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Gewährleistung oder Garantie?

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung oder Garantie? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 19.08.2011, 18:17
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Gewährleistung oder Garantie?

Guten Tag zusammen

gibt es im nachfolgenden Sachverhalt mögliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche?

Ein gewerblicher Käufer ersteht von einem gewerblichen Verkäufer ein Neugerät (Geschirrspüler), bekommt dieses jedoch ohne deutsche Bedienungsanleitung geliefert. Da auch auf Anfragen keine Bedienungsanleitung nachgeliefert werden konnte (Käufer hat zudem beim Hersteller versucht online für das entsprechende Gerät eine Bedienungsanleitung zu erhalten) entschließt sich der Käufer das Gerät selbst anzuschließen (Käufer ist ausgebildeter Elektrotechniker). Von Anfang an gab es Probleme mit der Spülmitteldosierung. Spülmittel wurde durch das Gerät nicht gezogen und musste manuell dem Spülvorgang zugefügt werden. Auch war die Waschtemperatur augenscheinlich zu niedrig und wurde mittels eines dafür vorgesehenen Temperaturreglers reguliert. Dies wurde dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt. Der Verkäufer schickte die Nachricht an den Hersteller des Gerätes. Nach Meinung des Herstellers läge kein Gewährleistungsanspruch (hat der nicht die Garantie zu leisten?) vor, da die Maschine nicht von einem Fachmann angeschlossen wurde und auch das "einwaschen" ausblieb (hiervon soll etwas in der Bedienungsanleitung stehen). Auch ist eine Regulierung der Temperatur unnötig und somit eine Fehlbedienung durch den Käufer.
Der Hersteller schließt demnach eine Gewährleistung (vielleicht meint er den Verkäufer) aus. Ist dem tatsächlich so?

Vielen Dank für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 23:18
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AW: Gewährleistung oder Garantie?

Wenn die Gewährleistung nicht wiksam ausgeschlossen wurde,
hat der Käufer Ansprüche aus der Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer;
dazu muss ein Sachmangel bei Übergabe vorgelegen haben:

In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer beweispflichtig,
dass kein sachmangel bei übergabe vorgelegen hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 23:51
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AW: Gewährleistung oder Garantie?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Wenn die Gewährleistung nicht wiksam ausgeschlossen wurde,
hat der Käufer Ansprüche aus der Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer;
dazu muss ein Sachmangel bei Übergabe vorgelegen haben:

In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer beweispflichtig,
dass kein sachmangel bei übergabe vorgelegen hat.
Soweit mir bekannt ist, gilt die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten nur, wenn der der Käufer Verbraucher ist. Ein gewerblicher Abnehmer ist kein Verbraucher im Sinne des BGB.

Problematisch erscheint mir im vorliegenden fiktiven Fall folgendes: Das Fehlen einer Bedienungsanleitung (die nach meiner Erfahrung bei Küchengroßgeräten auch eine Montage- / Aufstellungsanleitung umfasst) ist m.E. ein Sachmangel gemäß § 434 BGB. Wenn diesem Sachmangel nicht abgeholfen werden kann, bleibt meines Erachtens nur der Rücktritt vom Vertrag.
Wenn der Käufer (ob ein Elektrofachmann die geeignete Fachkraft für den Anschluß eines Geschirrspülers ist, wage ich nicht zu beurteilen) nun hergeht und das Gerät "auf eigene Faust" und quasi "aus dem Bauch heraus" aufstellt / installiert, könnte ich mir vorstellen, dass die Gewähr- bzw. Garantieleistung Schaden nehmen könnte, mit anderen Worten: erlischt.

Die möglichen "Fehler" bei der Installation hat der TE ja selber aufgelistet.
__________________
Gruß

Klaus
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  #4 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 00:26
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AW: Gewährleistung oder Garantie?

Die Gewährleistung kann bei einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf (gewerblicher Verkäufer und privater Käufer ( zur privaten Nutzung))nicht ausgeschlossen werden. Selbst bei gebrauchten Sachen ist der Verkäufer verpflichtet wenigstens ein Jahr Gewährleistung zu geben.

Die Beweislastumkehr gilt folglich nur, wenn eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 00:36
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AW: Gewährleistung oder Garantie?

Grundsätzlich muss der Käufer den Beweis antreten für einen
mangel,
beim Verbrauchsgüterkauf gilt dann die Umkehrvermutung.

Also,
wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde,
hätte man das wahrscheinlich auch gesagt....?

Eine fehlerhafte Bedienungsanleitung wäre ein Sachmangel.

Wenn die Bedienungsanleitung nicht mitgeliefert wurde,
kann man das eventuell auch so sehen, dass der
vertrag nicht efüllt worden ist.
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