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Garantieleistung bei Handyvertrag Prämien??

Dies ist eine Diskussion zu Garantieleistung bei Handyvertrag Prämien?? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 05.04.2009, 14:43
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Garantieleistung bei Handyvertrag Prämien??

Hallo,

Wir bearbeiten folgenden Sachverhalt. Da einige von meinen Kollegen der Meinung sind das dort kein Garantie Recht zusteht. Wollte ich mir eine Dritte Meinung holen.
Aber zum Fall.

Fall:
X schloß 2008 einen Handyvertrag ab. Als Prämie bekam er ein sogenanntes Navigationsgerät (NAVI)
X freute sich über das Gerät, da er somit ohne Probleme überall hingelangen würde.
Über das Navi freute sich X aber nur kurze Zeit. Nach 4 Tagen Benutzung ging das Gerät kaputt und lies sich nicht mehr einschalten.

In seinen Handyvertrag fand der X einen Partner an den er sich wenden sollte. Falls das Navigationsgerät kaputt gehen sollte. Die Sog. Firma Y.
Gesagt getan. X schickte das Defekte Navi an die Firma Y. Die Firma reparierte das Navigationsgerät und schickte es im Rahmen der Garantie an X zurück.
X freute sich über das Gerät und nutzte es weiterhin.

Ein Jahr verging. X nutze das Gerät sehr oft, da er viel unterwegs war. Eines Tages hörte das Gerät auf zu funktionieren. Man könnte die Knöpfe drücken doch nichts der gleichen Geschah. Das Gerät hatte somit den gleichen Defekt wie am Anfang als X es bekommen hatte.

X erkundigte sich und war der Meinung das ihn ein gesetzliches 2 Jahre Garantierecht zusteht. Indem Dokument des Navigationsgeräts war aufgelistet das die Garantie 2 Jahre gilt.
Er schickte das Defekte Navi an die Firma Y zurück.
Zwei Wochen vergingen. Die Firma meldete sich nicht und schickte X demnach nach zwei Wochen ein Schreiben.
Indem Schreiben war aufgelistet, dass die Garantie verfallen sei. Die Firma Y könnte dem X das Gerät für 70 Euro reparieren, oder für 30 Euro Defekt zurückschicken. Die Entsorgung des Defekten Gerätes würde dann 0 Euro betragen.

Wie ist die Rechtslage? Darf die Firma Y sich über die gesetzliche Garantie hinwegsetzen? Was für Rechte stehen dem X zu?



Meiner Meinung nach steht dem X ein 2 jähriges Garantie und Gewährleistungs- Recht nach dem Gesetz zu. Dabei ist es egal ob der X die Sache hier das Navi als eine Prämie zum abgeschlossenen Handyvertrag bekommen hat.
Gesetzliche Garantie wäre demnach gemäß § 442 BGB.


Wie ist eure Meinung dazu?
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Alt 05.04.2009, 15:41
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AW: Garantieleistung bei Handyvertrag Prämien??

es gibt keine gesetzliche garantie es gibt eine gewährleistung. garantie muss eingeräumt werden und da gelten entsprechend die bedingungen. Was hätte firma y denn auf den einwand das bei erwerb des gerätes eine garantie von 2 jahren versprochen war geantwortet?
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Alt 06.04.2009, 13:02
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AW: Garantieleistung bei Handyvertrag Prämien??

Firma Y antwortete darauf. Das sie keine Garantieleistung mehr erbringen müsste.
Da Firma Y nicht mehr die Firma Y von 1 Jahr ist, sondern die Firma Y jetzt Firma YB ist.
Firma YB hatte nämlich die Firma Y durch Insolvenz Verfahren übernommen.
Die Kunden wurden demnach nicht Informiert. Als X nachfragte, ob die Kunden darüber informiert wurden das eine andere Firma sich nun um die Garantie Angelegenheiten kümmert, verneinte dies Firma YB.
Die Firma YB verneinte dies und berufte sich auf ihre AGBs, indenen dort nichts verfasst sei, dass sie verpflichtet ist die alt Kunden darüber zu informieren dass die Firma Y jetzt Firma YB sei.

Bei Abschluß des Handyvertrages und zusendung des Navi Geräts war in den Unterlagen des X deutlich zu entnehmen, dass die Garantieleistung des Navis 2 Jahre dauert.
Entsprechend meiner Meinung, ist es egal ob das ein Handyvertrag und das NAVI eine Prämie ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.04.2009, 13:31
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AW: Garantieleistung bei Handyvertrag Prämien??

Garantie muss in der Tat nur der Tatsächliche Verkäufer leisten. Eine Nachfolgeunternehmen nicht.
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Alt 06.04.2009, 18:35
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AW: Garantieleistung bei Handyvertrag Prämien??

Gut. Die Sache läuft nun wie folgt. Meine Meinung.

X meldet sich bei der Firma D. Firma D ist die Firma wo der X seinen HAndyvertrag abgeschlossen hatte.
Firma D hört sich das anliegen des X an. Da sie die tatsächliche Verkäufer der Sache ist.

Firma D muss demnach zustimmen und die Erstattung oder die Reperatur einwilligen.
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