Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gewährleistung?

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 20:19
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, MissM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MissM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MissM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MissM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MissM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MissM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MissM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MissM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MissM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MissM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gewährleistung?

guten abend zusammen,

mal angenommen man kauft ein handy. der blitzauslöser der kamera des handys funktioniert bereits am ersten tag nicht. das handy wird am 10. tag zum handel gebracht und reklamiert. darauf hin wird das handy eingeschickt. darf das der händler überhaupt oder hat der käufer nicht gleich einen anspruch auf ein neues gerät (innerhalb 14 tagen)?

vier wochen später! würde dann endlich, aber auch nur auf anfrage die aussage vom händler getroffen werden, dass das handy ein wirtschaftlicher totalschaden ist, weil die platine ausgebrochen ist und das nur durch einen sturz passieren kann. das sollen zwei gutachten besagt haben. das handy wurde aber vom käufer nicht fallen gelassen und man kann auch dementsprechend keine offensichtliche spuren sehen.

welche rechte hätte nun der käufer oder ist der händler nun in keiner pflicht mehr?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 20:48
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Gewährleistung?

Grundsätzlich hat man das Recht auf die gesetzl. Gewährleistung,
wobei der Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweispflichtig ist;
dass der Mangel bei Verkauf nicht bestanden hat.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 14:42
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Gewährleistung?

Zitat:
Zitat von MissM Beitrag anzeigen
darf das der händler überhaupt oder hat der käufer nicht gleich einen anspruch auf ein neues gerät (innerhalb 14 tagen)?
Der Händler hat Anspruch darauf, zwei Nachbesserungs-Versuche zu machen. Erst wenn die scheitern, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten.

Zitat:
würde dann endlich, aber auch nur auf anfrage die aussage vom händler getroffen werden, dass das handy ein wirtschaftlicher totalschaden ist, weil die platine ausgebrochen ist und das nur durch einen sturz passieren kann. das sollen zwei gutachten besagt haben. das handy wurde aber vom käufer nicht fallen gelassen und man kann auch dementsprechend keine offensichtliche spuren sehen.
Das wird dann ggf. zum Gutachterstreit.

Zitat:
welche rechte hätte nun der käufer oder ist der händler nun in keiner pflicht mehr?
Wurde schon geschrieben. In den ersten 6 Monaten hat der Händler die Pflicht nachzuweisen, daß der Schaden erst nach Übergang der Ware an den Käufer entstanden ist, es wird nämlich angenommen, daß der Schaden schon verdeckt beim Übergang vorhanden war, wenn die Ware so schnell einen Schaden hat. In den folgenden 18 Monaten dreht sich die "Beweislast".

Aber mit der Aussage "Die Platine ist gebrochen, das kann nur beim Kunden passiert sein" versucht der Händler genau das zu tun.

Rein spekulativ: ich könnte mir vorstellen, daß der Händler sagt: "Wenn die Plantine schon bei Übergang an den Kunden gebrochen gewesen wäre, hätte das Handy nie funktioniert, dann wäre der Schaden nach einer Minute aufgefallen. Wenn die Plantine sich erst jetzt als gebrochen herausstellt, spricht das dafür, daß sie erst beim Kunden gebrochen ist."

Da braucht man dann einen Gutachter vor Gericht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gewährleistung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 27.03.2010 21:39
Gewährleistung - Austauschgerät defekt - Gewährleistung abgelaufen Kaufrecht / Leasingrecht 15.10.2009 12:19
Gewährleistung Tierrecht 31.01.2008 14:30
Gewährleistung einer Werkstatt nach KFZ-Verkauf - Gewährleistung übertragbar? Kaufrecht / Leasingrecht 12.02.2007 21:01
Gewährleistung auf bereits unter Gewährleistung/Gar. ausgetauschten Kaufgegenstand ? Kaufrecht / Leasingrecht 04.04.2005 06:47





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN