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Gewährleistung einer Werkstatt nach KFZ-Verkauf - Gewährleistung übertragbar?

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung einer Werkstatt nach KFZ-Verkauf - Gewährleistung übertragbar? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.02.2007, 18:22
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Gewährleistung einer Werkstatt nach KFZ-Verkauf - Gewährleistung übertragbar?

Hallo Zielgruppe!

Mal angenommen man kauft von einer Privatperson ein Fahrzeug (mit den üblichen Standardklauseln - Ausschluß von privater Sachmängelhaftung etc...).
Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug regelmäßig in Fachwerkstätten warten und auch diverse Teile ausstauschen lassen (Lichtmaschine etc.). Der letzte Austausch fand vor ca. 3 Monaten statt.
(Beim Kauf wurden auch sämtliche Belege der Werkstätten mit übergeben, auf denen auch die üblichen Gewährleistungen "versprochen" werden).
Nun geht just das vor 3 Monaten neu eingebaute Teil kaputt und die Werkstatt verweigert die Nachbesserung. Darf sie das?

Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? (§§ wären nett)

Danke,
maniac
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  #2 (permalink)  
Alt 12.02.2007, 20:30
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AW: Gewährleistung einer Werkstatt nach KFZ-Verkauf - Gewährleistung übertragbar?

Wir unterstellen mal, das hier nicht Garantie mit Sachmängelhaftung verwechselt wird....

Die Sachmängelhaftung ( Gewährleistungsfrist ) ergibt sich daraus, das
ein Verkäufer im rechtlichen Sinne mangelfrei liefern muss.
Es ist also immer eine Verpflichtung des Verkäufers ( Vertragspartners )
und nicht eines Vorlieferanten.

Diese Sachmängelhaftung ist scheinbar wirksam ausgeschlossen ( wir unterstellen
mal keine Arglistige Täuschung durch den Priv. Verkäufer ).

IMHO ergibt sich daraus kein Anspruch gegen die Werkstatt, eine etwaigen Vorlieferanten
oder den Hersteller der sich durhc das Schuldrecht begründen liesse.
( Garantieleistungen wären etwas anderes ... die hingen von den Garantiebedingungen ab ).

Im übrigen erschiene mit das auch etwas ... sagen wir mal: sonderlich.
Der Käufer hat schliesslich wissentlich einen Auschluss einer Sachmängelhaftung
akzeptiert ( und dadurch vermutlich auch einen günstigeren Preis bezahlt ).
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #3 (permalink)  
Alt 12.02.2007, 20:48
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AW: Gewährleistung einer Werkstatt nach KFZ-Verkauf - Gewährleistung übertragbar?

Erstmal danke für die Antwort, aber so richtig schlau bin noch nicht :-).

Zitat:
Zitat von onkelotto
Diese Sachmängelhaftung ist scheinbar wirksam ausgeschlossen ( wir unterstellen
mal keine Arglistige Täuschung durch den Priv. Verkäufer ).
Genau.

Zitat:
IMHO ergibt sich daraus kein Anspruch gegen die Werkstatt, eine etwaigen Vorlieferanten
oder den Hersteller der sich durhc das Schuldrecht begründen liesse.
( Garantieleistungen wären etwas anderes ... die hingen von den Garantiebedingungen ab ).
Die Werkstatt würde ja normalerweise nachbessern (bzw. wäre ja auch dazu verpflichtet), wenn der Vorbesitzer da antreten würde. Nur dem Neubesitzer (der natürlich mit der knapp 3 Monate alten Original-Rechnung da antanzt) wird die Leistung verweigert...

Zitat:
Im übrigen erschiene mit das auch etwas ... sagen wir mal: sonderlich.
Der Käufer hat schliesslich wissentlich einen Auschluss einer Sachmängelhaftung
akzeptiert ( und dadurch vermutlich auch einen günstigeren Preis bezahlt ).
Ja, ggü dem Verkäufer.
Aber verfallen wirklich jedwede Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche ggü. Dritten?
Wenn ich z.B. einen Neuwagen kaufe und den dann nach einem halben Jahr privat wieder verkaufe, habe ich dann keinerlei evtl. Ansprüche gegen den Hersteller (Stichwort: Neuwagengarantie)?

ttyl8ter
maniac
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  #4 (permalink)  
Alt 12.02.2007, 21:01
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Thumbs up AW: Gewährleistung einer Werkstatt nach KFZ-Verkauf - Gewährleistung übertragbar?

Zitat:
Zitat:
>>Im übrigen erschiene mit das auch etwas ... sagen wir mal: sonderlich.
>>Der Käufer hat schliesslich wissentlich einen Auschluss einer Sachmängelhaftung
>>akzeptiert ( und dadurch vermutlich auch einen günstigeren Preis bezahlt ).

Ja, ggü dem Verkäufer.
Aber verfallen wirklich jedwede Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche ggü. Dritten?
Wenn ich z.B. einen Neuwagen kaufe und den dann nach einem halben Jahr privat wieder verkaufe, habe ich dann keinerlei evtl. Ansprüche gegen den Hersteller (Stichwort: Neuwagengarantie)?
Das wurde im Prinzip schon beantwortet:
Zitat:
( Garantieleistungen wären etwas anderes ... die hingen von den Garantiebedingungen ab ).
Um es zum xxx-ten Mal zu erwähnen:
Garantieleistungen sind etwas komplett anderes als die Sachmängelhaftung im Schuldrecht ...und ja : Der Garantiegeber kann die Garantiebestimmungen einigermassen frei festlegen. Auch das die Garantie nur gegenüber dem Erstkäufer gilt....

Deswegen auch die Einleitung:
Zitat:
Wir unterstellen mal, das hier nicht Garantie mit Sachmängelhaftung verwechselt wird....
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