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Gewährleistung oder Garantie beim Gebrauchtwagen Kauf?

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung oder Garantie beim Gebrauchtwagen Kauf? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.06.2007, 13:47
Boardneuling
 
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Gewährleistung oder Garantie beim Gebrauchtwagen Kauf?

Hallo alle zusammen,

mal angenommen Käufer A hat bei Verkäufer B ( Autohändler) ein gebrauchten PKW erworben.
Direkt nach dem Kauf ist Käufer A aufgefallen das der Wagen ein Benzinleck hat, welches vom Verkäufer B auch repariert wurde. Nach 2 Monaten tritt das selbe Problem mit dem Benzinleck wieder auf und zusätzlich ist die Kupplung des PKWs defekt!

Nach dem der Käufer A mit dem Verkäufer B telefoniert hat, wurde Ihm gesagt das nur Gewährleistungsansprüche gestellt werden können und das die defekte Kupplung vom Käufer A gezahlt werden muss. Den Benzinleck würde der Verkäufer B wieder kulant reparieren.


1. Hat Käufer A Garantie für ein Jahr oder nur Gewährleistung?
2. Muss Käufer A den Schaden an der Kupplung selber zahlen da es sich um ein Verschleissteil handelt?
3. Kann der Käufer A vom Kaufvertrag zurück treten?

Mit freundlichen Grüßen
OurLaw
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  #2 (permalink)  
Alt 18.06.2007, 15:01
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AW: Gewährleistung oder Garantie beim Gebrauchtwagen Kauf?

Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die vor Übergabe der Kaufsache vorhanden waren. Insoweit ist die Erklärung des Händlers richtig.

Wenn die Kupplung 2 Monate nach dem Kauf kaputt ging, greift auch nicht die Beweislastumkehr des § 476 BGB.

Somit kann (meiner Meinung nach) kein Rücktritt erfolgen.

(ohne Gewähr!)
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2007, 15:04
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AW: Gewährleistung oder Garantie beim Gebrauchtwagen Kauf?

Zitat:
1. Hat Käufer A Garantie für ein Jahr oder nur Gewährleistung?
Wenn nicht zusätzlich eine Garantie vom Verkäufer gewährt wurde, hat der Käufer lediglich Ansprüche aus Gewährleistung.
Zitat:
2. Muss Käufer A den Schaden an der Kupplung selber zahlen da es sich um ein Verschleissteil handelt?
Ob er das muss, kann auf Grundlage des dargestellten Sachverhalts nicht abschließend geklärt werden. Jedenfalls trifft ihn bei einem Verschleißteil wie der Kupplung die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Wagens an ihn bestanden hat und nicht erst danach aufgetreten ist.
Zitat:
3. Kann der Käufer A vom Kaufvertrag zurück treten?
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) der Verkäufer eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels fruchtlos verstreichen lässt oder
b) die Nacherfüllung (=Reparatur) zweimal erfolglos durchgeführt wird.
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