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Gebrauchtwagen Kauf bei einem Händler, möglicherweise Unfall verschwiegen

Dies ist eine Diskussion zu Gebrauchtwagen Kauf bei einem Händler, möglicherweise Unfall verschwiegen innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 02.01.2012, 12:16
Boardneuling
 
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Gebrauchtwagen Kauf bei einem Händler, möglicherweise Unfall verschwiegen

Sehr geehrte Juraforum Gemeinde,

bezüglich folgendem fiktiven fall würde ich gerne Ihre meinung hören, ob man hier noch was machen kann oder nicht.
Angenommen bei einem Gebrauchtwagen kauf, bei einem Markenhändler der möglichweiße einen Unfallschaden verschwiegen hat. Bei dem Auto handelt es sich um ein Fahrzeug das längere Zeit im Besitz des Händlers war, der Händler war Erstbesitzer. Das Fahrzeug war laut Händler erst ein Vorführwagen und dann wurde das Fahrzeug für Fahrten intern verwendet daher der länger besitzt des Händlers. Der Fahrzeugkauf würde nun schon länger zurückliegen angenommen 2,5 Jahre (Mitte 2009).Im Kaufvertrag wurde damals bei „Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer“ ein strich gezogen und keine angeben gemacht. Nun wird vermute aber dass das Fahrzeug einen erheblichen Schaden an der rechten Hinterachse hatte und repariert worden ist. Da ein Sachverständiger dies festgestellt hat. Der Sachverständige wurde zu rate gezogen da das Fahrzeug möglicherweise verkauft werden soll um den aktuellen wert zu ermitteln. Nun würden mich folgende Fragen interessieren?

1) Darf ein Fahrzeug beim Kaufvertrag über einen Händler bei „Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer“ keine angeben gemacht werden wenn das Fahrzeug durch eine Reparatur wieder in den „originalen“ zustand versetzt wurde?

2) Gibt es jetzt überhaupt noch Möglichkeiten hier etwas zu machen da der Kauf ja 2,5 Jahre zurückliegt oder muss das so akzeptiert werden?

3) Was mache man jetzt bezüglich dem vermuteten Schaden wenn man das Fahrzeug wieder verkaufen möchte?


Über eine Einschätzung des Falles wäre ich Ihnen sehr dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 12:28
V.I.P.
 
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AW: Gebrauchtwagen Kauf bei einem Händler, möglicherweise Unfall verschwiegen

Zitat:
Zitat von H.Onassis Beitrag anzeigen
1) Darf ein Fahrzeug beim Kaufvertrag über einen Händler bei „Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer“ keine angeben gemacht werden wenn das Fahrzeug durch eine Reparatur wieder in den „originalen“ zustand versetzt wurde?
Nein, ein Unfallschaden muss angegeben werden, selbst wenn er fachmännisch repariert wurde.

Zitat:
2) Gibt es jetzt überhaupt noch Möglichkeiten hier etwas zu machen da der Kauf ja 2,5 Jahre zurückliegt oder muss das so akzeptiert werden?
Vom Kauf kann zurückgetreten werden, alternativ kann man über eine Minderung verhandeln.

Zitat:
3) Was mache man jetzt bezüglich dem vermuteten Schaden wenn man das Fahrzeug wieder verkaufen möchte?
Der Schaden muss angegeben werden! Ein Unfallschaden ist eine wesentliche Eigenschaft einer Ware (wenn es nicht gerade ein 20 Jahre altes Schrottteil ist, das schon 20 Blechschäden hatte).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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