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Gewähleistung KFZ Privatkauf

Dies ist eine Diskussion zu Gewähleistung KFZ Privatkauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 09.05.2007, 21:41
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Gewähleistung KFZ Privatkauf

Jemand kauft sich einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson. Es findet keine Probefahrt statt, sondern nur eine kurze Besichtigung. Dem Käufer wird unter Zeugen versichert, dass das Fahrzeug technisch einwandfrei ist. Der TÜV-Bericht (ca. 4 Wochen alt) deutet auf geringfügige Mängel hin, welche behoben wurden.

Es wird ein Kaufvertrag aufgesetzt. Der Verkäufer weist aus, dass das Fahrzeug unfallfrei ist. Ein Gewährleistungsausschluss wurde nicht vereinbart.

Nachdem der Käufer das Fahrzeug übernommen hat, machen sich grobe Mängel bemerkbar. U. a. ist das Fahrzeug teilweise nicht fahrbereit und geht im normalen Betrieb aus. Der Verkäufer versucht die Mängel "privat zu richten". die Mängel können nicht abgestellt werden. Ca. 8 Wochen nachdem das Fahrzeug an den Käufer übergeben wurde, holt sich dieser sachkundige Hilfe in einer anerkannten KFZ-Werkstatt. Das Urteil des Meisters ist vernichtend, das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher und darf nicht mehr im öffentlichen Verkehr betrieben werden. U. a. hat die Bremse grobe Mängel, das Ausfall droht und weiterhin sind tragende Karrosserieteile bzw. Motorträger stark korrodiert, so dass Bruch droht.

Der Verkäufer versichert von dem allem nichts zu wissen und beruft sich auf den TÜV-Bericht.

Die Frage die sich stellt, muss der Verkäufer die beschriebenen Mängel die Zweifels ohne vor dem Kauf schon bestanden auf seine Kosten beheben? Besteht evtl. ein "Rücktrittsrecht" vom Kaufvertrag für den Käufer, oder eine Quasi-Wandlung?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2007, 22:24
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AW: Gewähleistung KFZ Privatkauf

Wenn die Mängel schon bei Übergabe des KfZ bestanden und kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, kann der Käufer nach § 437 Nr. 2 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Grundsätzlich bedürfte es zwar einer Fristsetzung an den Verkäufer, die Mängel zu beheben (sofern diese noch nicht erfolgt ist). Dies ist nach §§ 437 Nr. 2 i.V.m. 326 V, 275 BGB aber entbehrlich, wenn eine Nacherfüllung nicht möglich ist, was hier aufgrund der durchgerosteten tragenden Karosserieteile wohl der Fall sein dürfte. Somit kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.05.2007, 22:33
V.I.P.
 
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AW: Gewähleistung KFZ Privatkauf

Interessant wären schon die Angaben zu Bj., Km-Stand, Kaufpreis und TÜV-Bericht.
Alles andere sind statische Beurteilungen ohne Wert und Sinn.
Zumal hier eine beinahe neue TÜV-Prüfung erfolgt sein soll?

Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #4 (permalink)  
Alt 10.05.2007, 07:44
Boardneuling
 
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AW: Gewähleistung KFZ Privatkauf

Sagen wir mal es handelt sich um ein älteres Fahrzeug Bj 91 mit entsprechend vielen Vorbesitzern (Brief ist voll). Der Verkäufer fuhr es nur für wenige Wochen (<6 Wochen). Das Fahrzeug hatte eine Laufleistung von rund165Tkm bei Kauf. Der Käufer fuhr rund 2Tkm.

Legen wir mal einen Kaufpreis von 850 Euro fest, welcher viel zu hoch ist.

Der TÜV-Bericht von Ende Februar, wies geringfügige Mängel aus (Fahrersitz und Bremse).

Gehen wir mal davon aus, dass das Fahrzeug nun in der KW 10-11 den Besitzer gewchselt hat.
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