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Garantiefall - Gutschrift statt Geld zurück

Dies ist eine Diskussion zu Garantiefall - Gutschrift statt Geld zurück innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 25.12.2011, 22:33
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Garantiefall - Gutschrift statt Geld zurück

Guten Abend,
nehmen wir mal an, man kauft ein Handy bei einem Elekrronikfachmarkt. Dieses Handy würde nach knapp einer Woche nicht mehr richtig funktionieren. Wenn dieses Handy nun als Garatiefall (zur Reparatur)zum Hersteller geschickt wird und vom Hersteller als irreparabel bezeichnet wird, hätte der Elektronikfachmarkt dann das Recht, das Geld einzubehalten und eine Gutschrift auszugeben ?
Könnte man auf "§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln" zurückgreifen, auch wenn das gleiche Gerät im Elektronikfachmarkt vorhanden ist, aber das selbige durch schlechte Erahrung nicht wieder möchte?
Könnte man die Erstattung des Kaufpreises verlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 01:50
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AW: Garantiefall - Gutschrift statt Geld zurück

Der Händler hat grundsätzlich ein Recht zur Nachbesserung.
Das bedeutet bei einem irreparablem Handy, dass dies gegen ein funktionstüchtiges neues Handy getauscht werden kann.

Schreibt der Händler den Kaufpreis in Form eines Gutscheins für seinen Laden gut, so ist das weiterhin eine reine Kulanzleistung.

Erst wenn der Händler in keiner Weise nachbessern kann z.B. durch Reparatur und Austausch, hätte der Käufer einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Es würde auch ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises bestehen, wenn das Gerät mehr als einmal defekt wäre.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 18:49
V.I.P.
 
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AW: Garantiefall - Gutschrift statt Geld zurück

Zitat:
Zitat von Paradox-79 Beitrag anzeigen
Guten Abend,
nehmen wir mal an, man kauft ein Handy bei einem Elekrronikfachmarkt. Dieses Handy würde nach knapp einer Woche nicht mehr richtig funktionieren. Wenn dieses Handy nun als Garatiefall (zur Reparatur)zum Hersteller geschickt wird
Wieso "Garantiefall", wieso "Hersteller"? Der Hersteller interessiert hier überhaupt nicht.

Wenn das Handy nach einer Woche nicht mehr richtig funktioniert, greift die Gewährleistungspflicht des Händlers.

Ab zum Händler, zwei Versuche zur Nachbesserung hat er, danach neues Gerät oder Wandlung, sprich Geld zurück.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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