Dies ist eine Diskussion zu Gebrauchtwagenkauf/Händler/Dekra Siegel als Beweis innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Gebrauchtwagenkauf/Händler/Dekra Siegel als Beweis A kaufte vor zwei Monaten einen Gebrauchtwagen beim Autohändler H. Nach zwei Monaten ist die elektronische Handbremse kaputt. Kostenpunkt 500€. In den ersten sechs Monaten muss doch H beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf bestanden hat. Hierzu beruft er sich auf das Dekra Siegel. http://www.dekra.de/de/978 Dort steht nur etwas von den Bremsbelägen ( siehe Link). Im dem A vorliegenden Prüfbericht wird auch nirgends die Funktionsfähigkeit der elektrischen Handbremse aufgeführt. M.E. Kann sich H dann nicht auf diesen Dekrabericht als Beweis berufen ( sehe ich das richtig? ) . Wie sollte H nun weiter vorgehen. Seine Meinung dem H kundtun oder direkt einen Anwalt aufsuchen? Könnte A auch bei einem Anwalt die Frage, wer die Anwaltskosten zu tragen hat/Gewinnchancen, in einer kostengünstigen Erstberatung klären lassen? Primäres Ziel ist es die Reparatur nicht bezahlen zu müssen und weitere Kosten zu vermeiden. Vielen Dank für Ihre Hilfe. MfG |
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| AW: Gebrauchtwagenkauf/Händler/Dekra Siegel als Beweis Bei Gebrauchtsachen ist die Sachmängelhaftung ein bisschen anders, wie bei Neuwaren. Da muss der aufgetretene Mangel mit der Art der Sache übereinstimmen, oder so ähnlich. Soll heißen, wenn es üblich ist das eine Handbremse bei Gebrauchtwagen irgendwann verschlissen ist und dies auch im normalen Rahmen passiert, dann muss der Käufer die Kosten tragen. |
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| AW: Gebrauchtwagenkauf/Händler/Dekra Siegel als Beweis D.h. die Handbremse müsste bei Übergabe schon kaputt gewesen sein. Wäre sie bei Übergabe intakt gewesen und erst später kaputt gegangen, müsste der Käufer für die Reparatur aufkommen? (soweit korrekt?) Gibt es hier dann wieder Ausnahmen wie z.B. Weiterfresserschaden oder ähnliches; also dass der Servomotor der elektr. Handbremse bei Übergabe schon beschädigt war und dann nach 2 Monaten komplett den Geist aufgegeben hat? Gibt es solche Ausnahmen nicht, ist es doch sehr schwer für den K zu beweisen, die elektr. Handbremse war schon bei Übergabe defekt, weil er sie sicher benutzt hat. Zwar muss H noch beweisen, dass die Sache Mangelfrei war, allerdings wird der Käufer sicher schon direkt nach dem Kauf beim ersten parken die Handbremse benutzt haben. MfG |
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