Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung/Garantie innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Gewährleistung/Garantie Darf ein Internethändler eine Gutschrift i.H. von (sagen wir mal) 100€ nach Abzug des Gebrauchvorteiles (sagen wir 200€) erstellen, obwohl die gekaufte Ware, z.B. eine Grafikkarte 24 Monate Gewährleistung hat und, wie es bei solchen häufig der Fall ist, eine limited lifetime Garantie besitzt und die Ware nach 15 Monaten eingesandt wurde. Kann er sich auf die Beweislastumkehr nach § 476 BGB berufen, und hierdurch den Gewährleistungsfall ausschließen, jedoch zeitgleich die defekte Karte einbehalten und den genauen Defekt nicht mitteilen, sondern lediglich darauf verweisen, dass die retournierte Ware weder repariert noch ausgetauscht werden konnte. Darf er die Karte überhaupt einbehalten? Schließlich wurde ja ein gültiger Kaufvertrag geschlossen und die Ware ging in den Besitz des Käufers über. Theoretisch könnte dieser ja noch versuchen den Garantiefall gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Vielen Dank schonmal für die Antworten. |
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| AW: Gewährleistung/Garantie
__________________ § 3 Telekommunikationsgesetz Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht; Schön, dass es Legaldefinitionen gibt! |
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| AW: Gewährleistung/Garantie Zitat:
2. Wenn der Verkäufer eine Nacherfüllung verweigert, dann kann er die Herausgabe des ihm überlassenen Kaufgegenstands nicht verweigern. Wenn der Käufer(!) jedoch ein gesetzliches Rücktrittsrecht hätte, weil der Verkäufer geschuldete Nacherfüllungsleistungen nicht bzw. nicht erfolgreich erbringt, dann müßte der Verkäufer den Kaufpreis (abzüglich eventueller Gebrauchsvorteile) in BAR erstatten, und dürfte den Käufer nicht mit einem Gutschein abspeisen, § 346 BGB. ( Wenn der Käufer jedoch kein gesetzliches Rücktrittsrecht hätte, dann käme gleichwohl in Betracht, daß der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten könnte, wenn er dies zu den Bedingungen des Verkäufers akzeptieren möchte ( z.B. bloß Rückerstattung eines Gutscheins. ) Ein einseitiges Rückabwicklungsrecht nach eigenen Vorstellungen hat der Verkäufer nicht. ) 11 |
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| garantie, gebrauchsvorteil, gewährleistung, gutschrift |
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