Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung vs. Garantie innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Nun ist X irritiert. Hat er nicht Anspruch gem. §§ 437 BGB und 476 BGB (Beweislast liegt beim Verkäufer)?! Müssen die Mängel i.L. der Gewährleistungsfrist auf einmal angezeigt werden und was ist wenn V bzgl. des Getriebes "trickst" und es noch bis ca. 1 Monat nach Gewährleistung hält und danach kaputt geht, sollte X hierfür bereits den Beleg für den Werkstattbesuch bei V einfordern? Danke vorab für eine oder mehrere juristisch fundierte Antwort/-en. Grüße Yogi |
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| AW: Gewährleistung vs. Garantie Nach Ablauf der ersten 6 Monate trägt der Käufer die Beweislast, dass die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren. Das scheint mir bei dem Rost auf der Montorhaube eher unwahrscheinlich. Zum einen hätte man diesen Mangel bereits bei Kauf sehen müssen und zum anderen kann der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht verlangen, dass das erworbene Fahrzeug in jeder Hinsicht der Qualität eines Neuwagens entspricht. Weiterhin muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung lediglich für Mängel haften, die bereits (nachweislich) bei Kauf vorgelegen haben oder arglistig verschwiegen wurden. Nicht aber für Mängel, die erst später aufgetreten sind. Hier würde dann die Händlergarantie greifen, soofern vorhanden. |
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| AW: Gewährleistung vs. Garantie Hallo Mucki58. Danke für die Antwort. Aber 1. liegt noch Gewährleistung vor in unserem Fall (bis 15.11.2009), 2. Trägt der Verkäufer die Beweislast, dass der Fehler, bzw. Rost und Getriebe nicht schon bei Übergabe vorhanden war. Bei dem Rost dürfte es dem Händler schwerfallen. Beim Getriebe ist bereits im Vorfeld des Kaufvertrages auf eine schwergängige Schaltung hingewiesen worden, hatte ich zugegebenerweise nicht geschrieben. Was ist aber mit der evtl. Belegführung, soll heißen, wenn das Kfz nun vor Ablauf diese Mängel aufweist und ggf. der mögliche Getriebeschaden nicht instand gesetzt wird, hätte X dann im Falle eines Beleges (Reparaturauftrag/ Werkstattauftrag)in der Gewährleistungszeit eine Möglichkeit auf V zurückzugreifen und kann darauf hinweisen, dass der Mangel bereits in der Gewährleistung bestand? Grüße Yogi Zitat:
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| AW: Gewährleistung vs. Garantie Sorry, aber hier stimmt doch was nicht. Wann wurde das Auto gekauft? Zitat:
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| AW: Gewährleistung vs. Garantie Zitat:
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| AW: Gewährleistung vs. Garantie Yep, die Gewährleistung des Händlers beträgt 6 Monate![ QUOTE=Mucki58]Sorry, aber hier stimmt doch was nicht. Wann wurde das Auto gekauft? und Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Hier wären es nur 6 Monate.[/QUOTE] |
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| AW: Gewährleistung vs. Garantie Zitat:
Die Gwährleistung beim Verbrauchsgüterkauf muss mind. 12 Monate betragen! |
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| AW: Gewährleistung vs. Garantie Sorry auch hier, der Rost befindet sich im Innern der Motorhaube, Schweißnaht zur Niere. Eine sog. Sollbruchstelle bei dem Hersteller. Die Beweislast in der Gewährleistung liegt doch beim Verkäufer. In der Gewährleistung hat der Käufer keine, jedenfalls in diesem Fall, Kosten zu tragen, da ja hier zugunsten des Käufers (Rechtslage) angenommen wird, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Das Gegenteil hätte der Verkäufer zu beweisen und da ja hier eine Kostenübernahme durch den Händler erfolgt. steht der Käufer X doch besser da, wenn er etwaige Mängel im Rahmen der Gewährleistung beheben lässt. Andernfalls greift eben die Garantie mit Beweislast beim Käufer und einer Kostenübernahme durch die Garantieversicherung in Höhe von max. 40%. Das heißt meine Frage zielt auf rein kaumännische Überlegungen ab und dem evtl. Nutzen der Dokumentation durch den Werkstattauftrag, dass bereits zur Gewährleistungszeit (obwohl dann vom Händler nicht durchgeführt) der Mangel vorlag. Somit eine rein hypothetische Frage. Hoffe jetzt alles klar? Grüße Yogi Zitat:
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| AW: Gewährleistung vs. Garantie Ein Auto ist ein Gebrauchsgut und kein Verbrauchsgut - oder habe ich da was nicht mitbekommen?! - confused! Zitat:
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| AW: Gewährleistung vs. Garantie Zitat:
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