
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  #10 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 11:33
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AW: Gewährleistung vs. Garantie

Zitat:
Zitat von yogi2006
Ein Auto ist ein Gebrauchsgut und kein Verbrauchsgut - oder habe ich da was nicht mitbekommen?! - confused!
Ja, da hast Du was nicht mitbekommen
Zitat:
Gemäß der Definition in § 474 BGB ist Verbrauchsgüterkauf der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer.
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