Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gewährleistung/Garantie

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung/Garantie innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 17:36
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, mstengel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mstengel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mstengel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mstengel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mstengel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mstengel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mstengel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mstengel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mstengel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mstengel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gewährleistung/Garantie

Hallo.
Darf ein Internethändler eine Gutschrift i.H. von (sagen wir mal) 100€ nach Abzug des Gebrauchvorteiles (sagen wir 200€) erstellen, obwohl die gekaufte Ware, z.B. eine Grafikkarte 24 Monate Gewährleistung hat und, wie es bei solchen häufig der Fall ist, eine limited lifetime Garantie besitzt und die Ware nach 15 Monaten eingesandt wurde.
Kann er sich auf die Beweislastumkehr nach § 476 BGB berufen, und hierdurch den Gewährleistungsfall ausschließen, jedoch zeitgleich die defekte Karte einbehalten und den genauen Defekt nicht mitteilen, sondern lediglich darauf verweisen, dass die retournierte Ware weder repariert noch ausgetauscht werden konnte.
Darf er die Karte überhaupt einbehalten? Schließlich wurde ja ein gültiger Kaufvertrag geschlossen und die Ware ging in den Besitz des Käufers über. Theoretisch könnte dieser ja noch versuchen den Garantiefall gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 17:57
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Reutlingen
Alter: 29
Beiträge: 373
97% positive Bewertungen (373 Beiträge, 36 Bewertungen)97% positive Bewertungen (373 Beiträge, 36 Bewertungen)97% positive Bewertungen (373 Beiträge, 36 Bewertungen)97% positive Bewertungen (373 Beiträge, 36 Bewertungen)97% positive Bewertungen (373 Beiträge, 36 Bewertungen)97% positive Bewertungen (373 Beiträge, 36 Bewertungen)97% positive Bewertungen (373 Beiträge, 36 Bewertungen)97% positive Bewertungen (373 Beiträge, 36 Bewertungen)97% positive Bewertungen (373 Beiträge, 36 Bewertungen)97% positive Bewertungen (373 Beiträge, 36 Bewertungen)  
AW: Gewährleistung/Garantie

Bitte die Forenregeln beachten, sonst schreibt da keiner drauf...
__________________
§ 3 Telekommunikationsgesetz
Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht;


Schön, dass es Legaldefinitionen gibt!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 18:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Gewährleistung/Garantie

Zitat:
Zitat von mstengel Beitrag anzeigen
Darf ein Internethändler eine Gutschrift i.H. von (sagen wir mal) 100€ nach Abzug des Gebrauchvorteiles (sagen wir 200€) erstellen, obwohl die gekaufte Ware, z.B. eine Grafikkarte 24 Monate Gewährleistung hat und, wie es bei solchen häufig der Fall ist, eine limited lifetime Garantie besitzt und die Ware nach 15 Monaten eingesandt wurde.
Kann er sich auf die Beweislastumkehr nach § 476 BGB berufen, und hierdurch den Gewährleistungsfall ausschließen, jedoch zeitgleich die defekte Karte einbehalten und den genauen Defekt nicht mitteilen, sondern lediglich darauf verweisen, dass die retournierte Ware weder repariert noch ausgetauscht werden konnte.
Darf er die Karte überhaupt einbehalten? Schließlich wurde ja ein gültiger Kaufvertrag geschlossen und die Ware ging in den Besitz des Käufers über. Theoretisch könnte dieser ja noch versuchen den Garantiefall gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
1. Ist denn zweifelsfrei klar, ob a) gegenüber dem Verkäufer kaufvertragliche Nacherfüllungsansprüche geltend gemacht wurden, oder ob b) Leistungen aus einer Garantiezusage eines Garantiegebers ( Hersteller? ) gemäß dessen Garantiebestimmungen ( Garantieleistungen müssen über den Händler eingefordert werden?? ) in Anspruch genommen wurden?

2. Wenn der Verkäufer eine Nacherfüllung verweigert, dann kann er die Herausgabe des ihm überlassenen Kaufgegenstands nicht verweigern. Wenn der Käufer(!) jedoch ein gesetzliches Rücktrittsrecht hätte, weil der Verkäufer geschuldete Nacherfüllungsleistungen nicht bzw. nicht erfolgreich erbringt, dann müßte der Verkäufer den Kaufpreis (abzüglich eventueller Gebrauchsvorteile) in BAR erstatten, und dürfte den Käufer nicht mit einem Gutschein abspeisen, § 346 BGB.

( Wenn der Käufer jedoch kein gesetzliches Rücktrittsrecht hätte, dann käme gleichwohl in Betracht, daß der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten könnte, wenn er dies zu den Bedingungen des Verkäufers akzeptieren möchte ( z.B. bloß Rückerstattung eines Gutscheins. )

Ein einseitiges Rückabwicklungsrecht nach eigenen Vorstellungen hat der Verkäufer nicht. )

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
garantie, gebrauchsvorteil, gewährleistung, gutschrift

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gewährleistung und Garantie Bürgerliches Recht allgemein 05.05.2010 19:55
Gewährleistung vs. Garantie Kaufrecht / Leasingrecht 24.10.2009 12:02
Gewährleistung,Garantie Bürgerliches Recht allgemein 05.10.2009 15:37
Garantie / Gewährleistung Kaufrecht / Leasingrecht 03.04.2009 15:28
Gewährleistung oder Garantie ? Bürgerliches Recht allgemein 12.02.2006 14:12





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN