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Gebraucht Fahrzeug verkauft

Dies ist eine Diskussion zu Gebraucht Fahrzeug verkauft innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 17.10.2006, 22:34
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Gebraucht Fahrzeug verkauft

Hallo, ich habe da ein Problem und hoffe hier einige gute Ratschläge zu bekommen. Da ich einige andere Beiträge schon gelesen habe, denke ich mal das mir hier geholfen werden kann.

Ich schildere mal den Fall:

Verkäufer hat ein Inserat im Internet für einen PKW eingestellt, darauf hin hat sich der Käufer gemeldet und einen Besichtigungstermin vereinbart. Der Käufer kam mit seinem Vater und hat sich das zu verkaufende Fahrzeug angeschaut und probegefahren.

Darauf hin haben die beiden einen Preis verhandelt, weil der TÜV und die AU abgelaufen waren, ist der Verkäufer ein wenig vom Preis runter gegangen. Haben dann einen Kaufvertrag (in dem die Gewährleistung ausgeschlossen wird, da es von Privat verkauft wird) den man sich im Internet kostenlos runter laden kann, ausgefüllt und das Auto wurde mit genommen.

Ein knappen Monat später kam ein Schreiben von seinem Anwalt, wo dem Verkäufer mehrere Sachen vorgeworfen werden. (gleich eine Erklärung aus der der Sicht des Verkäufers, also aus meiner Sicht)

Wie,.....

....das der Verkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er sich bei einer Fachkundigen Werkstatt schlau gemacht hat, ob das Auto Mängel aufweist.
(Wurde lediglich gesagt, dass er glaubt, dass er ohne Probleme durch den Tüv kommt. Hat sich weder erkundigt, noch ist er ein Fachkundiger. Und warum sollte er denn dann nicht gleich den Tüv machen wenn er schon einmal da sei?)

....das der Verkäufer sich bereit erklärt hat, dass wenn Mängel bei der Tüv Abnahme fest gestellt werden, das er sich daran beteiligt.
(Wurde kein einziges mal drüber geredet)

....das der Käufer 2 Tage nach dem Kauf mit dem Fahrzeug liegen geblieben sei.
(Kann der Verkäufer gar nicht glauben, da er immer von A nach B damit kam. Aber davon abgesehen, das Auto ist schon 15 Jahre alt.)

....dass das Auto verkehrswidrig sei, da lackierte Rückstrahler installiert sind und ohne ABE und keine vorgeschriebenen Katzenaugen darunter sind.
(Wusste der Verkäufer nicht, dass man dafür eine ABE braucht. Aber der Käufer hat es ja gesehen und warum hat er es dann so gekauft? Ja, weil er auch keinen Plan hat.)

....das der Verkäufer ein Gewerbe betreibt ohne Genehmigung.
(Diese Aussage beruht darauf, weil das Auto vom Verkäufer auf dem Namen des Schwagers angemeldet war)

....das die Mängel derartig offentsichtlich seien und es dem Verkäufer auf gefallen sein müssten.
(Dieses hat sich wiedersprochen, erst hieß es, dass das Fahrzeug vor kurzem auf gekauft wurde und gleich wieder veräußert und einige Absätze weiter hieß es dann, dass es ihm während der Dauer eds Besitzes nicht verborgen geblieben sein konnte)

....dass das streitgegendständliche Fahrzeug gravierenden Motorschaden aufwies.
(Hätte nicht sein können, da das Auto zwei Monate zuvor einen neuen gebrauchten Motor in einer Werkstatt eingebaut wurde, davon hat der Käufer die Quittung bekommen.)


Mache auch mal eine grobe Mängelliste:

- Antreibswellenmanchette links
- Lenkungsmanchette links
- Auspuffanlage ab Kat
- Beleuchtung / Standlicht
- Hinterachslager
- Keilriemen
- Scheibenwaschanlage hinten
- Rückstrahler lackiert

Das Ziel vom Kläger ist, dass er die Reparaturkosten über 1000 Euro bekommen möchte.

Ich hoffe das reicht aus für eine Analyse, ich wäre euch sehr dankbar, da ich Schüler bin und ich kein Geld habe mir einen Anwalt zu nehmen. Aber ich mir sicher bin das ich im Recht bin.

Ciao Pascal2021
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2006, 12:49
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AW: Gebraucht Fahrzeug verkauft

Irgendwie scheint mir das schon ein Fall für einen Anwalt zu sein (ggf. mal Beratungshilfe probieren).

"Kläger"? Ist schon eine Klage eingereicht worden?

Na jedenfalls arbeit der Anwalt des Käufers sauber sein Programm ab, indem er die Punkte anspricht, in denen auch der Gewährleistungssausschluss nichts hilft (Verkehrstauglichkeit, Fahrtüchtigkeit Vertrauensstellung usw.) und zwar zunächst einmal ungeachtet der späteren Beweissituation.

In aller Vorsicht und im Rahmen dessen, was dieses Forum leisten kann, riecht die Sache geradezu nach einer außergerichtlichen Einigung, bei der sich der Verkäufer auch an den Reparaturkosten beteiligen sollte. Hoffe, ich lehne mich damit nicht zu weit aus dem Fenster.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2006, 14:46
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AW: Gebraucht Fahrzeug verkauft

Vielen Dank für eine Antwort.



In aller Vorsicht und im Rahmen dessen, was dieses Forum leisten kann, riecht die Sache geradezu nach einer außergerichtlichen Einigung, bei der sich der Verkäufer auch an den Reparaturkosten beteiligen sollte. Hoffe, ich lehne mich damit nicht zu weit aus dem Fenster.


Dieser Part ist schon vorbei, der Anwalt der gegen Partei hat bevor eine Klage eingereicht wurde, die Hälfte der Reparatukosten gefordert.



Aber da der Verkäufer keiner Schuld bewusst ist, will er darauf nicht eingehen.
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