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Gewährleistung bei BIOS Update?

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung bei BIOS Update? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 06.02.2008, 16:16
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Question Gewährleistung bei BIOS Update?

Kunde X kauft ein Notebook des Herstellers Z bei Händler Y. Wenige Tage später stellt X fest, dass mit dem Gerät etwas nicht stimmt. Der Bildschirm schaltet sich in unregelmässigen Abständen ab und springt nicht wieder an. Da X eine Woche später das Land auf unbestimmte Zeit verlassen wird, beschliesst er, das Gerät nicht einzuschicken. Stattdessen führt er ein BIOS Update durch, das auf der Herstellerseite von Z für sein Gerät angeboten wird. Das Update wird auf der Windows Oberfläche ausgeführt, sodass X nur den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen muss. Dies tut er, inklusive der Durchführung eines Neustarts, zu dem er aufgefordert wird. Nach dem Neustart funktioniert das Notebook nicht mehr. Der BIOS Chip scheint defekt.
X wendet sich an den Support von Y, gibt eine genaue Fehlerbeschreibung ab und erhält eine RMA Nummer zum Einsenden des Gerätes. X schickt das Gerät zu Y. Zwei Wochen später meldet sich der Support von Y bei X. Der BIOS Chip sei defekt, hervorgerufen durch ein fehlerhaftes Update. Die Herstellergarantie decke dies nicht ab, deshalb müsse X das Gerät auf eigene Kosten reparieren lassen.
X antwortet, dass die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung durch Z sei, und dass dieser die Garantiebedingungen für diesen Fall daher selbst festlegen könne. Dies berühre aber nicht das Recht auf Gewährleistung für die Y einstehe. Y antwortet, dass der Mangel am Gerät durch X selbst verschuldet sei. Daher sei das Recht auf Gewährleistung erloschen. X erwiedert, dass die Möglichkeit, ein neues BIOS einzuspielen, eine Produkteigenschaft sei und somit nicht automatisch zum Erlöschen der gesetzlichen Gewährleistung führen könne.
Wer hat recht und auf welcher Gesetzesgrundlage? Gibt es ein Urteil zu einem ähnlichen Fall?
Danke Euch!!!
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Alt 06.02.2008, 16:51
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AW: Gewährleistung bei BIOS Update?

Zitat:
Zitat von qink
Kunde X kauft ein Notebook des Herstellers Z bei Händler Y. Wenige Tage später stellt X fest, dass mit dem Gerät etwas nicht stimmt. Der Bildschirm schaltet sich in unregelmässigen Abständen ab und springt nicht wieder an. Da X eine Woche später das Land auf unbestimmte Zeit verlassen wird, beschliesst er, das Gerät nicht einzuschicken. Stattdessen führt er ein BIOS Update durch, das auf der Herstellerseite von Z für sein Gerät angeboten wird. Das Update wird auf der Windows Oberfläche ausgeführt, sodass X nur den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen muss. Dies tut er, inklusive der Durchführung eines Neustarts, zu dem er aufgefordert wird. Nach dem Neustart funktioniert das Notebook nicht mehr. Der BIOS Chip scheint defekt.
X wendet sich an den Support von Y, gibt eine genaue Fehlerbeschreibung ab und erhält eine RMA Nummer zum Einsenden des Gerätes. X schickt das Gerät zu Y. Zwei Wochen später meldet sich der Support von Y bei X. Der BIOS Chip sei defekt, hervorgerufen durch ein fehlerhaftes Update. Die Herstellergarantie decke dies nicht ab, deshalb müsse X das Gerät auf eigene Kosten reparieren lassen.
X antwortet, dass die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung durch Z sei, und dass dieser die Garantiebedingungen für diesen Fall daher selbst festlegen könne. Dies berühre aber nicht das Recht auf Gewährleistung für die Y einstehe. Y antwortet, dass der Mangel am Gerät durch X selbst verschuldet sei. Daher sei das Recht auf Gewährleistung erloschen. X erwiedert, dass die Möglichkeit, ein neues BIOS einzuspielen, eine Produkteigenschaft sei und somit nicht automatisch zum Erlöschen der gesetzlichen Gewährleistung führen könne.
Wer hat recht und auf welcher Gesetzesgrundlage? Gibt es ein Urteil zu einem ähnlichen Fall?
Danke Euch!!!
also ich denke das der Hersteller hier recht hat, den wenn ein Defekt vorliegt und wie auch immer das durch eigenes verschulden hervorgerufen wurde erlischt die gewährleitsung.

Derverkäufer muss nachweisen das der Defekt bei übergabe nicht defekt gewesen ist, welches er hier mit dem support gutachten aufgestellt hat.

Meiner Meinung nach müsste der Käufer jetzt ein gegengutachten erstellen lassen, das der defekt nicht durch das Update hervorgerufen wurde.
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Alt 06.02.2008, 17:46
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Unhappy AW: Gewährleistung bei BIOS Update?

Zitat:
Zitat von joschykiel
also ich denke das der Hersteller hier recht hat, den wenn ein Defekt vorliegt und wie auch immer das durch eigenes verschulden hervorgerufen wurde erlischt die gewährleitsung.

Derverkäufer muss nachweisen das der Defekt bei übergabe nicht defekt gewesen ist, welches er hier mit dem support gutachten aufgestellt hat.

Meiner Meinung nach müsste der Käufer jetzt ein gegengutachten erstellen lassen, das der defekt nicht durch das Update hervorgerufen wurde.
Wie gesagt: X argumentiert, dass die Möglichkeit, ein neues BIOS einzuspielen, eine Produkteigenschaft sei und somit nicht automatisch zum Erlöschen der gesetzlichen Gewährleistung führen könne. Wer sagt denn, dass der Fehler nicht im Flash Programm zum BIOS liegt oder der BIOS Chip nicht minderwertig war? Das sind Dinge, die weder X noch Y im nachhinein nachweisen können.
Ein Urteil oder ein Gesetzeskommentar wären hier glaub ich recht hilfreich. Konnte aber nix finden.
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Alt 06.02.2008, 18:31
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AW: Gewährleistung bei BIOS Update?

richtig mag sein, aber diese läßt sich nur mit einem gegengutachten beweisen meiner meinung nach
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Alt 06.02.2008, 18:47
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AW: Gewährleistung bei BIOS Update?

In meinen Augen ist das BIOS-Update ein eigenmächtiger Reparaturversuch. Dieser kann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Folglich ist zusätzlich zum ursprünglichen Mangel ein noch schwerwiegenderer Schaden entstanden. Es wäre zwar eventuell möglich, durch ein Gutachten herauszukriegen, was vorher defekt war und was jetzt, das ist aber keineswegs sicher! Fraglich, ob es nicht billiger ist, das Motherboard zu ersetzen als den Klageweg zu gehen, weil das Risiko nicht niedrig ist!

Ich werde mal nach Urteilen suchen, habe da aber wenig Hoffnung.

Außerdem werden von allen Herstellern ausdrücklich Garantieansprüche nach BIOS-Update abgelehnt! Wer so etwas trotzdem macht, anstatt das Gerät einfach zu bemängeln, sollte sich nicht wundern, wenn er Schiffbruch erleidet. Das Argument mit dem Ausland zieht nicht, man könnte eine Nachsendeadresse hinterlassen.

Und noch etwas Technisches: Die beschriebenen Mängel weisen zwar auf einen Motherboardfehler hin, aber nicht unbedingt auf etwas im BIOS. Wäre besser gewesen, nicht zu updaten. Diese Updates bringen sowieso meist nicht viel.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 06.02.2008, 21:13
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AW: Gewährleistung bei BIOS Update?

Vielen Dank fuer Eure Beitraege!
Waere die Rechtslage anders, wenn tatsaechlich ein Produktfehler in der Update Software vorlaege, wie folgende Threads vermuten lassen?

http://forums12.itrc.hp.com/service/...readId=1195274
http://forums12.itrc.hp.com/service/...82985+28353475
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  #7 (permalink)  
Alt 06.02.2008, 21:40
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AW: Gewährleistung bei BIOS Update?

Das würde nur heißen, dass für den Reparaturversuch ein defektes Werkzeug benutzt wurde.

Wenn jetzt das Notebook vor dem Update funktionsfähig gewesen wäre, könnte man vielleicht über eine Haftung des Softwareherstellers nachdenken. Dabei muss aber bedacht werden, dass ein BIOS-Update meist vom Chiphersteller angeboten wird und nicht vom Notebookhersteller. Dieser schließt grundsätzlich die Haftung aus, weil er nicht für die Inhalte des Updates verantwortlich gemacht werden kann.

Hier liegt also das übliche Pingpong vor: einer schiebt die Schuld auf den anderen.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es für den Kunden besser gewesen wäre, das Notebook zur Reparatur einzusenden. Hier hätte der Hersteller ja nach eigenem Ermessen das Update machen können - und auch für die Folgen gehaftet.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.02.2008, 23:16
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AW: Gewährleistung bei BIOS Update?

Danke Euch! Der Hersteller Z entwickelt die Software selbst und bietet sie auf seiner Webseite zum Download an. Somit koennte man ihn also evtl. fuer den Fehler verantwortlich machen?
Abgesehen davon waere es aber sicher sowohl fuer den Kunden X als auch fuer den Haendler Y klueger, sich guetlich miteinander zu einigen, da das hier alles ziemlich schwammig scheint, richtig?
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  #9 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 14:53
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Zitat:
Zitat von qink
Abgesehen davon waere es aber sicher sowohl fuer den Kunden X als auch fuer den Haendler Y klueger, sich guetlich miteinander zu einigen, da das hier alles ziemlich schwammig scheint, richtig?
Insbesondere für den Kunden wäre eine Einigung sehr empfehlenswert...
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