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Geld zurück nach erfolglosen Rep.Versuchen?

Dies ist eine Diskussion zu Geld zurück nach erfolglosen Rep.Versuchen? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2006, 14:47
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Geld zurück nach erfolglosen Rep.Versuchen?

ich habe meine digicam nun schon zum 3. mal zur rep. eingeschickt (innerhalb der garantiezeit). kann ich ggf. den kaufpreis zurück verlangen? wenn ja, unter welchen voraussetzungen?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2006, 19:24
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AW: Geld zurück nach erfolglosen Rep.Versuchen?

dem verkäufer muß die möglichkeit zur nachbesserung zweimal gegeben werden. ist die sache dann noch nicht mangelfrei, ist der käufer berechtigt vom vertrag zurück zu treten. die gezogenen nutzungen muß sich der käufer allerdings auf den rückgeforderten kaufpreis anrechnen lassen.

jana
__________________
fiat iustitia et pereat mundus.

...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext?
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2006, 10:06
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AW: Geld zurück nach erfolglosen Rep.Versuchen?

ist das grundsätzlich so, oder ist das ganze auch abhängig von den garantiebedingungen des verkäufers?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2006, 10:11
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AW: Geld zurück nach erfolglosen Rep.Versuchen?

Hallo!
Das ist bei Verbraucherkäufen grds. so.

MfG

Legal Eagle
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