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Geraete Mietvertrag - Verlaengerung - Service

Dies ist eine Diskussion zu Geraete Mietvertrag - Verlaengerung - Service innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 17:46
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Post Geraete Mietvertrag - Verlaengerung - Service

Guten Abend,

ich hoffe man kann in diesem Forum mein Rechtsverstaendnis bestaetigen.

Mal angenommen, es wurde vor mehr als 36 Monaten ein Vertrag bezueglich der Miete eines elektronischen Geraetes abgeschlossen. Dieser Mietvertrag war ein so genannter FULL SERVICE Mietvertag, d.h. er beinhaltet den Service und Reperaturen des Geraetes.

Der Text im Vertrag liest sich wie folgt.

Geraet XYZ inkl. 36 Monate Service

Der Vertrag wurde nicht gekuendigt.

Man (der Vertragsnehmer) geht davon aus, dass sich der Vertrag stillschweigen verlaengert hat. Der Vertragsgeber hat sich weder anders geaeussert, noch bisher anders gehandelt.

Die AGBs haben keine Klausel zur Verlaengerung.

Das Geraet is nun kaput. Der Vertragsgeber sagt jetzt, das zwar das Mietverhaeltnis noch besteht, aber der Service war nur auf 36 Monate beschraenkt, daher muss die Reperatur gezahlt werden.

Der Vertragsnehmer geht davon aus, dass der Vertrag ueber 36 Monate abgeschlossen wurde, und daher auch der Full-Service ueber 36 Monate lief. Da allerdings nicht gekuendigt wurde, hat sich beides Verlaengert und demzufolge ist muss die Reperatur kostenlos (wie auch in der Vergangenheit) kostenlos erbracht werden.

Wer hat recht?

Mir ist klar, dass evtl. mehr Details benoetigt werden, aber nur mal so von der Sachlage, was ist der erste Eindruck?

Danke,

sim2ple
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  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 16:50
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AW: Geraete Mietvertrag - Verlaengerung - Service

Hallo,

wie hat der Kunde gezahlt, in monatlichen Raten?

Werden die Raten weiter gezahlt?

Wie lange sind die 36 Monate schon um?
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  #3 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 17:42
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AW: Geraete Mietvertrag - Verlaengerung - Service

Hi,

Danke fuer die Antwort und weiteren Fragen...

die 36 Monate sind seit ca. 10 Monaten um.
Es sind monatliche Raten.
Es wird weitergezahlt.

Hoffe es hilft.

lg
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 14:39
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AW: Geraete Mietvertrag - Verlaengerung - Service

Hallo, grundsätzlich ist der Vertrag nach 36 Monaten ausgelaufen.

Aber wenn der Vertragsgeber sagt, das Mietverhaeltnis würde noch bestehen und dies ist auch der Wille des Kunden, dann besteht mMn der Vertrag unverändert.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 15:35
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AW: Geraete Mietvertrag - Verlaengerung - Service

Zitat:
Zitat von sim2ple Beitrag anzeigen
Mal angenommen, es wurde vor mehr als 36 Monaten ein Vertrag bezueglich der Miete eines elektronischen Geraetes abgeschlossen. Dieser Mietvertrag ... beinhaltet Reperaturen des Geraetes ...
Klar - das ergibt sich bei einem Mietvertrag aus dem Gesetz:

§ 535 BGB
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Zitat:
... und den Service
Was genau war damit vertraglich vereinbart? Vermutlich die Erbringung irgendwelcher Dienstleistungen; welche?

Zitat:
Der Text im Vertrag liest sich wie folgt.

Geraet XYZ inkl. 36 Monate Service
Das dürfte so zu verstehen sein, daß 36 Monate lang "Service-Dienstleistungen" ( was war über deren Inhalt vertraglich geregelt? ) in Anspruch genommen werden können.

Zitat:
Man (der Vertragsnehmer) geht davon aus, dass sich der Vertrag stillschweigen verlaengert hat.
Wenn nichts diesbezüglich vereinbart war, endet der Vertrag über die Erbringung von "Service"-Dienstleistungen nach der vereinbarten Zeit.

Zitat:
Das Geraet is nun kaput. Der Vertragsgeber sagt jetzt, das zwar das Mietverhaeltnis noch besteht, aber der Service war nur auf 36 Monate beschraenkt, daher muss die Reperatur gezahlt werden.
Auch wenn keine "Service-Dienstleistungen" mehr geschuldet sind, muß der Vermieter den Mietvertrag weiter erfüllen, insbesondere muß er nötige Reparaturen an der vermieteten Sache auf eigene Kosten durchführen.

Zitat:
Der Vertragsnehmer geht davon aus, dass der Vertrag ueber 36 Monate abgeschlossen wurde, und daher auch der Full-Service ueber 36 Monate lief. Da allerdings nicht gekuendigt wurde, hat sich beides Verlaengert und demzufolge ist muss die Reperatur kostenlos (wie auch in der Vergangenheit) kostenlos erbracht werden.

Wer hat recht?
Wenn der Mietvertrag über einen Zeitraum von 36 Monaten abgeschlossen worden sein sollte, dann wäre das Mietverhältnis nach dieser Zeit automatisch beendet gewesen. ( Dasselbe gilt für den Vertrag über die Erbringung ( unbekannter ) "Service"-Dienstleistungen. )

Ohne Vereinbarung hätte sich der DIENSTLEISTUNGSVERTRAG nicht stilschweigend verlängert. Anders dagegen beim Mietvertrag, denn durch eine unwidersprochene Fortsetzung des Gebrauchs verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit,

§ 545 BGB:
"Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt."

Ob diese Regelung hier sogar auf den vorliegenden "Mischvertrag" anzuwenden wäre, der ja mietvertragliche Leistungen ( Gebrauchsüberlassung ) mit nebulösen "Service-Dienstleistungen" verknüpft, wäre zu prüfen. Dann wäre durch eine Gebrauchsfortsezung stillschweigend auch eine Verlängerung des "Service-Dienstleistungsverhältnisses" eingetreten.

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Alt 26.01.2012, 17:22
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AW: Geraete Mietvertrag - Verlaengerung - Service

Vielen Dank fuer die ausfuehrlichen Antworten. Hat sehr geholfen.

Mal schaun wie man sich einig wird....
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