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Gebrachtwagenkauf anzahlung zurück bekommen?

Dies ist eine Diskussion zu Gebrachtwagenkauf anzahlung zurück bekommen? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 29.11.2011, 13:27
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Gebrachtwagenkauf anzahlung zurück bekommen?

Hallo zusammen,
ich hab da mal ne frage:
kunde sieht im internet ein gebraucht wagen (von privat) telefoniert mit dem verkäufer. während diesem gespräche werden vom verkäufer aussagen getroffen wie: scheckheft gepflegt, alle reparaturen und zahnriehhmen wechsel sind mit rechnung blegt. darauf hin tätigt käufer eine anzahlung unter vorbehalt (200€) damit der verkäufer das auto nicht weg gibt. 3 trage später stellt sich aus, als der käufer das auto abholen möchte, das kein scheckheft vorhanden ist, keine rechnungen über die reparaturen und der käufer fährt wieder ohne das auto zu kaufen. jetzt will der verkäufer die anzahlung nicht zurück zahlen weil ihm angeblich schaden entstanden ist (andere käufer abgesprungen). ist es rechtens das der vrkäufer die anzahlung einbehält? denn wenn zu dem zeitpunkt schon ein vertrag geschlossen sein soll (telefonisch) durch die zahlung der kaution, dann ist doch das scheckheft und die belege der reparaturen mitbestandteil des vetrags und der käufer kann die anzahlung zurück fordern... hoffe jmd. versteht den sachverhalt und kann dazu mal was sagen.
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Alt 29.11.2011, 15:47
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AW: Gebrachtwagenkauf anzahlung zurück bekommen?

Das wird wohl nicht so einfach zu lösen sein das Problem.

Letztendlich sind mündliche Verträge auch gültig;
bloß hapert es ein bisschen an der Beweisbarkeit;
und wer weis schon, was dort genau besprochen worden ist.

Auf der anderen Seite sitzt der Verkäufer auch erst mal am längeren Hebel, weil er die Anzahlung erhalten hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 16:03
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AW: Gebrachtwagenkauf anzahlung zurück bekommen?

hallo,
das der mündliche vetrag rechtens ist, wird auch gar nicht angezweifelt, nur ist ja der wagen nicht wie besprochen scheckheft gepflegt und die reparaturnachweise fehlen auch. könnte man nicht dahin argumentieren das diese sachen teil des gekauften autos sind (also auch teil des müdlich abgeschlossenen vertrages) und damit die ware nicht wie vertraglich vereinbart ist? noch dazu wurde am Telefon nicht einmal über den gesamten kaufpreis gesprochen, das auto wurde zwar mit xxxx € verhandlungsbasis im internet angeboten, abe es wurde sich zu keinem zeitpunkt auf einen festen kaufpreis festgelegt bzw. drüber gesprochen.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 16:18
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AW: Gebrachtwagenkauf anzahlung zurück bekommen?

Erst mal kann man argumentieren, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, weil man sich über eine wesentliche Sache nicht einig gewsesen ist: den Preis.

Fragt sich blos, wofür die Anzahlung gewesen sein soll?

Ausserdem wird der Verkäufer wahrscheinlich etwas anderes behaupten..

Ich weiss da jetzt auch nicht des Rätsels Lösung..
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